Berufung in Erbschaftsstreit

3. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
go454973-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung in Erbschaftsstreit

Im Februar findet eine Gerichtsverhandlung statt, weil die Mutter des anderen Erben (ist noch unter 18) das Testament anzweifelt bzw meint, dass aus dem Testament nicht klar heraussticht, welcher Erbteil an die eine und welcher an die andere Person gehen soll. Das Testament besteht im Grunde aus 2 Teilen: das Geld das aus dem Verkauf der Güter des Verstorbenen zusammen gekommen ist, und ein Sparkonto das der Verstorbene angelegt hat. Das Testament sagt, dass das Geld aus den Verkäufen zwischen den beiden aufgeteilt werden soll. Für das Sparkonto gibt es allerdings einen Haupterben. Und das ist der Punkt der für die andere Partei nicht klar formuliert sein soll. Meine Frage dazu ist jetzt: sollte vor Gericht entschieden werden, dass das Testament so zu verstehen ist wie es laut meiner Beschreibung heißt, kann dann die Gegenpartei in Berufung gehen? Und wie lange würde so ein Berufungsverfahren in etwa dauern?
Nebenbei hätte ich noch eine Frage die mich in der Sache interessiert: im Grunde geht es in dem Verfahren ja nur um das angelegte Sparkonto, da für das Geld ja feststeht das es einfach aufgeteilt wird. Kann man dann den Erben die Auszahlung vorbehalten bis auch der Rest des Erbes geklärt ist? Aktuell sagt man nämlich zur betroffenen Person, dass die mit der Auszahlung des Erbes warten wollen, bis alles geklärt ist. Ist das nicht Unsinn zu warten, wenn der eine Teil des Erbes schon feststeht? Die Gegenpartei will ja nur nicht anerkennen, dass das Sparkonto nicht auch halb halb aufgeteilt werden soll. Darf man also auf die Auszahlung des anderen Teiles schon bestehen? Ich danke im Voraus :)

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Auszahlung des Erbes bedarf der Zustimmung aller Erben. Wenn ein Erbe die Zustimmung verweigert, dann muss dieser auf Zustimmung verklagt werden. Ein Rechtanspruch auf Teilauseinandersetzung besteht nicht, was dazu führt, dass tatsächlich erst der beschriebene Rechtsstreit geklärt werden muss, bevor ein Auszahlungsanspruch besteht.

Und natürlich kann derjenige, dem ein Urteil nicht gefällt, in Berufung gehen. Das Urteil des Berufungsgerichtes kann dann durch Revision angefochten werden und wenn das Gericht die Revision nicht zugelassen hat, dann wäre eine Nichtzulassungsbeschwerde denkbar.

Es ist daher durchaus denkbar, dass es noch mehrere Jahre dauert, bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt.

-- Editiert von hh am 03.12.2016 20:59

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen