Der Sachverhalt:
Verstorbene stand unter Betreuung, Erben sind bislang nicht bekannt. Die Betreuung ist beendet und weigert sich die Rechnung bei uns (Bank) zur Regulierung einzureichen. Nun reicht der Bestatter die Rechnung direkt bei der Bank ein. Ich bin Gruppenleiter in der für die Nachlassabwicklung zuständigen Abteilung. Meine Sachbearbeitung will die Bezahlung der Rechnung ablehnen, da wir die Rechnungsvorlage durch den Bestatter bisher nicht akzeptiert haben. Als Begründung wird angeführt, dass der Auftraggeber der Bestattung die Rechnung auf Ordnungsmäßigkeit prüfen sollte. Wird die Rechnung nicht durch die Erben eingereicht, lassen wir den Einreicher eine Haftungserklärung unterzeichnen. Die würde ich in diesem Fall den Bestatter unterzeichnen lassen und das Problem wäre für mich gelöst. Als Gruppenleiter bin ich nicht so tief im Thema und konnte auch keine Rechtsnorm finden, die gegen eine Einreichung durch den Bestatter im Ausnahmefall sprechen würde. Kann mir in der Sache jemand weiterhelfen?
Bestatter reicht die Rechnung über die Beerdigungskosten direkt bei der Bank ein
20. Juni 2018
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Frage vom 20. Juni 2018 | 21:42
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Bestatter reicht die Rechnung über die Beerdigungskosten direkt bei der Bank ein
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