Bestattervorvertrag - testamentarischer Wille - gültig?

9. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Bestattervorvertrag - testamentarischer Wille - gültig?

Hallo Forengemeinde,

vielleicht kann uns hier geholfen werden.

Folgendes Szenario:

1.) A. schließt mit einem Bestattungsunternehmen einen Vorvertrag.
Die Umstände haben sich geändert, A wohnt nicht mehr im Einzugsbereich des Bestatters und möchte den Vertrag aufkündigen.
Nun steht in einem Punkt des Vertrages: "Der Vertrag kann nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertragspartner geändert oder gelöst werden."
Ist A.'s wirksame Kündigung wirklich vom Einverständnis des Bestattungsinstituts abhängig?
Was, wenn das Bestattungsinstitut nicht zustimmt?

2.) Was passiert, wenn statt A. dessen Tochter (mit Vorsorgevollmacht) den Vertrag kündigen möchte (da A. selbst im Pflegeheim liegt und aufgrund Behinderung des Armes selbst nicht mehr schreiben/unterschreiben kann)?
Der Vertrag enthält zusätzlich folgenden Passus:
"Dieser Vertrag entspricht dem höchstpersönlichen Willen des Auftraggebers. Weder der Rechtsnachfolger (Erbe), Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger oder eine dritte Person sind berechtigt, diesen Vertrag aufzuheben. Auf die nachfolgende handschriftliche Erklärung des Auftraggebers wird ausdrücklich hingewiesen."
Die besagte handschriftliche Erklärung steht auf der letzten Seite des Vertrages und wird eingeleitet durch den vorgedruckten Satz: "Bitte jetzt handschriftlich:"
Es folgt ein teils vorgedruckter, teils handschriftlicher Text:
"Dieser Bestattungsvertrag ist mein testamentarischer Wille."
Das B.I. Bestattungshaus (Name)
wird beauftragt, gegebenenfalls auch gegen den Willen meiner Rechtsnachfolger oder Dritter die Bestattung wie in diesem Vertrag vereinbart durchzuführen."
handschriftlich: Ort, Datum
eigenhändige Unterschrift: Unterschrift

Ist diese Erklärung überhaupt gültig?
Es ist ein größtenteils vorgedruckter Text (rot) mit handschriftlichen Eintragungen (blau) durch Angestellte des Bestattungsinstituts und lediglich die Unterschrift ist handschriftlich durch A. erfolgt.

Es handelt sich dabei aber auch um die einzige Unterschrift auf dem ganzen Vertrag, so dass nicht einmal sicher gesagt werden kann, ob damit der Vertrag an sich, der "testamentarische Wille" oder beides zusammen unterschrieben wurde.

Ist damit eventuell der ganze Vertrag ungültig? :???:

Hier ist der Vertrag mit geschwärzten Daten als PDF: https://docdro.id/ZiNfKwA

Vielen Dank fürs Lesen bis hierher. :)

Viele Grüße
K.



-- Editiert von KuschelbaerR am 09.01.2019 17:34

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47607 Beiträge, 16828x hilfreich)

Da hat wohl jemand folgende Vorlage für einen Bestattungsvorsorgevertrag und ohne rechtliche Beratung modifiziert.

Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist rechtlich ein Werkvertrag, der jederzeit nach § 648 BGB gekündigt werden kann. Bei einer Kündigung ist die Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu bezahlen, d.h. es ist der entgangene Gewinn zu ersetzen.

Eine testamentarische Verfügung muss komplett handschriftlich verfasst werden, so wie in der Vorlage. Das handschriftliche Ausfüllen eines vorgedruckten Textes erfüllt dagegen nicht die Anforderungen an ein Testament.

Zitat:
Was passiert, wenn statt A. dessen Tochter (mit Vorsorgevollmacht) den Vertrag kündigen möchte (da A. selbst im Pflegeheim liegt und aufgrund Behinderung des Armes selbst nicht mehr schreiben/unterschreiben kann)?


Wenn A "nur" körperlich behindert ist, dann sollte man irgendwie (Zeugen) belegen, dass die Kündigung dem Willen des A entspricht und auch im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass die Kündigung auf persönlichen Wunsch des A erfolgt.

Zitat:
Ist damit eventuell der ganze Vertrag ungültig?


Nein

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#2
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, sie bestätigt im Großen und Ganzen meine Vermutungen.

Zitat (von hh):

Wenn A "nur" körperlich behindert ist, dann sollte man irgendwie (Zeugen) belegen, dass die Kündigung dem Willen des A entspricht und auch im Kündigungsschreiben darauf hinweisen, dass die Kündigung auf persönlichen Wunsch des A erfolgt.


Das sollte kein Problem sein, geistig ist A. durchaus noch sehr fit.

Zitat (von hh):

Eine testamentarische Verfügung muss komplett handschriftlich verfasst werden, so wie in der Vorlage. Das handschriftliche Ausfüllen eines vorgedruckten Textes erfüllt dagegen nicht die Anforderungen an ein Testament.


Zitat (von hh):

Zitat:
Ist damit eventuell der ganze Vertrag ungültig?


Nein


Hier war ich am Überlegen, weil der Vertrag keine salvatorische Klausel enthält, die testamentarische Verfügung nicht den Erfordernissen entspricht und demzufolge dieser Bestandteil des Vertrages unwirksam ist.
Zudem ist in der erwähnten Vorlage (Bestattungsvorsorgevertrag) sowohl eine Unterschrift für den Vertrag an sich als auch eine zusätzliche für die testamentarische Verfügung vorgesehen.
Im vorliegenden Vertrag gibt es nur diese eine Unterschrift direkt unter der testamentarischen Verfügung.

Viele Grüße
K.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich möchte nur kurz den Ausgang der Angelegenheit schildern:
Das Bestattungsunternehmen war sehr zuvorkommend, hat mit Unterschrift der Tochter (Vorsorgevollmacht vorgelegt) den Vertrag aufgehoben und den vollen Betrag (ohne Entschädigung / entgangenen Gewinn abzuziehen) auf das Konto von A. überwiesen.

Vielen Dank an hh und allen eine schöne Restwoche!

K.

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