A stirbt und setzte vorher B als Vorerben ein, C als Nacherben. B hat einen Sohn, D, der Alleinerbe von B ist. Wenn B jetzt stirbt, ist es ja so, dass die Bestattungskosten "vom Erbe" bezahlt werden müssen. Daher meine Frage: Wird der Nacherbe so behandelt, als habe er direkt von B geerbt, muss er also seinen Teil der Bestattungskosten bezahlen, oder zahlt hier allein D, der ja eine "normale" Erbschaft erhält und keine Nacherbschaft?
Bestattungskosten Erbschaft und Nacherbschaft
21. November 2019
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Frage vom 21. November 2019 | 11:27
Von
Status: Praktikant (594 Beiträge, 117x hilfreich)
Bestattungskosten Erbschaft und Nacherbschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. November 2019 | 14:23
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 86x hilfreich)
Nein. Wenn B stirbt ist das ein neuer Erbfall, der mit A nur insoweit etwas zu tun hat, dass der Nacherbfall eingetreten ist und C nun Erbe nach A ist. D hat mit dem Erbfall, also auch mit den Bestattungskosten nichts zu tun.
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