Bestattungskosten
Weiß gar nicht, ob ich hier richtig bin....aber ich versuchs mal. Mein Bruder ist verstorben, soweit mir bekannt war, erhielt er zuletzt Arbeitslosenhilfe. Zudem war er wohl auch leicht überschuldet. Meine Mutter ist Witwe und jetzt frag ich mich halt, inwieweit muß sie, bzw. vielleicht sogar ich für die Bestattungskosten aufkommen? Es gibt auch noch eine geschiedene Ehefrau und zwei minderjährige Kinder....wobei eigentlich mir nicht ganz klar ist, bei wem Gelder einkassiert werden können. Meine Mutter hat eine Mini-Rente, meine Schwägerin lebt meines Wissens auch von Sozialhilfe und ich selber bin alleinerziehend mit Teilzeitjob (hab das Wasser so schon bis zum Hals und auch ne Versicherung, weil ich sowas wie jetzt mit meinem Bruder keinem antun will). Auf der anderen Seite muß er ja beerdigt werden und wenn nicht wir uns kümmern, macht das ja wohl doch die Stadt. Sollten oder müssen wir uns vor Einschaltung eines Bestatters mit der zuständigen Stadtverwaltung in Verbindung setzen? Ich hab heute morgen mit der Polizei telefoniert, vor Dienstag kann man sowieso nichts machen, weil dann erst entschieden wird, ob der Leichnam freigegeben wird.
Alles wenig schön und ich hoffe, hier bekomme ich etwas Aufklärung über die rechtlichen Dinge.
Bestattungskosten - Muss ich oder meine Mutter für die Beerdigung meines Bruders aufkommen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zunächst ist mal die Mutter sogenannte "Totenfürsorgeberechtigte", dies bedeutet, daß Sie für die Regelungen verantwortlich ist. Am Vernünftigsten ist es, einen Termin mit dem Bestatter zu machen und dem reinen Wein einzuschenken. Er kennt auch die Praxis der Sozialbehörde - die regional nach Landesrecht unterschiedlich ist - am besten, inwieweit hier das Sozialamt die Bestattungskosten übernimmt.
Bestatter sind auch am Wochenende erreichbar und der kann organisieren, daß die Leiche entsprechend abgeholt wird.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
@wolfgang
Ansich hatte ich sowas schon vermutet, meine Mutter ist leider nicht in der Form (schwere Depressionen und dementsprechend Medikamente), so das diese Formalitäten einfach an mir oder keinem hängenbleiben.
Fraglich war jetzt für mich, wie das in dem Fall ist, wer die Musik bestellt, bezahlt ja bekanntlich auch dafür.
Ich danke Dir für Deine Antwort.
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Nein, die Funktion des "Totenfürsorgeberechtigten" hat nichts damit zu tun, wer bezahlt. Wenn Deine Mutter hierzu nicht in der Lage ist, trittst Du automatisch an diese Stelle.
Wolfgang
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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
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