Bestattungskosten - Mutter mit Testament oder Sohn

26. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
calimero1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten - Mutter mit Testament oder Sohn

Folgender Sachverhalt:

- Vater gestorben
- Mutter geschieden, laut Testament zu 100% die Erbin
- Sohn gibt die Bestattung in Auftrag
- Wer trägt die Kosten?

Die Erbin (die Mutter) oder der Sohn?

Die Mutter erhält Ergänzungsleistungen zu ihrer Rente.
Der Sohn lebt aufgrund schwerer Erkrankung seit 3 Jahren von Hartz IV.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Eigentlich die Erbin. Zahlen muß erst mal der Auftraggeber bzw. sinnvollerweise versucht man die Kosten aus der Erbmasse (Konto des Erblassers) zu bestreiten.

Du hast aber trotz Testament dein Pflichtteil.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Gilt das Testament denn noch? Ein gemeinsames Testament der Ehegatten wird durch eine Scheidung unwirksam (§ 2077 BGB ).

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#3
 Von 
calimero1000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch zur Ergänzung:

- es gibt keine Ermasse, da nichts vorhanden
- Das Testament wurde 10 Jahre nach der Scheidung geschrieben. D.h. er hat seine geschiedene Frau eingesetzt. Das ist ja möglich.

Kann die Frau (ohne Vermögen) einen Antrag beim Sozialamt für die Kostenübernahme stellen? Kann dann auch der Sohn mit herangezogen werden? Also werden die Kosten geteilt? Bzw. müssen dann beide einen Antrag beim Sozialamt stellen, damit jeweils ihre Hälfte übernommen wird?

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn kein Vermögen vorhanden ist, sollte die Mutter das Erbe ausschlagen. Sie hat dann mit den Kosten nichts mehr zu tun.

Der Sohn ist Kostenschuldner der Bestattungskosten gegenüber dem Beerdigungsinstitut. Er kann aber einen Antrag auf die Übernahme der angemessenen Beerdigungskosten (Holzkreuz etc.) beim Sozialamt stellen.

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