Hallo zusammen
Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Vor kurzem ist die Oma meiner Frau (Mütterlicher Seits) verstorben.
Die Tochter der Oma, sprich die geschiedene Mutter meiner Frau ist entmündigt und wohnt in einem AWO Haus und hat einen gesetzlichen Vormund.
Meine Frau bzw. wir haben nach dem Tod der Oma die Beerdigung organisiert und auch entsprechend die Rechnungen auf dem Tisch, bzw. auch schon gezahlt.
Ein Antrag auf Beerdigungskostenbeihilfe beim zuständigen Bezirk wurde abgelehnt, weil die Mindestsätze (welche meiner Meinung nach absolut nicht mehr Stand der Dinge sind!) überschritten waren. Z.B. können bei einem Sarg nur max. 400 Euro berücksichtigt werden. Wenn der Sarg teurer war, pech! Der Sarg den wir gekauft haben war das "günstigste" Modell für 1200 EUR!
Nichts desto trotz würde uns interessieren, ob es möglich ist die entstanden Beerdigungskosten anderweitig ersetzt zu bekommen? Ein Restvermögen von ca. 2500 Euro hat gerade mal die Hälfte der Beerdigung gedeckt.
Somit bleiben wir auf gut 2500 EUR sitzen, welche ja eigentlich vom direkten Erbfolgen (Mutter) gedeckt werden müsste.
Vielen Dank für eine Rückinfo
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Bestattungskosten - Nicht Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.
Sie hätten alles dem Betreuer der Mutter überlassen sollen.
Der hätte das Erbe für Ihre Mutter ablehnen können.
Danach hätten auch Sie das Erbe abgelehnt, und die
Gemeinde wäre verpflichtet gewesen die Kosten zu übernehmen.
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Danach hätten auch Sie das Erbe abgelehnt, und die
Gemeinde wäre verpflichtet gewesen die Kosten zu übernehmen.
Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, sind die nächsten Angehörigen trotzdem bestattungskostenpflichtig.
Nichts desto trotz würde uns interessieren, ob es möglich ist die entstanden Beerdigungskosten anderweitig ersetzt zu bekommen?
Weshalb sollte der Steuerzahler (somit auch ich) für die Bestattungskosten aufkommen?
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Hallo gibbert,
gab es denn was zu erben? Dies geht für mich aus Ihrem Beitrag noch nicht so recht hervor.
Tatsache ist, die nächsten Angehörigen sind verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen. Erbe hin oder her. Man kann allerdings, wenn jemand, der nicht Nicht-Erbe ist, diese Kosten übernimmt, nachher vom Erben diese Kosten zurückverlangen.
Aber falls die Mutter von der Oma nichts erbt, bleiben Sie wohl auf den Kosten sitzen.
LG
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Da die Oma im Pflegeheim war, war nur noch ein gesetzliches Restguthaben auf dem Konto. Alles andere Guthaben wurde zu Gunsten der Pflege einbehalten.
Zu Erben in diesem Sinne gab es also nichts, denn mit dem Guthaben wurde wie gesagt ein Teil der Beerdigung gedeckt.
Da die Mutter in einem Betreuten Wohnen untergebracht ist und auch hier keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, werden wir wohl oder übel auf den Restkosten sitzen bleiben.
Zum Zeitpunkt des Todes musste die Beerdigung geregelt werden. Und da meine Frau wie gesagt als Vormund eingesetzt war, wurden alles nötige seitens meiner Frau veranlasst.
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--- editiert vom Admin
Meines Erachtens stellt sich hier auch noch die Frage, ob Ihre Schwiegermutter noch Geschwister hat oder aber ob sie ein Einzelkind ist.
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