Bestattungskosten - Nicht Erbe

24. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Bestattungskosten - Nicht Erbe

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zu folgender Situation:

Vor kurzem ist die Oma meiner Frau (Mütterlicher Seits) verstorben.
Die Tochter der Oma, sprich die geschiedene Mutter meiner Frau ist entmündigt und wohnt in einem AWO Haus und hat einen gesetzlichen Vormund.

Meine Frau bzw. wir haben nach dem Tod der Oma die Beerdigung organisiert und auch entsprechend die Rechnungen auf dem Tisch, bzw. auch schon gezahlt.

Ein Antrag auf Beerdigungskostenbeihilfe beim zuständigen Bezirk wurde abgelehnt, weil die Mindestsätze (welche meiner Meinung nach absolut nicht mehr Stand der Dinge sind!) überschritten waren. Z.B. können bei einem Sarg nur max. 400 Euro berücksichtigt werden. Wenn der Sarg teurer war, pech! Der Sarg den wir gekauft haben war das "günstigste" Modell für 1200 EUR!

Nichts desto trotz würde uns interessieren, ob es möglich ist die entstanden Beerdigungskosten anderweitig ersetzt zu bekommen? Ein Restvermögen von ca. 2500 Euro hat gerade mal die Hälfte der Beerdigung gedeckt.

Somit bleiben wir auf gut 2500 EUR sitzen, welche ja eigentlich vom direkten Erbfolgen (Mutter) gedeckt werden müsste.

Vielen Dank für eine Rückinfo




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wer die Musik bestellt muß sie auch bezahlen.
Sie hätten alles dem Betreuer der Mutter überlassen sollen.
Der hätte das Erbe für Ihre Mutter ablehnen können.
Danach hätten auch Sie das Erbe abgelehnt, und die
Gemeinde wäre verpflichtet gewesen die Kosten zu übernehmen.


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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Danach hätten auch Sie das Erbe abgelehnt, und die
Gemeinde wäre verpflichtet gewesen die Kosten zu übernehmen.

Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, sind die nächsten Angehörigen trotzdem bestattungskostenpflichtig.

Nichts desto trotz würde uns interessieren, ob es möglich ist die entstanden Beerdigungskosten anderweitig ersetzt zu bekommen?
Weshalb sollte der Steuerzahler (somit auch ich) für die Bestattungskosten aufkommen?

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#3
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo gibbert,

gab es denn was zu erben? Dies geht für mich aus Ihrem Beitrag noch nicht so recht hervor.
Tatsache ist, die nächsten Angehörigen sind verpflichtet die Bestattungskosten zu tragen. Erbe hin oder her. Man kann allerdings, wenn jemand, der nicht Nicht-Erbe ist, diese Kosten übernimmt, nachher vom Erben diese Kosten zurückverlangen.
Aber falls die Mutter von der Oma nichts erbt, bleiben Sie wohl auf den Kosten sitzen.

LG

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#4
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)

Da die Oma im Pflegeheim war, war nur noch ein gesetzliches Restguthaben auf dem Konto. Alles andere Guthaben wurde zu Gunsten der Pflege einbehalten.
Zu Erben in diesem Sinne gab es also nichts, denn mit dem Guthaben wurde wie gesagt ein Teil der Beerdigung gedeckt.

Da die Mutter in einem Betreuten Wohnen untergebracht ist und auch hier keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, werden wir wohl oder übel auf den Restkosten sitzen bleiben.

Zum Zeitpunkt des Todes musste die Beerdigung geregelt werden. Und da meine Frau wie gesagt als Vormund eingesetzt war, wurden alles nötige seitens meiner Frau veranlasst.

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#5
 Von 
guest-12324.09.2012 14:20:16
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Meines Erachtens stellt sich hier auch noch die Frage, ob Ihre Schwiegermutter noch Geschwister hat oder aber ob sie ein Einzelkind ist.

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