Bestattungskosten Zwang

28. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten Zwang

Hallo Forum,

ich wende mich mit einem für mich sehr frustrierenden Thema an euch.

Letztes Jahr im Frühlimg ist mein Vater gestorben. Ich kannte diesen fast nicht, da sich meine Eltern geschieden haben als ich noch 2 Jahre alt war, da dieser gewalttätig war. Ich musste ihn gezwungenermaßen vom Gericht einige Male sehen und hat nie Unterhalt gezahlt, aber dafür würde öfters von der Polizei für kleinere Vergehen verhaftet. Er kommt ursprünglich aus Ägypten und hat seit seiner Ankunft nie gearbeitet, wurde einige Male ausgewiesen, kam jedoch immer wieder zurück.

3 Monate nach seinem Tot bekam ich ein Schreiben, dass er beerdigt wurde und ich evtl. die Kosten dafür tragen müsse. Ich habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage und ein Heft an gerichtlichen Urteilen mitgeschickt, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe.

Nun über 12 Monate später kam gestern ein Brief, dass ich 8000€ für seine Beerdigung zahlen müsse.

Mir ist bewusst, dass es einen unsinnigen Paragraphen gibt, wo der nächste Angehörige die Schulden trägt, doch trotzdem habe ich einige Fragen:

-Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden? Ich weiß, dass er zwei, drei Geschwister in Ägypten hat. Ist es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen?

-Ist es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde? Ich hätte diese eventuell deutlich günstiger beauftragen können. Oder ihn in den Abfluss schmeißen können :/

-Muss ich wirklich die kompletten Kosten tragen? Für mich sind das mehr als vier Monatsgehälter. Ich finde es unverständlich, dass der Staat mir den vollen Betrag abverlangt und mir nicht Mal die Option eines Armenbegräbnis gibt. Besonders da er auf einen islamischen Friedhof beerdigt wurde, was teuerer als ein normaler ist.

-Ich weiß, dass dies keine Lösung ist, aber was geschieht, wenn die die Zahlung verweigere?

Auch wenn ich keine positiven Rückmeldungen erwarte, bedanke ich mich für die Hilfe. Mir ist es bewusst, dass es kein Entkommen gibt. Als ich ausgelernt hatte, kam auch ein Schreiben, dass ich monatlich 500€ für ihn zahlen müsse. Hier ging es auch lang hin und her bis ich den Bayrischen Rundfunk eingeschalten habe und innerhalb von 24 Stunden wurden alle Ansprüche fallen gelassen. So etwas werde ich wohl wieder probieren und wenn es schon nichts bringt, kann man vielleicht so ein paar dieser freundlichen Beamten und ihre Gesetzte diskreditieren.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
-Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden?
Du bist "nächster Angehöriger". Das Amt kann sich aussuchen an wen es sich hält.

Zitat (von Naffyx):
Ist es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen?
Nein.

Zitat (von Naffyx):
-Ist es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde?
Ja.

Zitat (von Naffyx):
Ich finde es unverständlich, dass der Staat mir den vollen Betrag abverlangt und mir nicht Mal die Option eines Armenbegräbnis gibt.
Warum sollte es denn ein Armenbegräbnis geben? Wenn du dich nicht um deinen Vater kümmerst (aus verständlichen Gründen) dann ist das einfach dein Problem. Er ist immer noch dein Vater.

Zitat (von Naffyx):
Besonders da er auf einen islamischen Friedhof beerdigt wurde, was teuerer als ein normaler ist.
Er wurde also gemäß seinem Glauben bestattet. Völlig in Ordnung.

Zitat (von Naffyx):
was geschieht, wenn die die Zahlung verweigere?
Dann kommt irgendwann der Zwangsvollstrecker.

Deiner bisherigen Beschreibung nach sehe ich hier keine Möglichkeit die Übernahme der Kosten wirksam zu verweigern.
Frage an dich: Warum sollte denn die Allgemeinheit für deinen Vater bezahlen?
Ausserdem muss zuerst auch einmal ermittelt werden wer die nächsten Angehörigen sind und wie diese zu erreichen sind.

-- Editiert von User am 28. September 2022 11:02

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Mir ist bewusst, dass es einen unsinnigen Paragraphen gibt, wo der nächste Angehörige die Schulden trägt,


Nicht alle Schulden, aber die Beerdigungskosten.

Zitat (von Naffyx):
Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden?


Ja

Zitat (von Naffyx):
Ich weiß, dass er zwei, drei Geschwister in Ägypten hat. Ist es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen?


Als Kind bist Du Angehöriger 1. Grades, Geschwister sind nur Angehörige 2. Grades. Daher bist Du der nächste Angehörige.

Zitat (von Naffyx):
Ist es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde?


Ja

Zitat (von Naffyx):
Muss ich wirklich die kompletten Kosten tragen?


Ob Du im Hinblick darauf, dass er nie Unterhalt gezahlt hat und auch Dir gegenüber (?) gewlttätig war um die Zahlung herum kommst, könnte man prüfen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.

Zitat (von Naffyx):
Ich weiß, dass dies keine Lösung ist, aber was geschieht, wenn die die Zahlung verweigere?


Das übrliche, was mit jemandem passiert, der Schulden nicht bezahlt: Dann werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Hallo,

zur Kostentragungspflicht kann ich nicht viel beitragen, aber wenn der Staat die Bestattung veranlasst, wählen die nicht immer die günstigste Art und Weise (Sozialbestattung, oder wie nennt sich das?) Hier im Forum las ich öfter, dass liegt so um 2000-3000 €, aber 8000 erscheint mir hier übermässig hoch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
3 Monate nach seinem Tot bekam ich ein Schreiben, dass er beerdigt wurde und ich evtl. die Kosten dafür tragen müsse.
Von wem kam dieses Schreiben?
Zitat (von Naffyx):
Nun über 12 Monate später kam gestern ein Brief, dass ich 8000€ für seine Beerdigung zahlen müsse.
Von wem kam nun dieser Brief?
Dass du das Erbe ausgeschlagen hast, hat nichts mit den Bestattungskosten zu tun, es sei denn...
Das du ein Heft voller Urteile mitgeschickt hast, muss nicht bedeuten, dass DU auch von der Kostenübernahme befreit würdest.

Ich kenne allerdings auch keine Kosten für islamische Bestattungen, die derart teuer sind.
Auch eine Sozialbestattung für Muslime auf einem entspr. Friedhof dürfte in Deutschland nicht derartig viel kosten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17269x hilfreich)

Im Übrigen können solche Kosten als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten werden zwar um die "zumutbare Belastung" bereinigt, aber bei 8.000 Kosten wird man diese wohl weit überschreiten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Von wem kam dieses Schreiben?
Von Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht. 2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.04.2023 19:11:50
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage und ein Heft an gerichtlichen Urteilen mitgeschickt, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe.


Wurde das Erbe wirklich ausgeschlagen? Wenn man einem Notar oder Rechtspfleger beim Nachlassgericht gegenüber sitzt, braucht man nichts zu verschicken. Derjenige wird auch sagen, "lass man gut sein". Persönliche Gründe, kein Kontakt.

Zitat (von Naffyx):
Zitat (von Anami):
Von wem kam dieses Schreiben?

Von Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht. 2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe.


Sind da die Bestatterkosten schon mit bei?
Vielleicht mal am Grab nachsehen, ob ein Steinmetz da noch ein tolles Dankmal hingesetzt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe.


Die Höhe der Beerdigungskosten ist möglicherweise angreifbar. Ohne Kenntnis, warum derart hohe Kosten entstanden sind, möchte ich mich allerdings mit Aussagen über die Erfolgsaussichten zurückhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage

Und hat man das dann auch gemacht? Also mit Notar / beim Gericht?



Zitat (von hh):
warum derart hohe Kosten entstanden sind

Das sollte man dann doch mal eruieren und sich eine Kostenaufschlüsselung zukommen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ohne Kenntnis, warum derart hohe Kosten entstanden sind,

Ja, ich habe bereits eine Aufstellung der Kosten bekommen. Diese sind so hoch, da er auf einem islamischen Friedhof begraben wurde. Die Kosten laut deren Internetseite liegen selbst für kleine Begräbnisse bei über 10.000€ besonders da es auch keine Einäscherung, sondern ein normales Begräbnis war.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Naffyx
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und hat man das dann auch gemacht? Also mit Notar / beim Gericht?

Nein. Ich habe selbst ein Schreiben aufgesetzt und nach knappen 3 Monaten auch eine Bestätigung erhalten, dass dies so akzeptiert wurde und ich keinen Anspruch auf jegliches Erbe habe. Leider war mir da schon bewusst, dass dies nichts mit den Bestattungskosten zu tun hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32202 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Von Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht.
Wieso sollte das gültig sein?
Wer hat denn die Bestattung beauftragt? Die Stadt?
Zitat (von Naffyx):
Diese sind so hoch, da er auf einem islamischen Friedhof begraben wurde.
NÖ. Das ist nicht erklärbar. Der städtische Friedhof ist ein rein islamischer?? In Deutschland? Da kenn ich nur einen, und der ist kein städtischer
Zitat (von Naffyx):
Ja, ich habe bereits eine Aufstellung der Kosten bekommen.
Was macht die Rechnung so teuer? Was steht dort als Zusatzkosten wegen Islam? Was genau??
Zitat (von Naffyx):
besonders da es auch keine Einäscherung, sondern ein normales Begräbnis war.
Muslime werden NIE eingeäschert. Aber sie dürfen auf städtischen Friedhöfen im islamischen Gräberfeld nicht ohne Sarg beerdigt werden. Das macht trotzdem keine 8.000,- aus.

Zitat (von Naffyx):
Ich habe selbst ein Schreiben aufgesetzt
An wen hast du geschrieben, dass du das Erbe ausschlägst?
Von wem kam das Schreiben 3 Monate nach seinem Tod??

Da ist der Wurm drin...meine Meinung.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Naffyx):
Ich habe selbst ein Schreiben aufgesetzt und nach knappen 3 Monaten auch eine Bestätigung erhalten, dass dies so akzeptiert wurde und ich keinen Anspruch auf jegliches Erbe habe.

Das Nachlassgericht übersendet lediglich eine Mitteilung, dass das Schreiben "entgegengenommen" wurde. Eine Aussage, dass man keinen Anspruch auf jegliches Erbe hat, macht das NG nicht.

Die Feststellung, ob die Ausschlagung "gültig" ist, erfolgt nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens.

Eine Ausschlagung muss form- und fristgerecht erfolgen. Die Ausschlagungserkärung muss entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben werden (oder am AG am Wohnort).

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1945.html

Da die Ausschlagung hier forumwirksam erfolgte, wurde das Erbe angenommen. Daher muss man als Erbe die Bestattungskosten tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

-- Editiert von User am 29. September 2022 20:04

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

So wie es aussieht, wurde das Erbe nicht ausgeschlagen.


Ansonsten bleibt nur zu prüfen, ob die Kosten so korrekt sind.
Um das bezahlen wird man wohl nicht herum kommen.


Eventuelle sollte man mal schauen, was die Erbmasse so hergibt, eventuell ist das ganze dann am Ende kostenneutral.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen