Hallo Forum,
ich wende mich mit einem für mich sehr frustrierenden Thema an euch.
Letztes Jahr im Frühlimg ist mein Vater gestorben. Ich kannte diesen fast nicht, da sich meine Eltern geschieden haben als ich noch 2 Jahre alt war, da dieser gewalttätig war. Ich musste ihn gezwungenermaßen vom Gericht einige Male sehen und hat nie Unterhalt gezahlt, aber dafür würde öfters von der Polizei für kleinere Vergehen verhaftet. Er kommt ursprünglich aus Ägypten und hat seit seiner Ankunft nie gearbeitet, wurde einige Male ausgewiesen, kam jedoch immer wieder zurück.
3 Monate nach seinem Tot bekam ich ein Schreiben, dass er beerdigt wurde und ich evtl. die Kosten dafür tragen müsse. Ich habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage und ein Heft an gerichtlichen Urteilen mitgeschickt, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe.
Nun über 12 Monate später kam gestern ein Brief, dass ich 8000€ für seine Beerdigung zahlen müsse.
Mir ist bewusst, dass es einen unsinnigen Paragraphen gibt, wo der nächste Angehörige die Schulden trägt, doch trotzdem habe ich einige Fragen:
-Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden? Ich weiß, dass er zwei, drei Geschwister in Ägypten hat. Ist es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen?
-Ist es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde? Ich hätte diese eventuell deutlich günstiger beauftragen können. Oder ihn in den Abfluss schmeißen können :/
-Muss ich wirklich die kompletten Kosten tragen? Für mich sind das mehr als vier Monatsgehälter. Ich finde es unverständlich, dass der Staat mir den vollen Betrag abverlangt und mir nicht Mal die Option eines Armenbegräbnis gibt. Besonders da er auf einen islamischen Friedhof beerdigt wurde, was teuerer als ein normaler ist.
-Ich weiß, dass dies keine Lösung ist, aber was geschieht, wenn die die Zahlung verweigere?
Auch wenn ich keine positiven Rückmeldungen erwarte, bedanke ich mich für die Hilfe. Mir ist es bewusst, dass es kein Entkommen gibt. Als ich ausgelernt hatte, kam auch ein Schreiben, dass ich monatlich 500€ für ihn zahlen müsse. Hier ging es auch lang hin und her bis ich den Bayrischen Rundfunk eingeschalten habe und innerhalb von 24 Stunden wurden alle Ansprüche fallen gelassen. So etwas werde ich wohl wieder probieren und wenn es schon nichts bringt, kann man vielleicht so ein paar dieser freundlichen Beamten und ihre Gesetzte diskreditieren.
Bestattungskosten Zwang
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Du bist "nächster Angehöriger". Das Amt kann sich aussuchen an wen es sich hält.Zitat-Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden? :
Nein.ZitatIst es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen? :
Ja.Zitat-Ist es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde? :
Warum sollte es denn ein Armenbegräbnis geben? Wenn du dich nicht um deinen Vater kümmerst (aus verständlichen Gründen) dann ist das einfach dein Problem. Er ist immer noch dein Vater.ZitatIch finde es unverständlich, dass der Staat mir den vollen Betrag abverlangt und mir nicht Mal die Option eines Armenbegräbnis gibt. :
Er wurde also gemäß seinem Glauben bestattet. Völlig in Ordnung.ZitatBesonders da er auf einen islamischen Friedhof beerdigt wurde, was teuerer als ein normaler ist. :
Dann kommt irgendwann der Zwangsvollstrecker.Zitatwas geschieht, wenn die die Zahlung verweigere? :
Deiner bisherigen Beschreibung nach sehe ich hier keine Möglichkeit die Übernahme der Kosten wirksam zu verweigern.
Frage an dich: Warum sollte denn die Allgemeinheit für deinen Vater bezahlen?
Ausserdem muss zuerst auch einmal ermittelt werden wer die nächsten Angehörigen sind und wie diese zu erreichen sind.
-- Editiert von User am 28. September 2022 11:02
ZitatMir ist bewusst, dass es einen unsinnigen Paragraphen gibt, wo der nächste Angehörige die Schulden trägt, :
Nicht alle Schulden, aber die Beerdigungskosten.
ZitatDa ich das Erbe ausgeschlagen habe, müssen nicht die nächsten Angehörigen befragt werden? :
Ja
ZitatIch weiß, dass er zwei, drei Geschwister in Ägypten hat. Ist es nicht die Pflicht des Amts, diese zu benachrichtigen? :
Als Kind bist Du Angehöriger 1. Grades, Geschwister sind nur Angehörige 2. Grades. Daher bist Du der nächste Angehörige.
ZitatIst es rechtens, dass mir erst Bescheid gegeben wird, nachdem die Beerdigung bereits abgeschlossen wurde? :
Ja
ZitatMuss ich wirklich die kompletten Kosten tragen? :
Ob Du im Hinblick darauf, dass er nie Unterhalt gezahlt hat und auch Dir gegenüber (?) gewlttätig war um die Zahlung herum kommst, könnte man prüfen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch.
ZitatIch weiß, dass dies keine Lösung ist, aber was geschieht, wenn die die Zahlung verweigere? :
Das übrliche, was mit jemandem passiert, der Schulden nicht bezahlt: Dann werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
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Hallo,
zur Kostentragungspflicht kann ich nicht viel beitragen, aber wenn der Staat die Bestattung veranlasst, wählen die nicht immer die günstigste Art und Weise (Sozialbestattung, oder wie nennt sich das?) Hier im Forum las ich öfter, dass liegt so um 2000-3000 €, aber 8000 erscheint mir hier übermässig hoch.
Von wem kam dieses Schreiben?Zitat3 Monate nach seinem Tot bekam ich ein Schreiben, dass er beerdigt wurde und ich evtl. die Kosten dafür tragen müsse. :
Von wem kam nun dieser Brief?ZitatNun über 12 Monate später kam gestern ein Brief, dass ich 8000€ für seine Beerdigung zahlen müsse. :
Dass du das Erbe ausgeschlagen hast, hat nichts mit den Bestattungskosten zu tun, es sei denn...
Das du ein Heft voller Urteile mitgeschickt hast, muss nicht bedeuten, dass DU auch von der Kostenübernahme befreit würdest.
Ich kenne allerdings auch keine Kosten für islamische Bestattungen, die derart teuer sind.
Auch eine Sozialbestattung für Muslime auf einem entspr. Friedhof dürfte in Deutschland nicht derartig viel kosten.
Im Übrigen können solche Kosten als "außergewöhnliche Belastung" steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten werden zwar um die "zumutbare Belastung" bereinigt, aber bei 8.000 Kosten wird man diese wohl weit überschreiten...
Von Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht. 2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe.ZitatVon wem kam dieses Schreiben? :
ZitatIch habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage und ein Heft an gerichtlichen Urteilen mitgeschickt, dass ich keinen Kontakt zu ihm habe. :
Wurde das Erbe wirklich ausgeschlagen? Wenn man einem Notar oder Rechtspfleger beim Nachlassgericht gegenüber sitzt, braucht man nichts zu verschicken. Derjenige wird auch sagen, "lass man gut sein". Persönliche Gründe, kein Kontakt.
ZitatZitat (von Anami): :
Von wem kam dieses Schreiben?
Von Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht. 2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe.
Sind da die Bestatterkosten schon mit bei?
Vielleicht mal am Grab nachsehen, ob ein Steinmetz da noch ein tolles Dankmal hingesetzt hat.
Zitat2000-3000€ hätte ich irgendwie verschmerzen können, aber 7.784€ sind echt eine horrende Summe. :
Die Höhe der Beerdigungskosten ist möglicherweise angreifbar. Ohne Kenntnis, warum derart hohe Kosten entstanden sind, möchte ich mich allerdings mit Aussagen über die Erfolgsaussichten zurückhalten.
ZitatIch habe sofort genatwot, dass ich jegliches Erbe ausschlage :
Und hat man das dann auch gemacht? Also mit Notar / beim Gericht?
Zitatwarum derart hohe Kosten entstanden sind :
Das sollte man dann doch mal eruieren und sich eine Kostenaufschlüsselung zukommen lassen.
ZitatOhne Kenntnis, warum derart hohe Kosten entstanden sind, :
Ja, ich habe bereits eine Aufstellung der Kosten bekommen. Diese sind so hoch, da er auf einem islamischen Friedhof begraben wurde. Die Kosten laut deren Internetseite liegen selbst für kleine Begräbnisse bei über 10.000€ besonders da es auch keine Einäscherung, sondern ein normales Begräbnis war.
ZitatUnd hat man das dann auch gemacht? Also mit Notar / beim Gericht? :
Nein. Ich habe selbst ein Schreiben aufgesetzt und nach knappen 3 Monaten auch eine Bestätigung erhalten, dass dies so akzeptiert wurde und ich keinen Anspruch auf jegliches Erbe habe. Leider war mir da schon bewusst, dass dies nichts mit den Bestattungskosten zu tun hat.
Wieso sollte das gültig sein?ZitatVon Städtischen Friedhof meiner Stadt, es ihn leider gültig macht. :
Wer hat denn die Bestattung beauftragt? Die Stadt?
NÖ. Das ist nicht erklärbar. Der städtische Friedhof ist ein rein islamischer?? In Deutschland? Da kenn ich nur einen, und der ist kein städtischerZitatDiese sind so hoch, da er auf einem islamischen Friedhof begraben wurde. :
Was macht die Rechnung so teuer? Was steht dort als Zusatzkosten wegen Islam? Was genau??ZitatJa, ich habe bereits eine Aufstellung der Kosten bekommen. :
Muslime werden NIE eingeäschert. Aber sie dürfen auf städtischen Friedhöfen im islamischen Gräberfeld nicht ohne Sarg beerdigt werden. Das macht trotzdem keine 8.000,- aus.Zitatbesonders da es auch keine Einäscherung, sondern ein normales Begräbnis war. :
An wen hast du geschrieben, dass du das Erbe ausschlägst?ZitatIch habe selbst ein Schreiben aufgesetzt :
Von wem kam das Schreiben 3 Monate nach seinem Tod??
Da ist der Wurm drin...meine Meinung.
ZitatIch habe selbst ein Schreiben aufgesetzt und nach knappen 3 Monaten auch eine Bestätigung erhalten, dass dies so akzeptiert wurde und ich keinen Anspruch auf jegliches Erbe habe. :
Das Nachlassgericht übersendet lediglich eine Mitteilung, dass das Schreiben "entgegengenommen" wurde. Eine Aussage, dass man keinen Anspruch auf jegliches Erbe hat, macht das NG nicht.
Die Feststellung, ob die Ausschlagung "gültig" ist, erfolgt nur im Rahmen eines Erbscheinverfahrens.
Eine Ausschlagung muss form- und fristgerecht erfolgen. Die Ausschlagungserkärung muss entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben werden (oder am AG am Wohnort).
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1945.html
Da die Ausschlagung hier forumwirksam erfolgte, wurde das Erbe angenommen. Daher muss man als Erbe die Bestattungskosten tragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
-- Editiert von User am 29. September 2022 20:04
So wie es aussieht, wurde das Erbe nicht ausgeschlagen.
Ansonsten bleibt nur zu prüfen, ob die Kosten so korrekt sind.
Um das bezahlen wird man wohl nicht herum kommen.
Eventuelle sollte man mal schauen, was die Erbmasse so hergibt, eventuell ist das ganze dann am Ende kostenneutral.
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