Bestattungskosten aus Nachlass begleichen

9. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Famhir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten aus Nachlass begleichen

Hallo,
folgender Sachverhalt: Vater meines Mannes ist verstorben, er wird das Erbe ausschlagen, da wir nicht wissen, ob er Schulden hat, da kein Kontakt bestand.
Ist es nun dennoch möglich, die Bestattung aus dem Nachlass zu begleichen?
Ich habe verschiedene Informationen.




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat (von Famhir):
er wird das Erbe ausschlagen, da wir nicht wissen, ob er Schulden hat,


Mutig.

Zitat (von Famhir):
Ist es nun dennoch möglich, die Bestattung aus dem Nachlass zu begleichen?


Im Prinzip ja.

Allerdings haben Erblasser, die einen überschuldeten Nachlass hinterlassen meistens auch nicht ausreichend Kontoguthaben um die Beerdigung bezahlen zu können.

Ist denn überhaupt die Bankverbindung des Verstorbenen bekannt?

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5463 Beiträge, 942x hilfreich)

Zitat (von hh):
Im Prinzip ja.
Ich sage nein. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht auch kein Zugriff auf den Nachlass. Man sollte m.E. tunlichst die Finger davon lassen.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9680 Beiträge, 2053x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich sage nein. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht auch kein Zugriff auf den Nachlass. Man sollte m.E. tunlichst die Finger davon lassen.


Diese Meinung teile ich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Ich bleibe bei "Im Prinzip ja", denn es gibt durchaus Fälle, in denen die Bank nach Vorlage der Rechnung die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlt. Das setzt aber voraus, dass ausreichend positives Vermögen vorhanden ist. Zu einer Erbannahme führt das nicht.

Wenn es also gelingt, die Bank dazu zu bewegen, die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen zu bezahlen, dann ist das ein sehr deutlicher Hinweis darauf, dass die Ausschlagung ein schwerer Fehler war.

Ohnehin halte ich es für sehr leichtsinnig, ein Erbe auszuschlagen, von dessen Wert man keine Kenntnis hat. Die Gefahr, mit eigenem Vermögen haften zu müssen, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, geht schließlich gegen null.

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#5
 Von 
Famhir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat (von hh):
Ohnehin halte ich es für sehr leichtsinnig, ein Erbe auszuschlagen


Durch äußere Umstände (Wohnungslos, abhängig von Sozialamt,...) können wir davon ausgehen, dass nahezu kein Erbe vorhanden ist.

Zitat (von hh):
Die Gefahr, mit eigenem Vermögen haften zu müssen, wenn sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, geht schließlich gegen null.


Rein interessehalber: wieso geht die Gefahr gegen Null?

Viele Grüße

Famhir

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4665x hilfreich)

Zitat (von Famhir):
Rein interessehalber: wieso geht die Gefahr gegen Null?

Wenn sich nach Annahme einer Erbschaft herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es Möglichkeiten die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Zitat (von Famhir):
Durch äußere Umstände (Wohnungslos, abhängig von Sozialamt,...) können wir davon ausgehen, dass nahezu kein Erbe vorhanden ist.


Dann würde ich auch ausschlagen.

Ansonsten kann man mit der Nachlassinsolvenz oder der Dürftigkeitseinrede die Haftung auf den Nachlass beschränken.

Das bedeutet zwar Arbeitsaufwand, aber verhindert die Haftung mit eigenem Vermögen.

Ausschlagen sollte man daher nur, wenn man sich sicher ist, dass der Nachlass überschuldet ist.

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