Bestattungskosten bei Erbausschlagung

13. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hysterie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten bei Erbausschlagung

Hallo
Schwierige Familie mit schwieriger Erbkonstellation.
Fakt: Mutter gestorben, Stiefvater wohnt in fast abbezahlten Haus der beiden, ist dement und hat eine Betreuerin, die sich jedoch noch keinen Überblick über die Finanzen gemacht hat.
Im Haus lebt noch der Halbbruder, schwer Heroinabhängig, noch nie gearbeitet, Hartz 4 aus Faulheit nicht beantragt.
Zwei Töchter aus erster Ehe der Mutter bewohnen ihre eigenen Immobilien.
Halbbruder räumte jahrelang das Konto seines Vaters ab, so daß ein paar wenige Schulden entstanden sind.
Halbbruder hat Bestattungsvertrag unterschrieben.
Die zwei Töchter haben ihm Geld für die Bestattung der Mutter gegeben und vom Stiefvater wurde ein Bausparvertrag aufgelöst um die Bestattung mitzubezahlen.
Halbbruder hat das ganze Geld auf d Kopf gehauen, statt die Bestattung zu bezahlen.
Betreuerin sagt nun, Besttungspflicht gilt für die Angehörigen. Die zwei Töchter sollen die Bestattung nun alleine (nochmal) bezahlen.
Frage: Entnervte Töchter wollen das Erbe ausschlagen ( Das Haus, das zur Hälfte ja dem Stiefvater gehört, von der Hälfte der Mutter erben die Töchter dann ja lediglich ein viertel, also ein achtel vom ganzen Hauswert nach Adam Riese.
Falls sie auf Auszahlung des Erbes bestehen, was noch gar nicht angesprochen wurde, sondern sie fragten nur sehr bestimmt beim Halbbruder nach, was er mit dem Geld für die Bestattung gemacht habe ), nach Rücksprache hat ihnen der Halbbruder angedroht sie umzubringen.
Also falls die Töchter das Erbe ausschlagen, müssen sie dann trotzdem die Beerdigungskosten bezahlen?
Herzlichen Dank für Antworten und evtl. für Ideen wie am besten verfahren werden kann
Hysterie

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Also falls die Töchter das Erbe ausschlagen, müssen sie dann trotzdem die Beerdigungskosten bezahlen? Nach der Reihenfolge der Bestattungspflicht wäre zunächst der Stiefvater zahlungspflichtig. Kann der nicht zahlen, sind die Kinder an der Reihe. Mit der Erbausschlagung hat das nichts zu tun.
Zivilrechtlich dürften sie natürlich einen Erstattungsanspruch gegen den Halbbruder haben, der sich freilich nur schwer umsetzen lassen wird. Der Halbbruder könnte sich auch durchaus wegen Unterschlagung strafbar gemacht haben - nur bringt eine Anzeige das Geld auch nicht zurück.
Es ist mir allerdings auch unerklärlich, wie man einem Schwerstabhängigen, von dessen Abhängigkeit man weiß, irgendwelches Geld anvertrauen kann...

-- Editiert von muemmel am 13.10.2015 16:20

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