Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Mein Vater ist leider sehr plötzlich verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen und alle weiteren Hinterbliebenen werden es auch tun. Da ich der Sohn bin (der einzige) und er alleine gelebt hat bin ich quasi auch in der Unterhaltsrangfolge bezüglich Bestattungskosten an erster Stelle und muss diese wohl auch selber tragen.
Ich muss dazu sagen, ich habe das Erbe ausgeschlagen besitze aber eine Generallvolmacht für alle Entscheidungen auch nach Ableben meines Vaters.
Mein Vater hat kein Besitz gehabt und auch kein Vermögen, aber durch meine Vollmacht konnte ich etwas Geld auf sein Konto eintreiben wie z.B nachgezahltes Krankengeld, ausgezahlter Jahresurlaub vom Arbeitgeber. Nun ist ein kleiner geringer Betrag zusammen gekommen. Die Bank hat meine Vollmacht akzeptiert und würde das Geld von seinem Konto an das Bestattungsunternehmen überweisen.
Jetzt meine Frage:
1.) Darf ich sein Geld verwenden um die Beerdigungskosten zu bezahlen und was hat Vorrang die Beerdigungskosten oder die Tilgung von anderen Verbindlichkeiten wie z.B Mietzahlungen. Müsste ich das Geld auf dem Konto lassen, so dass Vermieter noch 3 Monatsmieten erhält oder hat die Bestattung Vorrang? Ich weiß halt nicht genau ob ich sein Geld verwenden darf, nicht das der Nachlassverwalter am Ende ankommt und das Geld zurückfordert.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bedanke mich!
Mit freundlichen Grüßen
Von Eichenberg
Bestattungskosten oder Verbindlichkeiten Vorrang?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Meinst du, bei kein Besitz und kein Vermögen würde das Gericht einen einsetzen? Wenn ein Erbe vorhanden und fähig ist, den Nachlass zu regeln, ist das nicht nötig.Zitatnicht das der Nachlassverwalter :
Hallo,
woher weiß denn das Gericht das kein Besitz und kein Vermögen vorhanden ist? Davon muss sich der Staat als Erbe doch von überzeugen?
Ich hätte jetzt gedacht, die schicken einen Nachlassverwalter der Wohnung und Konto und Co prüft. Es gibt ja keine Erben die den Nachlass regeln.
Mit freundlichen Grüßen
von Eichenberg
-- Editiert von PhillipVonEichenberg am 26.09.2020 18:57
-- Editiert von PhillipVonEichenberg am 26.09.2020 19:00
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ZitatDarf ich sein Geld verwenden um die Beerdigungskosten zu bezahlen und was hat Vorrang die Beerdigungskosten oder die Tilgung von anderen Verbindlichkeiten wie z.B Mietzahlungen. :
Nein, wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, darfst du über das Geld nicht mehr verfügen.
[QUOTE}Müsste ich das Geld auf dem Konto lassen/QUOTE]
Ja.
Zitat:woher weiß denn das Gericht das kein Besitz und kein Vermögen vorhanden ist? Davon muss sich der Staat als Erbe doch von überzeugen?
Du hast doch bei der Ausschlagung angegeben, dass der Nachlass überschuldet ist oder?
Zitat:Ich hätte jetzt gedacht, die schicken einen Nachlassverwalter der Wohnung und Konto und Co prüft. Es gibt ja keine Erben die den Nachlass regeln.
Nein, da hast du falsch gedacht.
Okay, danke für die Antwort! Ich habe das Erbe ausgeschlagen, das stimmt, aber ich habe ja eine Generallvollmacht und handle ja in seinem Willen. Selbst mit Generallvollmacht darf ich nicht darüber verfügen?
"Du hast doch bei der Ausschlagung angegeben, dass der Nachlass überschuldet ist oder?"
Nein, da ich nicht sicher war habe ich mit dem Notar nur als Aussage angegeben, dass ich darueber nichts weiß. Und das ist leider die wahrhaftige Antwort.
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