Bestattungskosten vom Erbe zurückfordern

15. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Debby13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten vom Erbe zurückfordern

Hallo,

meine Oma ist verstorben. Die letzten Angehörigen sind ihre beiden Enkel (ich und mein Cousin).Ich habe das Erbe ausgeschlagen, mein Cousin hat geerbt. Da ich die älterer bin, bin ich Bestattungspflichtige. Die Rechnung für die Bestattung habe ich bekommen und muss diese bezahlen. Nun ist ja mein Cousin Erbe und ich kann mir die Bestattungskosten ja lt. BGB §1968 vom Erbe zurückholen. Dieser hat jedoch kein Einkommen, wie hoch die Erbmasse war weiß ich leider nicht genau aber er hat ein Haus. Wie stehen die Chancen das er mir die Bestattungskosten zurückzahlen muss? Er betont immer wieder das er kein Einkommen hat. Ich wäre sehr dankbar für Antworten! Danke!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Debby13):
meine Oma ist verstorben. Die letzten Angehörigen sind ihre beiden Enkel (ich und mein Cousin).Ich habe das Erbe ausgeschlagen, mein Cousin hat geerbt. Da ich die älterer bin, bin ich Bestattungspflichtige.

Das ist mir neu, daß das nach Alter geht. Es geht, wenn es keinen Ehegatten (mehr) gibt, nach Abstammungsgrad, und dann sind irgendwann die Enkel dran
Die Kostentragungspflicht ist erstmal unabhängig von der Bestattungspflicht. An erster Stelle stehen die Erben, die
Zitat:
Nun ist ja mein Cousin Erbe und ich kann mir die Bestattungskosten ja lt. BGB §1968 vom Erbe zurückholen.

Korrekt.
Zitat:

Dieser hat jedoch kein Einkommen, wie hoch die Erbmasse war weiß ich leider nicht genau aber er hat ein Haus.

Dann sollten die Bestattungskosten eintreibbar sein.
Zitat:
Wie stehen die Chancen das er mir die Bestattungskosten zurückzahlen muss?

Exakt 100 Prozent.

Zitat:
Er betont immer wieder das er kein Einkommen hat.

Was hat die Oma denn als Erbe hinterlassen. Das müsste man doch ungefährt gewusst haben, bevor man das Erbe ausschlägt. Oder war das Erbe überschuldet und wurde deshalb ausgeschlagen?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Debby13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Was hat die Oma denn als Erbe hinterlassen. Das müsste man doch ungefährt gewusst haben, bevor man das Erbe ausschlägt. Oder war das Erbe überschuldet und wurde deshalb ausgeschlagen?


Sie hat ca. 2000 € auf dem Konto gehabt, von mehr weiß ich leider nicht. Also wenn ich das richitg verstanden habe, stehen die Chancen gut das ich es zurückfordern kann?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.859 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen