Hallo,
folgender Fall:
Mutter ist verstorben und hinterlässt Ehemann und einen Sohn mit Enkelkind (1. Ordnung) sowie einen Bruder (2.Ordnung).
Ehemann sowie Sohn und Enkelkind schlagen Erbe
aufgrund von Schulden aus. Der Bruder vergisst das Erbe auszuschlagen.
Verstehe ich das richtig, das der Bruder nun die Schulden geerbt hat und auch für die Bestattung die Kosten tragen muss?
Hierzu ist noch zu erwähnen, das der Bruder sich in der Privatinsolvenz befindet, dies ist aber nach meiner Recherche keine Ausreden, denn für neu entstandenen Schulden muss er haften, auch in der Privatinsolvenz.
Wie verhält sich das mit den Schulden und Bestattungskosten?
Vielen Dank für eure Antworten!
Bestattungskosten/Schulden wer muss zahlen?
22. Mai 2019
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Frage vom 22. Mai 2019 | 12:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten/Schulden wer muss zahlen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2019 | 13:01
Von
Status: Richter (8013 Beiträge, 4497x hilfreich)
Zitat:Verstehe ich das richtig, das der Bruder nun die Schulden geerbt hat und auch für die Bestattung die Kosten tragen muss?
Wenn er vom Nachlassgericht vom Anfall der Erbschaft angeschrieben wurde und dann "vergessen" hat die Erbschaft auszuschlagen - ja.
Es gibt aber auch nach Annahme der Erbschaft Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen (Anfechtung der Annahme der Erbschaft, Nachlassinsolvenz). Hier muss man aber schnell handeln!
#2
Antwort vom 22. Mai 2019 | 13:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Nach meinem Wissen, hat er keine Info vom Nachlassgericht bekommen, mittlerweile ist der Todestag auch schon knapp 14 Wochen her sodass eine Anfechtung, meins Erachtens nicht mehr unter "schnell handeln" ablegbar wäre, oder?
Also muss er im Falle des falls, die Kosten tragen wenn die Gläubiger zu Ihm kommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Mai 2019 | 15:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Nein, er kann immer noch das Erbe ausschlagen, da die 6-Wochenfrist erst ab der Mitteilung vom Nachlassgericht zählt.
Daher müssen die Beerdigungskosten vom Ehemann getragen werden, obwohl dieser ausgeschlagen hat.
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