Bestattungskosten=Veranlassung o. Wissen der Erben

28. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
RSKM2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bestattungskosten=Veranlassung o. Wissen der Erben

Hallo, mal angenommen, es gibt folgendes:

Was passiert, wenn jemand anderes (Kinder eines verstorbenen LG) oder ähnliches die Beerdigung für eine Mutter veranlassen, weil sie denken, sie seien Erben?

Oder besser auch anders herum:
Was passiert, wenn dieser „vermeintliche“ Erbe (kein Familienmitglied, wurde nachträglich gestrichen, erwachsenes Kind des bereits vor einiger Zeit verstorbenen LG, nicht mit im Haus lebend) vorher herausfindet, dass er doch nicht Erbe ist, die eigentliche Erbin (Tochter der Erblasserin, welche weiter entfernt wohnt) nicht über den Todesfall benachrichtigt wird, er die Beerdigung arrangiert, und das dann „aus Wut“ mit überzogenen Kosten, weil er ja weiss, dass die Kosten die Erbin tragen muss…
Hört sich jetzt utopisch an, aber wenn die Erbin keinerlei Mitspracherecht und Einfluss auf die Art der Bestattung hat (welche evtl. zuvor sogar mit der Verstorbenen besprochen wurde, wie Ort, Art ), die nachträglich aus dem Testament gestrichene Person (kein Familienmitglied) also völlig anders und überzogen handelt….?
Natürlich würde er dann die Kosten bei der Erbin (welche ja a= als einziges Familienmitglied und b= als Erbin dazu verpflichtet ist), beantragen/einklagen…
Wäre dann noch rechtlich etwas zu machen…?
Müssten die Kosten dann von der Erbin komplett im vollen Umfang bezahlt werden, so wie sie die nicht berechtigte Person veranlasst hat?
Weil der verstorbene LG, wie auch dessen Kind jahrelang den Kontakt zur leibl. Tochter verhindert haben, wurde bisher an keiner Stelle (ausser im Testament beim Notar) die Anschrift der letzten lebenden Verwandten hinterlegt, um diese Person zu schützen...
Natürlich haben die Beiden auch jetzt wieder (heimlich) Kontakt zueinander, aber eben nicht täglich...der Sohn des LG soll davon keine Kenntnis haben, er weiss nur, daß es die Tochter der Erblasserin gibt...
l.G.


-- Editiert am 28.05.2009 12:29




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Hallo, was Du hier geschrieben hast , klingt doch reichlich verworren und ist kaum klar zu diffinieren. Trotzdem will ich ich Dir meine Meinung schreiben. Wer beim Bestatter die Bestattung bestellt, der bekommt auch die Rechnung. Wenn dieser jemand dazu gar nicht berechtigt war , dann kann es passieren, dass er auf überzogenen Kosten sitzen bleibt. Letzteres setzt natürlich voraus, dass keine "Gefahr" in Verzug war ( der Verstorbene musste beerdigt werden, und es bestand keine Kenntnis, wo der nächste Angehörige sich aufhält). Wenn die Adresse des Erben bekannt war , und der Auftraggeber hat wissentlich hier Dinge veranlasst, die er gar nicht durfte, dann hat er sich meines Erachtens sogar strafrechtlich relevant verhalten.

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#2
 Von 
RSKM2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja, die ganze Geschichte ist schon verworren....
Also, die Adresse der Tochter ist eben dieser Person (Sohn des verstorbenen LG) konkret nicht bekannt, aber er weiss halt, daß es sie gibt und weiss den Ort, wo sie lebt....
Er und sein Vater haben den Kontakt zu dieser Tochter jahrelang verhindert (keine Ahnung, wie, evtl. mit Druck o.ä...)
Weil eben der Vater und der Sohn sich das Erbe (keine Ahnung, was) erhofften (Vater, also neuer LG der Frau) stand auch bis vor einigen Monaten im Testament, nach dessen Tod fällt da ja eigentlich seinem Sohn zu......
Heimlich haben Mutter und "echte, eigene" Tochter wieder Kontakt, es wurde sogar besprochen, wie die Tochter handeln soll, wenn die Mutter verstirbt....
Tochter hat jetzt bedenken, daß der Sohn des verst. LG sie absolut nicht benachrichtigt, wenn etwas passiert (wäre eigentlich durch die richtigen Behörden leicht zu finden...)
Sollte er dann noch ein Schriftstück finden, indem hervor geht, daß das Erbe ja jetzt doch nicht auf ihn fällt, wird halt vermutet, daß er absolut nicht im Sinne der Mutter handelt und "keinen Bock hat", die Tochter zu benachrichtigen (z.Bsp. auch den Bestattungsort nicht einhält..usw.)
...oioioioi....

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 404x hilfreich)

Hallo, so , nun wollen wir das Puzzel mal entwirren. Die Mutter lebt noch und hat mit der Tochter Kontakt. Der LG ist verstorben und wurde aus dem Testament gestrichen. Ergo hat dessen Sohn mit der Mutter nichts zu tun und keinerlei Handlungsvollmacht. Die Mutter kann noch zu Lebzeiten ein Beerdigungsinstitut beauftragen , wie zu verfahren ist , wenn sie verstirbt. Wie das genau funktioniert, das kann man dort erfragen. In meinem Bekanntenkreis wurde das von einer alleinstehenden Damen so gemacht, damit sie sicher sein konnte, dass nach ihren Wünschen verfahren wird. Hat die Mutter denn zum Sohn des LG so engen Kontakt, dass sie solche Befürchtungen , wie Du sie beschreibst , hegen muss? Der LG ist doch tot, was hat sie denn noch mit dem Sohn zu tun ?

-- Editiert am 28.05.2009 19:45

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#4
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 291x hilfreich)

"Überzogene" Kosten sind nie ersatzfähig, nicht mal bei Verschulden des Anspruchsgegners.

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#5
 Von 
RSKM2007
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
rein "biologisch" und rechtlich eigentlich nicht viel mit ihr zu tun...
Jedoch drängt er sich ihr jetzt wohl regelrecht auf und mischt sich in alles ein, da er "etwas erwartet".
Sie kann sich ihm gegenüber nicht durchsetzten und lässt ihn immer wieder in die Wohnung, in der er regelmäßig versucht, sie zu bequatschen und auszunehmen (von neutralen Zeugen bestätigt, das habe nichts mit "Fürsorge" zu tun)!
Als die Schlösser des Hauses noch nicht geändert waren, latschte er einfach mit dem Schlüssel des längst verstorbenen LG in die Wohnung - ohne Rücksicht!
Hat schon mehrmals versucht, sie zu besche(***), weil er dachte, sie sei schon zu verwirrt, das zu verstehen....er wollte wohl auch Kontovollmacht, er "mache sich halt Sorgen....". Aber die eigene Tochter habe "nix zu melden...." (wie erwähnt, er weiss ja, daß es sie gibt...)
Wenn er erfährt, daß sie wieder Kontakt zu ihrer Tochter hat, welche mittlerweile Überblick über die Geschichten und Pfusch der letzten Jahre hat, kann man die Reaktion nicht vorhersehen....
Wie gesagt, er und sein Vater haben stets versucht, schon vorher an das "Erbe" zu kommen....jetzt wo der LG vor einiger Zeit gestorben ist, meint er wohl, "jetzt sei er dran".....
Ob er sich dann im Fall der Fälle an ihre Wünsche hält, sei zu bezweifeln...oder eben das andere Extrem....und die Tochter, die halt weiter weg wohnt, erfährt
-trotz (heimlichen) Kontaktes- viel zu spät von allem...
Und sie fragt sich jetzt, wie sie das verhindern kann, auch wenn einige Kilometer dazwischen liegen.....
l.G.

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