Hallo!
In meinem Bekanntenkreis gab es einen plötzlichen Todesfall. Die Kinder stehen unter Schock und wissen nicht ein und aus. Die Papiere sind sehr durcheinander und es gibt keinen klaren Überblick. Bis jetzt sieht es so aus als ob es nur Schulden gibt. Das Problem der Kinder sind die Bestattungskosten!
Nun wollten Sie einen Antrag auf Betreuungskosten stellen und der Mitarbeiter hat Ihnen etwas "Angst" gemacht. Von wegen es gibt nix. Die Kinder gehen arbeiten und es gibt Partner (Freundin bzw. Ehemann) die können ja was zahlen. Ist das so richtig? Gibt es Tabellen dafür? Oder so etwas ähnliches? Damit die Kinder und Partner wissen ob Sie etwas beantragen sollen/können, oder ob das alles umsonst ist.
Vielen Dank im Voraus.
Momo77
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Bestattungskostenzuschuß
11. Januar 2012
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Frage vom 11. Januar 2012 | 18:16
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 9x hilfreich)
Bestattungskostenzuschuß
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2012 | 20:51
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
Was ist denn mit "Betreuungskosten" gemeint?
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#2
Antwort vom 14. Januar 2012 | 17:34
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 9x hilfreich)
Ups! Danke für den Hinweis. Bin durcheinander. Meinte natürlich die Bestattungskosten, den Antrag! Sorry
momo77
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#3
Antwort vom 14. Januar 2012 | 18:03
Von
Status: Praktikant (571 Beiträge, 281x hilfreich)
Nur die Erben müssen zahlen, wenn sie über die Mittel verfügen. Ehepartner/Freunde der Kinder nicht.
Vielleicht hilft dies weiter:
http://www.kp-recht.de/aid=48.phtml
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