Besteht für uns Kinder ein Pflichtteilergänzungsanspruch auf die beiden Grundstücke?

25. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Besteht für uns Kinder ein Pflichtteilergänzungsanspruch auf die beiden Grundstücke?

In 1988 haben wir 4 Geschwister auf unseren Pflichtteil notariell verzichtet.
Meine Mutter besaß bis 2007 noch 2 Grundstücke, diese hat sie dann an meinen Bruder und meine Schwägerin verschenkt.
Kürzlich ist meine Mutter verstorben.
Besteht für uns Kinder nun noch ein P?flichtteilergänzungsanspruch auf die beiden Grundstücke?

-----------------
""




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49818 Beiträge, 17464x hilfreich)

Es besteht kein Anspruch, da auf einen derartigen Anspruch bereits notariell verzichtet wurde.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.03.2011 09:27:58
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Vor über 20 Jahren hat ein Sohn das Elternhaus (mit Wohnrecht und lebenslanger Pflege für die Eltern) erhalten,
andere haben 1 Grundstück oder Bargeld bekommen.
Alsdann haben wir auf Drängen der Eltern uns damals mit dieser Regelung und bezüglich des in dieser Urkunde übertragenen Grundbesitzes für abgefunden und ferner damit einverstanden erklärt, nach dem Tod des längstlebenden Elternteils keine Ansprüche mehr zu haben.
Wir haben dann auf unser Erb-und Pflichtteilsrecht am Nachlaß unserer Eltern verzichtet soweit diese nicht durch letztwillige Verfügungen uns noch Zuwsendungen machen werden bzw.durch Erbeseinsetzungen verfügen.
Dies war nicht der Fall.
Wie bereits erwähnt hat dann meine Mutter vor 4 Jahren ein Grundstück meinem Bruder (der damals auch verzichtet hat) geschenkt, die anderen 3 Kinder gehen nun leer aus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2012 Beiträge, 1549x hilfreich)

Waren die in 2007 verschenkten Grundstücke zum Zeitpunkt des Pflichtteilsverzichts bereits im Eigentum der Eltern/Mutter?
Falls ja: dann gilt der Verzicht auch für diese Grundstücke.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 297.012 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.063 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.