Betreuungsgericht, Bericht nach Ableben

15. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
Ronald123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Betreuungsgericht, Bericht nach Ableben

Meine Mutter ist vor kurzem gestorben und jetzt schreibt mir das Betreuungsgericht, dass sie für den vergangenen Zeitraum noch einen Bericht, Kontoauszüge etc. haben wollen. Todeszeitpunkt war erst kürzlich, so dass das Betreuungsgericht noch nichts davon weiß.
Hat sich das nicht mit dem Tod der Mutter erledigt oder muss ich dieser Aufforderung nachkommen?
Danke.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Demnach waren Sie als Betreuerin Ihrer Mutter eingesetzt.
Teilen Sie dem Nachlassgericht mit, dass Ihre Mutter
verstorben ist, und Sie Erbin sind., wenns denn so ist.
Normalerweise muß jeder Betreuer 1 x jährlich dem
Betreuungsgericht Rechenschaft über die Ein-und Ausgaben ablegen. Es sei denn, der/die zu Betreuende hat den
Betreuer vormals ( in der Vorsorgevollmacht ) davon entbunden.
So mußte einmal die Ehefrau 30.000 Euro an ihren dementen
Gatten zahlen, weil sie die Belege für gemeinsame Reisen nicht aufgehoben hatte.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Hat sich das nicht mit dem Tod der Mutter erledigt oder muss ich dieser Aufforderung nachkommen?
Das kommt darauf an, ob es noch weitere Erben gibt.

Normalerweise muß jeder Betreuer 1 x jährlich dem
Betreuungsgericht Rechenschaft über die Ein-und Ausgaben ablegen.

Kinder können davon befreit sein.


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#3
 Von 
Ronald123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Neben mir gibt es noch eine Schwester, wir erben gleichberechtigt. Ich hatte eine private Vorsorgevollmacht meiner Mutter, war aber zusätzlich vom Gericht als eingeschränkter Betreuer für das "Bettgitter" eingesetzt.
Ich wollte dem Gericht einfach schreiben, dass die Sache mit dem "Bericht" sich nun mit dem Tod unserer Mutter erledigt hat. Kann ich das so machen oder wird das Betreuungsgericht genaue Zahlen, Belege etc. fordern?
Ronald


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-- Editiert Ronald123 am 16.06.2012 22:12

-- Editiert Ronald123 am 16.06.2012 22:12

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Wenn du "nur" als Betreuer bzgl. Duchführung bzw. Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen eingesetzt bist, musst du dem Gericht gegenüber bzgl. der Konten etc.keine legen. Irgendwas kann da nicht stimmen.

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#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Vielleicht wäre es sinnvoll, dem Betreuungsgericht davon Mitteilung zu machen, dass der zu Betreuende gestorben ist - Zusenden einer Sterbeurkunde kann ja nicht so problematisch sein, oder?

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