Bevollmächtigter bedient sich am Erbe

25. Januar 2018 Thema abonnieren
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OldCadillac
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Bevollmächtigter bedient sich am Erbe

Hallo zusammen,

im Dezember verstarb meine Tante. Ihre Schwester ist die Alleinerbin, Haus mit Grundstück, Geld auf einem Konto in sechsstelliger Höhe.
Meine Tante hatte damals einem Bekannten ( der auch in der Patientenverfügung stand ) eine Vorsorgevollmacht unterschrieben, wo sie ihn mit allen möglichen Rechten ausstattet führ tätig zu werden, auch über den Tod hinaus. Soweit so gut.
Die Patientenverfügungen für Onkel und Tante wurden noch zu einem Zeitpunkt erstellt, als Onkel und Tante und der Bevollmächtigte dicke Freunde waren. Irgendwann gab es mal einen furchtbaren Streit und man sprach auf Jahre nicht mehr miteinander.
Vor einigen Jahren ging es meinem Onkel sehr schlecht, mein Vater kümmerte sich um ihn, mein Onkel wollte die Patientenverfügungen noch umschreiben lassen auf meinen Vater aber dazu kam es nicht mehr, meinem Onkel ging es plötzlich sehr schlecht und so kam der Bekannte ins Spiel.
14 Tage später starb mein Onkel.

Meiner Tante, die schon vor einigen Jahren einen Schlaganfall erlitten hat, leierte der Bekannte eine Vorsorgevollmacht ( siehe oben ) aus dem Kreuz. Geistig war sie voll da, aber dann hätte sie mit allem nichts zu tun, was ihr auch recht war. Vieles war ihr auch "egal".

Als meine Tante nun verstarb, sagte ich meinen Eltern, meine Mutter muss die Vorsorgevollmacht widerrufen um Mißbrauch zu vermeiden. Der Bevollmächtigte sorgte für die Bestattung und den Behördenkram. Meine Mutter bekam nach der Beerdigung das Stammbuch und ein bißchen Papierkram. Die Bankauszüge und das Sparbuch behielt er ein.
Ich erneuerte meinen Ratschlag die Vollmacht zu widerrufen.

Nun war mein Vater heute mit dem Schriftstück bei dem Bevollmächtigten und forderte die Herausgabe von Kontoauszüge und Sparbuch. Mein Vater könne es sich ja ansehen, herausgeben wolle er es nicht, der Widerruf interessiere ihn nicht.
Als wenn das nicht schon schlimm genug war, hat er sich schon mal 40.000,- vom Konto genommen, das sei ihm schließlich von der Erblasserin versprochen worden. Eigentlich auch die Hälfte vom Haus, aber das könne er nicht beweisen.
Schließlich war mein Vater noch bei der Bank, zeigte den Widerruf dort an aber zunächst zeigte man sich nicht kooperativ. Da bräuchte man schon eine Sterbeurkunde ( dabei wird das Konto bereits als Nachlasskonto geführt ) und den Erbschein. Nun hat man wenigstens einen Vermerk gemacht.
Ob das reicht, wird man sehen.

Ein Testament gibt es übrigens nicht.

Und also clou obendrauf, fallen auf die 40.000,- ja auch noch in diesem Falle ja auch noch 10.000,- EUR Erbschaftssteuer an, also ein Gesamtschaden von 50.000,- bisher.

Kann es wirklich sein, daß sich ein Bevollmächtigter nach dem Tode in dem Maße bedienen kann? Schriftliches über solche Versprechen seitens meiner Tante gibt es nichts und es wird auch sehr bezweifelt, daß es das wirklich gegeben hat, denn "grün" waren sich die beiden nicht.
Mein Vater hat meiner Tante auch immer geraten, sie solle sich die Kontoauszüge zeigen lassen, was mit ihrem Geld passiert. Da wurden ihr von dem Herrn alle noch vorhandenen Auszüge abgenommen.

Als mein Onkel bestattet wurde, war die Pastorin noch ganz erstaunt, dass es da auch noch Schwägerin und Schwager gab, das erfuhr sie erst bei der Bestattung. Als meine Tante auf der Intensivstation war, war die Ärztin verwundert, daß es da eine Schwester gibt, der Bevollmächtigte hätte angegeben, es gäb keine Verwandtschaft.

Mein Eltern wohnten 5min zu Fuß entfernt, meine Mutter war zwei mal in der Woche bei ihr.

Grüße

Tom



-- Editiert von OldCadillac am 25.01.2018 21:46

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31 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Schließlich war mein Vater noch bei der Bank, zeigte den Widerruf dort an aber zunächst zeigte man sich nicht kooperativ.


Dann möge die Bank darauf hingewiesen werden, dass sie sich schadenersatzpflichtig macht, wenn sie weiter Geld auszahlt. Widerrufen kann aber nur die Erbin, also die Schwester des Verstorbenen.

Zitat:
Ob das reicht, wird man sehen.


Nochmal deutlich darauf hinweisen, dass man gegen die Bank vorgehen wird, wenn die den Widerruf der Vollmacht ignoriert.

Zitat:
Kann es wirklich sein, daß sich ein Bevollmächtigter nach dem Tode in dem Maße bedienen kann?


Nein, das kann nicht sein und je nach genauen Umständen kann das sogar den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ) erfüllen. Da die Bevollmächtigte offenbar nicht Erbin geworden ist, muss sie das Geld zurückzahlen.

-- Editiert von hh am 25.01.2018 20:41

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo,

und danke für die Hinweise. Der Bevollmächtigter meinte auch, er sei nicht auskunftspflichtig und gebe die Kontounterlagen nicht heraus, daß hätte meine Tante so gewollt. Meine Mutter könne sich ja einen Anwalt nehmen. Übrigens hat der Herr für seine Dienste über ca. 1,5 Jahre bereits eine Entlohnung in Höhe von ca. 6000,- erhalten, was durchaus legitim sein kann wegen Behördengängen, Fahrtkosten und dergleichen.

Grüße

Tom

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von hh):


Zitat:
Kann es wirklich sein, daß sich ein Bevollmächtigter nach dem Tode in dem Maße bedienen kann?


Zitat:
Nein, das kann nicht sein und je nach genauen Umständen kann das sogar den Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB ) erfüllen. Da die Bevollmächtigte offenbar nicht Erbin geworden ist, muss sie das Geld zurückzahlen.


Nun behauptet der Bevöllmächtigte ja, meine Tante hätte ihm gesagt, er und die Pflegerin "sollten sich mal was nehmen". Dies wollte er zu Lebzeiten aber nicht tun, es hätte ja noch Zeit. Das hat er ja nun nachgeholt.
Welchen Beweis müsste er erbringen, das dies tatsächlich so war?

Meine Tante hatte der Pflegerin gegenüber eher Angst, beeilte sich z.B. den Teller leer zu essen, weil sie sonst wieder schimpfen würde. Der Ton war auch sehr rüde und laut, meiner Tante gegenüber. ( die nichts an den Ohren hatte )

Deswegen bezweifeln wir eben, dass es wirklich so war.

Grüße

Tom

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Moin,

ihr kennt euch im Erbrecht nicht aus. Da kann euch der Bevollmächtige viel erzählen und ihr denkt, ihr müsst auf seine Erzählungen reagieren. Dem ist nicht so.

Es gibt im BGB eine außergewöhnlich deutliche Beschreibung, wie ein Testament auszusehen hat. Entscheidend für euch: Es muss zu Lebzeiten des Erblassers schriftlich errichtet worden sein, da führt kein Weg drum herum.
Etwas weniger deutlich für den Laien ist der Begriff der Schenkung, aber auch da gibt es klare Grenzen (entweder, sie wurde durchgeführt oder das Schenkungsversprechen wurde notariell beglaubigt - alles andere ist nicht einforderbar)

Heißt für euch: Selbst wenn die Tante dem Bevollmächtigten vor zwanzig glaubwürdigen Zeugen gesagt hat, dass er sich das Geld nehmen sollte - wenn er es vor ihrem Tod nicht getan hat, dann darf er das jetzt nicht mehr. Und wenn sie gesagt hat, dass er nach ihrem Tod etwas bekommen soll, das aber nicht schriftlich unter Berücksichtigung der entsprechenden Formvorschriften des BGB niedergelegt wurde, dann ist das gegenstandslos.

Was ihr jetzt tun solltet:
Einerseits: Den Bevollmächtigten gerichtsfest (vor unabhängigen Zeugen oder mit Zustellschreiben durch Gerichtsvollzieher) mit kurzer Fristsetzung (die ist auch wichtig: gebt ihm einen genauen Termin, bis wann das zu erfolgen hat) auffordern, die verlangten Unterlagen herauszugeben. Zusätzlich noch mal die Vollmacht widerrufen für den Fall, dass sie über den Tod hinausging.
Außerdem kann man ihm gegenüber die Vermutung äußern, dass er Erbgegenstände besitzt oder an sich genommen hat, ihn gemäß §2027 BGB zur Auskunft über diese Sachen (gerichtsfest mit Fristsetzung!!!) auffordern und ihm ankündigen, dass man vom seinem Recht auf Forderung der Erbgegenstände gemäß §2018 BGB Gebrauch machen wird.

Andererseits: Schnellstens einen Erbschein beantragen. Spätestens wenn es vor Gericht geht (und danach sieht es ja aus) braucht ihr den.


Die Fristen sind wichtig, damit ihr nach Ablauf der Frist auch noch eure Rechtsanwaltskosten ihm gegenüber geltend machen könnt: solange er nicht in Verzug gesetzt wurde, ist das nämlich sonst schwierig.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Moin,

danke für die Antwort, sehr hilfreich.

Richtig, so im Detail kennen wir uns im Erbrecht natürlich nicht aus. Aber das ändert sich gerade. Und ich sehe, es ist doch sehr komplex.

Zum Thema Testament hatte ich im Vorfeld schon einiges gelesen, aber es gibt wie gesagt keines. Weder in gültiger, noch in ungültiger Form. Aber evtl. taucht ja zufällig noch was auf…

Bezüglich Schenkung hatte ich allerdings ein noch anderes Gerichtsurteil gefunden, welches ohne Schriftstück aber mit Zeugen auskam. http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/geld/vorsorgevollmacht-kann-ueber-den-tod-hinaus-gueltig-sein-1.697566 In einem anderen Artikel laß ich noch, dass der Schenkende diese Schenkung vor Bekannten wohl mehrfach bekräftigt hat.
Hier in diesem Falle gäbe es vermutlich nur zwei Zeugen, nämlich die beiden die Geld angeblich bekommen sollten.
Das bereitet mir etwas Sorge. Wie ist es damit?

Ja, wie schon erwähnt ist / war die Vollmacht auch über den Tod hinaus gültig. Wie kann man rechtskräftig eine Zustellung des Widerrufes belegen? Ich meine, wenn man ein Einschreiben mit Rückschein sendet, kann er ja theoretisch behaupten, da war ganz war anderes drin.
Der Bevollmächtigte kündigte auch an, auch wenn es einen Erbschein gäbe, würde er keine Unterlagen herausgeben. Er würde aber das restliche Geld ( mittlerweile nicht mehr sechsstellig ) dann überweisen.

Meine Mutter hat bereits am 31. einen Termin beim Nachlassgericht wegen dem Erbschein.

Ja, es sieht wohl so aus, als wenn es ohne Gerichtsprozess nicht ablaufen wird. Mein Vater wird aber kommenden Woche einen ihm bekannten Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist kontaktieren.

Grüße

Tom

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Bezüglich Schenkung hatte ich allerdings ein noch anderes Gerichtsurteil gefunden, welches ohne Schriftstück aber mit Zeugen auskam.


Das ist nur die halbe Wahrheit. Hinzu kam auch noch, dass die Vollmacht eine Befreiung vom § 181 BGB enthielt (Bankgeschäfte zu eigenen Gunsten). Dieser Punkt ist wichtig als Voraussetzung für die Wirksamkeit der entsprechenden Schenkung. Ohne Befreiung vom § 181 BGB wäre das Urteil des LG Aachen anders ausgefallen.

Kennst Du den genauen Inhalt der Vollmacht?

Zitat:
Wie kann man rechtskräftig eine Zustellung des Widerrufes belegen?


Der Widerruf sollte per Einschreiben mit Rückschein gegenüber der Bank erklärt werden oder indem man zur Bank geht und sich schriftlich bestätigen lässt, dass diese den Widerspruch erhalten hat. Dann kommt es nicht darauf an ob der Bevollmächtigte bestreitet, den Widerruf erhalten zu haben. An den Bekannten kann der Widerruf dann mit Einwurfeinschreiben geschickt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Eine Vollmacht, die berechtigt, über das Vermögen des Vollmachtgebers Verfügungen zu treffen, bedeutet in keiner Weise, daß der Vollmachtinhaber berechtigt wäre, nach eigenem Ermessen solche Verfügungen zu treffen.

Eine Kontovollmacht z.B. bedeutet "nur", daß der Vollmachtinhaber gegenüber der kontoführenden Bank Erklärungen im Namen des Kontoinhabers abgeben darf. Also z.B. einen Überweisungsauftrag erteilen kann.

Die Kontovollmacht bedeutet nicht, daß der Vollmachtinhaber sich selbst Geld vom Konto nehmen darf. Auch wenn er es könnte - er darf es nicht, und macht sich anderenfalls ggf. der Untreue strafbar.

Eine Vollmacht "über den Tod hinaus" bedeutet ebenso keineswegs, daß der Vollmachtinhaber Teile des Erbes an sich nehmen darf.

Im beschriebenen Fall sollte die Erbin schleunigst einen Anwalt mit der Klärung der Sache und der Vertretung ihrer Interessen beauftragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von OldCadillac):

Bezüglich Schenkung hatte ich allerdings ein noch anderes Gerichtsurteil gefunden, welches ohne Schriftstück aber mit Zeugen auskam. http://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/geld/vorsorgevollmacht-kann-ueber-den-tod-hinaus-gueltig-sein-1.697566 In einem anderen Artikel laß ich noch, dass der Schenkende diese Schenkung vor Bekannten wohl mehrfach bekräftigt hat.
Hier in diesem Falle gäbe es vermutlich nur zwei Zeugen, nämlich die beiden die Geld angeblich bekommen sollten.
Das bereitet mir etwas Sorge. Wie ist es damit?
@hh hat dazu ja schon einiges ausgeführt.

Es gilt der § 518 BGB , wonach die Schenkung entweder durchgeführt werden oder das Versprechen notariell beurkundet werden muss. Der Sonderfall war wohl, dass die Schenkung durchgeführt wurde, ohne dass das Geld das Konto verließ, weil eben Schenkender und Beschenkter davon ausgingen (und Zeugen hatten), dass das bei der vorhandenen Vollmacht genüge.
Hier muss, wie @hh richtig sagte, erst mal die Vollmacht das überhaupt zulassen und außerdem die Schenkung bewiesen werden, Es gibt offenbar keine unabhängigen(!) Zeugen für die Schenkung. Man könnte den Vollmachtnehmer ja mal wegen Untreue anzeigen, dann wird auf Staatskosten ermittelt, ob er das Recht hatte, dieses Geld zu nehmen...

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Danke für Eure Antworten!

@hh:

Ah, das dachte ich mir schon, daß es damit zusammenhängt. Jetzt sofort kann ich es nicht sagen, mein Vater hat eine Kopie der Vollmacht, er muss aber auch eben nachsehen, wie er mir sagte, meinte aber, daß er sowas gelesen haben könnte, daß es diese Befreiung gibt. Zumal sich der Bevollmächtigte auch monatlich eine Summe entnommen hat für seine Dienste. Und ich fürchte, daß er genau das mit einkalkuliert hat, daß es diese Befreiung gibt.

Mein Vater war ja gestern bei der Bank und es wurde nun ein entsprechender Vermerk ( welcher Art nun auch immer ) gemacht. Es folgt aber noch ein weiterer Termin dort. So ist der weiteren Entnahme hoffentlich erst mal ein Riegel vorgeschoben.

@eh1960

Soweit schon klar, es dürfte interessant werden bezügl. der angeblichen Schenkung, wenn es eine entsprechende Befreiung gibt, wie hh ja schon beschrieben hat.

So wie ich das sehen, wird es ohne Prozess vermutlich kaum gehen. Aber ich befürchte, daß meine Mutter da keine Nerven zu hat und aufgeben wird. Auch wenn mein Vater sich soweit um alles kümmert.

@quiddje

Ja, wie gesagt, ich werde es bald wissen, was bezügl. dieses § drin steht aber ich ahne Böses.

Ich orakele ja nur herum... : Angenommen es gäbe als einzige Zeugin nur die Krankenpflegerin, die ja selbst Geld erhalten soll ( oder bereits erhalten hat ), dann steht das meiner Meinung ja auf dünnem Eis für die Beiden. Schwieriger dürfte es werden, wenn sie das Geld bar bekommen hat und einfach behauptet: Ich habe nichts bekommen und mir wurde auch nichts versprochen. Aber ich kann bezeugen, daß der Bevollmächtigte Geld versprochen bekommen hat.

Wenn meine Tante wirklich zu Lebzeiten ihr Geld verschenkt hätte, weil sie es wirklich so gewollt hat, dies alles hieb und stichfest ist, gut, schließlich war es ja ihr Geld und konnte damit machen was sie wollte. Und wenn eben nach ihrem Tode nichts mehr da wäre, dann ist das halt so.
Aber so finde ich das... ja, nicht sauber.

Grüße

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Aber wenn der Bevollmächtige schon der Auffassung ist, dass er sich die 40.000€ zu Recht schenken durfte, dann hat er ja sicher diese Schenkung auch dem Finanzamt angezeigt und entsprechend Schenkungssteuer dafür bezahlt, oder?

Zitat:
Und also clou obendrauf, fallen auf die 40.000,- ja auch noch in diesem Falle ja auch noch 10.000,- EUR Erbschaftssteuer an, also ein Gesamtschaden von 50.000,- bisher.


Wenn es sich tatsächlich um eine zulässige Schenkung handeln würde, dann wäre das nicht der Fall.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Das ist ein interessanter Punkt. Wir wissen natürlich zu wenig von den Details, er ist uns ( bzw. meiner Mutter ) ja nicht auskunftspflichtig ( meint er... ). Er redete was davon, er und die Pflegerin sollten sich "mal was nehmen". Im übrigen hätte er das Geld bereits verteilt ( an wen nun auch immer ).

Gut zu wissen, daß zumindest meine Mutter nicht auch noch dafür bezahlen muss ( müsste ). Ist im Grunde genommen ja auch logisch. Wenn er nachweisen kann, daß meine Tante das Geld verschenkt hat, gehört es ja nicht mehr zur Erbmasse, auch wenn das Geld nach dem Tode noch auf dem Konto war, richtig?

Das könnte ihn in eine Zwickmühle bringen. Entweder muss er die Steuer für die 40.000,- zahlen und sich als Zeugin die Pflegerin holen, dann hat er eben 6000,- weniger. Oder er muss angeben, beide haben 20.000,- erhalten, was dann ja steuerfrei ist, aber dann sieht es mit der Pflegerin als Zeugin der Schenkung nicht so toll aus, denke ich.
Oder er zaubert einen weiteren neutralen Zeugen aus dem Hut, der ( offiziell ) keinen Nutzen aus der Schenkung zieht.

Zumindest müsste ja ggf. an irgendeiner offiziellen Stelle angegeben werden, daß der Kontostand seit dem Tode um 40.000,- geschrumpft ist und der Erbin nicht zur Verfügung steht um Steuerzahlung in der Höhe zu vermeiden. Zumindest vorerst, bis die rechtliche Lage geklärt ist, sonst muss es nachversteuert werden. Oder müsste man etwa in Vorleistung gehen?

Grüße

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Zumindest müsste ja ggf. an irgendeiner offiziellen Stelle angegeben werden, daß der Kontostand seit dem Tode um 40.000,- geschrumpft ist und der Erbin nicht zur Verfügung steht um Steuerzahlung in der Höhe zu vermeiden.


Ja, in der Erbschaftsteuererklärung. Es wird aber wohl noch etwas dauern, bis man zur Abgabe aufgefordert wird. Da muss man natürlich aufpassen, dass man sich nicht selbst austrickst, indem man sich widersprüchlich verhält.

Spätestens, wenn die Schwester darin angibt, dass der Bevollmächtigte nach dem Tod des Erblassers eine Schenkung erhalten habe, wird das Finanzamt auch auf den Bevollmächtigten zugehen.

Zitat:
Oder er muss angeben, beide haben 20.000,- erhalten, was dann ja steuerfrei ist


Es kann natürlich sein, dass der Bevollmächtigte genau mit dem Hintergedanken, dass bei höheren Beträge Schenkungssteuer anfällt, diesen Geldbetrag gewählt hat.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

So, nun weiß ich Neues bezügl. §181 BGB : Eine Befreiung davon ist in der Vollmacht nicht zu finden.

Also, der Bevollmächtigte gab an, meine Tante hätte ihm zu Lebzeiten gesagt, er und die Pflegerin solle sich "mal was nehmen". Wobei offensichtlich nicht gemeint war "nach dem Tode" sondern sofort. Denn er sagte, daß er zu ihr sagte: Jaa, das hat ja noch Zeit, das mache ich dann mal. Dies führte er dann wie gesagt nach dem Tod aus.

Grüße

Tom

-- Editiert von OldCadillac am 26.01.2018 17:26

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Dann handelt es sich um ein verbotenes Insichgeschäft bezogen an die Schenkung an sich selbst. Die Schenkung wäre alleine aus diesem Grund unwirksam auch dann, wenn es glaubwürdige Zeugen dafür gäbe, dass die Tante die Schenkung tatsächlich wollte.

Die Schenkung an die Pflegerin könnte dennoch wirksam sein, da das kein Insichgeschäft war.

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Verstehe, dann könnte ja vermutlich auch der Bevollmächtigte als glaubwürdiger Zeuge auftreten, da er keinen Nutzen ziehen würde?

Und der Bevollmächtigte wäre meiner Mutter gegenüber auskunftspflichtig, wieviel die Pflegerin erhalten hat, richtig? Da er es ihr ja ausgehändigt hat.

Möglicherweise erhält dann die Pflegerin die 40.000,-. Und irgendwann denkt dann die Pflegerin, och, das ist ja so viel, ich schenke ihm von dem Geschenk die Hälfte... aber offenbar ist ja schon Geld geflossen, das müsste sich ja nachvollziehen lassen.
Irgendwas ist da oberfaul, daß er sich so ziert mit der Herausgabe.



-- Editiert von OldCadillac am 26.01.2018 18:31

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Zitat:
Verstehe, dann könnte ja vermutlich auch der Bevollmächtigte als glaubwürdiger Zeuge auftreten, da er keinen Nutzen ziehen würde?


Naja, das glaube ich eher nicht.

Zitat:
Und der Bevollmächtigte wäre meiner Mutter gegenüber auskunftspflichtig, wieviel die Pflegerin erhalten hat, richtig? Da er es ihr ja ausgehändigt hat.


So ist es.

Zitat:
aber offenbar ist ja schon Geld geflossen, das müsste sich ja nachvollziehen lassen.


Kontoauszüge kann man sich auch bei der Bank gegen Vorlage des Erbscheins holen. Die nachträgliche Erstellung kostet zwar etwas Geld, ist aber wohl der schnellste Weg, sich Klarheit zu verschaffen.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Mal sehen, wann es den Erbschein denn nun gibt. Mittwoch wissen wir evtl. mehr.

Ja, richtig, die Auszüge kann man sich holen lassen. Ist die Frage, wie das beim Sparbuch ist. Die Bewegungen müsste man ja auch mal wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Was für eine Pflegerin ist das eigentlich? Im Ursprungstext finde ich gar nichts über sie.
Wenn sie Angestellte des Pflegeheim der Verstorbenen ist,lohnt sich ein Gespräch mit der Heimleitung wohl. Es ist nämlich für gewöhnlich verboten,derartige Schenkungen anzunehmen. Wenn der Pflegerin dann einfällt,dass das Geld gar nicht von der Erblasserin,sondern von ihrem Bevollmächtigten geschenkt wurde: Bingo, denn er darf zwar Geld verschenken, aber natürlich nur sein eigenes!

Ich denke mal,alles,was er nach dem Tod abhob und nicht für Totenfürsorge nutzte,fällt unter den Straftatbestände der Untreue. Eine Anzeige wegen Verdacht auf Untreue kostet nichts und hilft vielleicht,Licht ins Dunkel zu bringen. Da muss deine Mutter auch nichts machen:die Anzeige kann jeder machen und die Mutter ist dabei nur noch Zeugin.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Bei der Pflegerin muss ich etwas ausholen… ich kann auch natürlich nur das erzählen, was uns so bekannt ist.
Meine Tante wurde ursprünglich von meinem Onkel komplett gepflegt und zwar in ihrem eigenen Haus. Sie saß im Rollstuhl, konnte aber auch aufstehen und zunächst auch noch etwas mit Hilfe laufen. Leider fehlte ihr einfach die Lust dazu, es weiter wieder aufzubauen. Aber das ist ja auch egal jetzt. Sie war also nicht in einem Pflegeheim.
Nach dem Tod meines Onkels kam eine Pflegerin eines mobilen Pflegedienstes. Tagsüber war meine Tante meistens in der Tagespflege. Nachts war sie zunächst alleine. Irgendwann deutet es sich an, dass es besser wäre, wenn auch nachts jemand da wäre. Da zog die Pflegerin dort in ein Zimmer. Unser Wissen nach erhielt sie für diesen „Bereitschaftsdienst" auch einen gewissen Betrag. In ihre Wohnung zog ein Verwandter ein.
Tagsüber verrichtete sie dann den üblichen Dienst im Auftrage des Pflegedienstes. Also auch die anderen Patienten besuchen. Meine Tante war ja in der Tagespflege. Zunächst zumindest. Das war übrigens der gleiche Laden wie der Pflegedienst.
Irgendwann flog die Pflegerin bei dem Laden raus, warum weiß ich nicht. Die Pflege lief aber weiter über den Laden. Es kam dann eine andere Pflegerin. Die Pflegerin um die es geht, arbeitete dann woanders, hatte aber weiterhin ihr Zimmer bei meiner Tante.
Irgendwann bekam meine Tante mal eine Lungenentzündung, kam ins Krankenhaus. Wo es ihr auch deutlich besser ging als zu Hause, denn der Druck durch die Pflegerin war weg. Man kümmerte sich liebevoll um sie. Zu Hause war bei ihr immer Hektik, weil alles schnell, schnell gehen musste. Wie das ja heute leider oft so üblich ist. Die neue Pflegerin war da übrigens wesentlich feinfühliger. Aber die war eben auch nur mal kurz da am Tage.
Am liebsten hätte die Pflegerin es gehabt ( also die, um die es uns geht ), dass sie das Haus kauft und der Kaufpreis „abgepflegt" wird. Da sie das Geld für so ein Objekt gar nicht hat.
Jedenfalls war meiner Tante meist nicht wohl, weil die Pflegerin einen ziemlich herrischen Ton am Leib hatte. Nachbarn hätten angeblich beobachtet, sie hätte meine Tante sehr schroff körperlich behandelt und erstatteten Anzeige.

Na ja, unter diesen ganze Umständen können wir es uns nur schwer vorstellen, dass meine Tante freiwillig Geldgeschenke in solcher Höhe gemacht haben soll. Stellt sich die Frage, ob die Pflegerin auch beweispflichtig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Kleines Zwischenupdate: Mein Vater hat heute mit der Pflegerin gesprochen. Sie wollte gerne das Schlafsofa haben auf dem sie genächtigt hat. Das hat sie heute abgeholt, und mein Vater sprach sie darauf an. Die fiel bald aus allen Wolken... nichts, gar nichts hätte sie von dem Herrn Bevollmächtigten bekommen. Ja, von meiner Tante mal 5 Euro oder so.
Das wäre ja ansonsten schön, müsste sie ja nicht mehr arbeiten...
Die war so sauer, daß sie als erstes mal versucht hat den Bevollmächtigten zu erreichen. Von ihm hat sie seit Wochen nichts mehr gesehen oder gehört.

Das ist wieder ein Ding...

-- Editiert von OldCadillac am 27.01.2018 19:05

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich schlage auch Strafanzeige vor, und ein Anwalt kann auch nicht schaden.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Jetzt bekommt der Mann erst mal Post, daß er aus diesen und jenen Gründen die Unterlagen auszuhändigen hat in der und der Zeit. Bezügl. des Geldes habe ich meinen Eltern zu einem Anwalt geraten, damit da ggf. kein Fehler gemacht wird.

Die Vorsorgevollmacht wurde ja von einer Zeugin unterschrieben. Ob die wohl eine Zweitschrift hat? Das mag zwar etwas weit hergeholt sein aber mein Vater argwöhnt ja noch, daß da ein Kreuzchen später hinzugefügt wurde ( Wirksamkeit der Vollmacht ab sofort obwohl meine Tante im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war ).

Ich werde mal berichten, wie es weiter geht.

Grüße

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen,

ein bisschen Neuigkeiten gibt es. Nachdem sich der Herr geweigert hat, uns auch nur einen Millimeter entgegen zu kommen, weder Geld noch Unterlagen rauszusuchen, mein Vater ihn wegen Beleidigungen vor die Tür setzen musste, da er den Brief zurückbrachte, den er von meinen Eltern erhielt, rief er kurz nach der Frist doch an und suchte das Gespräch, brachte die Bankunterlagen. Geld würde er aber nicht überweisen. Und meine Mutter sollte unterschreiben, dass sie nun keine Ansprüche mehr hätte. Lustig… Nachdem mein Vater ihm die Gesetzeslage mal erklärt hat, wurde er etwas kleinlauter, aber das Geld würde ihm zustehen, er hätte ja soviel gemacht ( lachhaft.. ). Und wir wollten uns dann erst mal die Unterlagen durchsehen und uns dann melden. Und wie es scheint, wird die Summe größer, die wir einfordern werden. Da sind unerklärliche Gelder geflossen, teils in 4 und 5stelliger Höhe. Auch an einen Gartenbaubetrieb, der aber offensichtlich bei meiner Tante nichts gemacht hat. Da war auch jemand anders zu arbeiten. Und einen 5stelligen Betrag ( runde Summe ) an irgendeine Person.
Mein Vater hat ihn nun wieder zum Gespräch bestellt, mal sehen, wie er die einzelnen Posten auf den Auszügen erklären kann. Denn… die Rechnungen oder Ähnliches, liegen nicht vor.

Grüße

Tom

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Da kommt ja langsam Bewegung rein... bis jetzt klingt es aber immer noch so, als würde man um einen Rechtsstreit nicht herumkommen.

Daher sollten Sie sich jetzt nicht mehr sehr lange hinhalten lassen. Wenn Sie einen konkreten Anhalt für Unregelmäßigkeiten haben, dann Strafanzeige möglichst bald, es dauert sowieso bis die bearbeitet wird.

Und bei den genannten Summen kann sich auch ein Anwalt lohnen, der das sortiert und rechtlich optimal vorgeht.

Je mehr Zeit verstreicht, umso schwieriger wird, zu rekonstruieren, wohin das Geld versickert ist bzw. nachzuweisen, daß Geld ohne Gegenleistung geflossen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich denke, kommende Woche bekommt der Herr gesagt, er muss Summe XY zurückführen, wenn er sich weigert, geht es ab zum Anwalt. Aber ich denke, er hat bereits seinen Bekannten der Anwalt ist gefragt. Möglicherweise hat der ihm schon gesagt: Lenke ein, sonst kann das teuer werden. Ansonsten können wir uns nicht erklären, daß er nun doch die Unterlagen plötzlich rausrückte.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Die Sache läuft noch. Ein bißchen "Bewegung" ist schon reingekommen aber nur teilweise. Ich melde mich, wenn es zum Abschluss kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Jetzt läuft es zwischen den Anwälten hin und her. Der Bevollmächtigte hat nun teilweise Auskunft zu gewissen Summen gegeben, wo das Geld abgeblieben ist. Teilweise zufriedenstellend, teilweise nicht. Nun soll seine Frau zum Geburtstag von meiner Tante 20.000,- geschenkt bekommen haben. Wurde in bar abgehoben. Das wäre schon sehr verwunderlich, da die Frau ein oder zwei mal in der Zeit überhaupt da war. Und für einen weiteren, mittleren vierstelligen Betrag sollte er sich mal was schönes für die Wohnung aussuchen.
Und das alles zu Zeiten wo meine Tante geistig schon nicht mehr so toll auf der Höhe war. Sachen die man ihr geschickt in den Mund legte, bejahte sie dann. Nach dem Motto: "Du möchtest doch sich gerne, daß...."

Die Gegenseite hofft ( hoffen kann man ja immer ), daß sie Sachen nach den Erläuterungen nun erledigt sei. Nö...

Grüße

Tom

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#28
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ganz sicher nicht erledigt. So einfach kommt er da nicht raus.

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#29
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Richtig. Ach ja, ich vergaß, einmal 20.000,- rückte er freiwillig schon wieder raus. Das was er sich nach dem Tode mal eben genommen hatte. Da hatte er evtl. schon mal den Tip von seinem Anwalt bekommen: Mach das mal, evtl. geben sie dann ja Ruhe.

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#30
 Von 
OldCadillac
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo zusammen,

die Sache ist immer noch nicht erledigt. Nachdem der Ex-Bevolmächtigte etwas weniger als die Hälfte zur Rückzahlung angeboten hat, meine Eltern dies ablehnten, kommt es nun am 1. April zum Gütetermin und ggf. im Anschlus zur Verhandlung.

Mal sehen was da am Ende bei rauskommt. Ich glaube, die Sache wird komplex, da er behauptet, meine Tante hätte den Geldbetrag seiner Frau zum Geburtstag geschenkt. Meine Tante war zu dem Zeitpunkt aber leider nicht mehr besonders klar bei Sinnen. Mehr so eine Art Dämmerzustand.

Grüße

Tom

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