Hallo,
weiß jemand wie eine vermietete Wohnung für den Nachlass (nicht für die Erbschaftssteuer) bewertet wird?
Wird diese nach dem Ertragsverfahren oder nach dem Vergleichswertverfahren bewertet. Und werden die tatsächlichen Mieteinnahmen zur Berechnung herangezogen, oder die Mieteinnahmen nach dem Mietspiegel?
Danke
Alfons
Bewertung Immobilie für Nachlassverzeichnis
16. Oktober 2010
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Frage vom 16. Oktober 2010 | 14:57
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 40x hilfreich)
Bewertung Immobilie für Nachlassverzeichnis
#1
Antwort vom 16. Oktober 2010 | 16:48
Von
Status: Unbeschreiblich (49860 Beiträge, 17477x hilfreich)
Die Bewertung erfolgt nach demVergleichswertverfahren. Eine Einbeziehung der Mieteinnahmen erfolgt nicht.
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2010 | 16:41
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 40x hilfreich)
hallo,
gerade habe diese Infos gefunden:
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Die Bewertung eines Nachlasses wird grundsätzlich aufgrund des Verkehrswertes vorgenommen. Dies ist der Wert, der als Verkaufserlös zu erzielen wäre.
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Kann ich die Info bzgl. Vergleichswertverfahren irgendwo nachlesen.
BGB?
Gruss
Alfons
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2010 | 20:43
Von
Status: Richter (8584 Beiträge, 4664x hilfreich)
Wikipedia hilft weiter.
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