Bewertung einer Immobilie

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
paul_sabotage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewertung einer Immobilie

In unserer Familie gibt es einen Streit um eine Immobilie: Mein Bruder und ich haben das Haus geerbt, ein Halbbruder soll den Pflichtteil bekommen. Aktuell soll nun der Wert festgestellt werden, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Wie gehe ich jetzt vor. D.h wie finde ich einen "neutralen" Gutachter, d,h. einen den die Gegenseite auch akzeptiert? Gibt es irgendwelche Kriterien, wie ein Gutachten aussehen soll und welche Voraussetzungen der Gutachter erfüllen muss? Und werden die Kosten für den Gutachter geteilt oder tragen das wir = die ehelichen Kinder?

Danke für die Hilfe + Grüße









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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2012 Beiträge, 1549x hilfreich)

Gib mal bei google den Begriff 'Gutachterausschuß' sowie den Namen der Stadt bzw. des Landkreises ein.
Damit solltest du die Kontaktadresse des örtlich zuständigen Gutachterausschusses finden!
Die Kosten für das Gutachten werden aus dem Erbe beglichen.

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#2
 Von 
Teddyknuddel
Status:
Schüler
(445 Beiträge, 102x hilfreich)

Geh zur Bank, nimm die Unterlagen von der Brandversicherung mit, sowie Vermessungsplan. Ansonsten bestell von der Bank einen Gutachter her. Der sagt Dir dann, was er zum berrechnen braucht.

Grund, warum von der Bank. Die Typen sehen das Haus, bei uns war/ist es ein Binnenfertighaus, wo der Hersteller eine Lebensgarantie von 80 Jahren gab, er rechnete es runter, kombinierte es mit der Brandversicherung, und es kam ein "gutachterliches" Schätzwert von 83.000 Euro. Käme ein neutraler Gutachter, würde es doppelt so viel sein.

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"Je lauter der Gegner bellt, desto leiser winselt er, wenn er merkt dass er Unrecht hat."

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49822 Beiträge, 17465x hilfreich)

Der Pflichtteilsberechtigte ist nicht verpflichtet, einen vom Erben privat bauftragen Gutachter zu akzeptieren. Es sollte daher eine Einigung mit dem Pflichtteilsberechtigten darüber geben, welcher Gutachter das Gutachten erstellen soll.

Insofern wäre der von Teddyknubbel vorgeschlagene Weg rausgeworfenes Geld, wenn das so erstellte Gutachten vom Pflichtteilsberechtigten nicht akzeptiert wird. Da hilft es auch nicht, wenn der so ermittelte Schätzwert schön niedrig ist.

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