Bin Erbe (Pflichtteil)

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sven Reymann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin Erbe (Pflichtteil)

Hallo zusammen,

mal vorweg, mein Opa ist gestorben, hatte jedoch nie sonderlich Kontakt, nun habe ich vom Nachlass Gericht ein Schreiben bekommen, das ich den Pflichtteil bekommen kann. Das möchte ich auch tun. Ich weiss das dort einiges vorhanden war (100.000€) mit mir erben noch meine anderen 2 Geschwister.

Es gibt ein Testament, das besagt das die Lebensgefährtin (Ehefrau) alleinerbin sein soll. Jedoch steht mir als nächster Verwandter der Pflichtteil zu.

Das würde doch bedeuten,

50.000 die ehefrau
50.000 gesetzlicher Erbteil / 2
25.000 / uns 3 geschwister sehe ich das richtig?

Desweiteren müssen ja auch Schenkungen der letzten 10 Jahre berücksichtigt werden. Habe am Dienstag bereits einen Termin beim Anwalt, da ich denke die Ehefrau wird uns als Pflichtteilserben nicht die wahrheit herrausrücken.

Jedoch interessiert mich einfach ob ich mit meiner Rechnung richtig liege.

gruß

PS: Ich glaube mal gelesen zu haben, das sogar mein Kind Erbberechtigt ist als urenkel. d.h das ganze dann geteilt durch 4?

-- Editiert von Sven Reymann am 30.01.2009 21:13




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4665x hilfreich)

#50.000 die ehefrau
50.000 gesetzlicher Erbteil / 2
25.000 / uns 3 geschwister sehe ich das richtig?#
Die Ehefrau ist Alleinerbin. Die Enkel haben je einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/12 des Nachlasses (vorausgesetzt Kind/er der Oma sind bereits verstorben).

#PS: Ich glaube mal gelesen zu haben, das sogar mein Kind Erbberechtigt ist als urenkel. d.h das ganze dann geteilt durch 4?#
Da hast du falsch gelesen. Dein Kind wäre nur Erbe, wenn du bereits verstorben wärst.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50004 Beiträge, 17519x hilfreich)

Hat Dein Opa nur ein Kind gehabt, welches Dein Vater bzw. Mutter war? Ist dieser Elternteil bereits verstorben?

Dann trifft die Antwort von cruncc1 korrekt.

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#3
 Von 
Sven Reymann
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja mein Vater war sein einziges Kind dieser ist jedoch schon verstorben. Gibt nur uns 3 Enkel als Pflichtteilerben.

Was genau vorhanden ist weiss ich noch nicht, das soll der anwalt klären, aber durch Schenkungen der letzten Jahre so einiges. 2 Versicherungen waren es.

Selbst wenn es wirklich "nur" 1/12 ist, ist das noch ne Menge. Würde mir ehrlich gesgat momentan gut passen, so könnte ich eine privatinsolvenz umgehen und vergleiche aushandeln.

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#4
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 21x hilfreich)

Die 1/12 beziehen sich auf jedes Enkelkind, zusammen also 3/12 oder 1/4, also genau die von Dir vorausgesehenen 25.000,-. Du erhälst also 1/12 vom Gesamterbe ausgezahlt (auch wenn eine Immobilie da wäre würde der Pflichtanteil ausgezahlt werden müssen). Den Voraus (dabei sind ist die Haushaltsgegenstäbe, ein enwentuell vorhandenes Auto usw.) erhält nur die Ehefrau. Davon also keine 1/12,

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