Hallo Zusammen,
ich möchte mit meinem verhaßten Bruder nie wieder etwas zu tun haben. Ich möchte, für den Fall das ich mal im Koma liege, keinesfalls irgendeine Behörde an meinen Bruder wendet. Wie kann ich das ausschließen? Jeder erzählt mir was anderes; ich wollte eine Patientenverfügung erstellen mit Hinweis das mein Bruder nicht kontaktiert werden darf und ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt wird, für den Fall das ich dann versterbe wollte ich in der Patientenverfügung daraufhin weisen, das ein Testament bei einem Nachlaßgericht liegt, so das der vom Gericht bestellte Betreuer auch weiß, das es ein Testament gibt? Ist so etwas möglich?
Danke für Eure Hinweise.
Bin alleinlebend und Bruder aus meinem Testamtent mittels Patientenverfügung, Testament ausschließen
11. November 2020
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Frage vom 11. November 2020 | 19:13
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 4x hilfreich)
Bin alleinlebend und Bruder aus meinem Testamtent mittels Patientenverfügung, Testament ausschließen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. November 2020 | 21:22
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Zitat:ich wollte eine Patientenverfügung erstellen mit Hinweis das mein Bruder nicht kontaktiert werden darf und ein vom Gericht bestellter Betreuer eingesetzt wird
Und wer würde die Patientenverfügung in so einem Fall finden und die Einsetzung eines Betreuers veranlassen?
Zitat:daraufhin weisen, das ein Testament bei einem Nachlaßgericht liegt, so das der vom Gericht bestellte Betreuer auch weiß, das es ein Testament gibt?
Das ist nicht erforderlich. Wenn das Testament beim Nachlassgericht hinterlegt ist, wird es nach Deinem Tod von Amts wegen eröffnet.
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