Hallo miteinander!
Folgende Sachlage: Meinen Vater habe ich seit 25 Jahren nicht mehr gesehen, meine Eltern ließen sich damals scheiden und ich bin mit der Mutter ausgezogen. Anfänglich gab es im ersten Scheidungsjahr meiner Eltern noch Kontakt zu meinem Vater bis er irgendwann komplett abriß.
Kürzlich habe ich auf einem Fest einen ehemals Bekannten meines Vaters getroffen, welcher mich auch schon seit Kindheitstagen kennt. Dieser jemand hat mich gefragt, ob mein Vater verstorben sei, da er die Todesanzeige in der Zeitung sah. Nach kurzer Recherche fand ich die Sterbeanzeige tatsächlich online.
Ich weiß, dass mein Vater nochmals geheiratet hat und ich auch mindestens 2 Halbschwestern habe.
Wie gehe ich vor? Ich habe weder Kontaktdaten zu seiner Familie noch sonstige Möglichkeiten mich an jemanden zu wenden.
Soll ich mich einfach mal beim Nachlassgericht als potentieller Erbe melden um Einsicht in den Nachlass zu bekommen.
Wie Sie merken, bin ich da tatsächlich Rat- und Ahnungslos.
Es wäre nett, wenn mir hierzu jemand einen Input geben könnte.
Besten Dank!
Bin ich Erbe? Wenn ja, wie?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ob Sie Erbe sind, kann hier keiner wissen - der Vater kann Sie enterbt haben, wobei dann allerdings ein Pflichtteilsanspruch vorläge. "Einblick in den Nachlass" wird Ihnen das NG-Gericht nicht geben - Sie können aber dort anfragen, ob ein Testament vorliegt, das man Ihnen zusenden könnte.
Vielen Dank erstmal.
So wie ich es verstehe würde das bedeuten, dass, sofern ich nicht im Testament Erwähnung finde, ich mir meinen Pflichtteil einklagen müsste, oder?
Dazu sollte ich doch aber zunächst wissen, was ich zu Erben vermag. Das gleiche gilt für den Fall des testamentarischen Erwähnung. Sollten nur noch Schulden vorhanden sein, würde ich das Erbe selbstverständlich ausschlagen. Woher bekomme ich nun eine Auflistung des Nachlasses?
Liebe Grüße
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Woher bekomme ich nun eine Auflistung des Nachlasses? Vorläufig nirgendwoher.
Sollten nur noch Schulden vorhanden sein, würde ich das Erbe selbstverständlich ausschlagen. Sie haben da ganz offenbar falsche Vorstellungen - man erbt "die Katze im Sack".
So wie ich es verstehe würde das bedeuten, dass, sofern ich nicht im Testament Erwähnung finde, ich mir meinen Pflichtteil einklagen müsste, oder? Na, Einklagen nicht unbedingt - bei den Erben einfordern.
Im Übrigen wird man vom NG-Gericht angeschrieben, wenn man im Testament genannt wird (als Erbe oder als Enterbte/r). Eine Enterbung kann aber auch ohne Namensnennung erfolgen (Beispiel: "Ich setze meine Frau XY als Alleinerbin ein". Durch diese Formulierung sind alle anderen Erbberechtigten, hier also die Kinder, enterbt.). Ohne Testament sind Sie per Gesetz Erbe (hier zu 1/6).
-- Editiert von User am 26. September 2024 16:05
Macht es denn dann überhaupt Sinn sich eigenständig als potentieller Erbe beim NG-Gericht zu melden? Denn eine "Suche" nach den Erben findet von Amts wegen meines Wissens nach nicht statt.
Macht es denn dann überhaupt Sinn sich eigenständig als potentieller Erbe beim NG-Gericht zu melden? Sicher - man erfährt ja, wenn es ein Testament gibt, wer Erbe ist: An diesen wendet man sich mit Pflichtteilsansprüchen. Oder man erfährt, dass es kein Testament gibt - dann ist man, wie schon erwähnt, gesetzlicher Erbe.
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