Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt ist mir bisher noch unklar:
Die Schwester meiner Großmutter verstarb letztes Jahr. Ihr Ehemann lebt weiterhin noch. Dieser hat mehrere noch lebende Cousins. Ansonsten hatte das Ehepaar zum Zeitpunkt des Todes der Frau keine noch lebenden Eltern oder Kinder. Ein Testament liegt meines Wissens nach ebenso nicht vor.
Wäre meine Großmutter (oder ihre Nachkommen falls sie versterben würde) bzgl. ihrer bereits verstorbenen Schwester bzw. deren noch lebenden Ehemannes erbberichtigt?
Oder würden aufgrund der Eheschließung die oben genannten Cousins die Nächst-Erbberechtigten sein?
Wie würde es sich verhalten wenn die Cousins bereits eine Vorsorgevollmacht besitzen?
Herzlichen Dank im Voraus für eure zeitnahe Rückmeldung.
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 07:44
Bisher unklare Erbfolge
5. Januar 2023
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Frage vom 5. Januar 2023 | 07:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bisher unklare Erbfolge
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2023 | 07:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatWäre meine Großmutter (oder ihre Nachkommen falls sie versterben würde) bzgl. ihrer bereits verstorbenen Schwester bzw. deren noch lebenden Ehemannes erbberichtigt? :
Gegenüber ihrer Schwester ist Deine Großmutter erbberechtigt. Wenn sie die einzige Schwester ist und es kein Testament gibt, dann erbt sie 25% und der Ehemann der Schwester erbt 75%.
Gegenüber dem Ehemann der Schwester ist die Großmutter dagegen nicht erbberechtigt.
ZitatWie würde es sich verhalten wenn die Cousins bereits eine Vorsorgevollmacht besitzen? :
Eine Vorsorgevollmacht hat keinen Einfluss auf die Erbfolge.
#2
Antwort vom 5. Januar 2023 | 08:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatGegenüber ihrer Schwester ist Deine Großmutter erbberechtigt. Wenn sie die einzige Schwester ist und es kein Testament gibt, dann erbt sie 25% und der Ehemann der Schwester erbt 75%. :
Sie ist ihre einzige Schwester.
Allerdings haben sie nur den Vater gemeinsam. Beide haben jeweils eine eigene Mutter.
Wirkt sich das auf das Erbrecht meiner Großmutter aus?
Wäre die Tochter meiner Großmutter also die Nichte ihrer verstorbenen Tante ebenso (zusätzlich) erbberichtigt?
Ist der Erbfall meiner Großmutter zu dem Zeitpunkt eingetreten als ihre Schwester verstarb oder erst wenn deren Ehemann versterben würde?
Wie berechnet sich die Höhe der 25% des Erbrechts meiner Großmutter?
Ihre verstorbene Schwester und ihr Ehemann besitzen z.B. ein Haus. Mir ist noch unklar, ob nur der noch lebende Ehemann oder auch seine verstorbene Frau als Eigentümer eingetragen sind. Außerdem wird die verstorbene Schwester meiner Großmutter vermutlich ein eigenes Konto gehabt haben.
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 08:44
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#3
Antwort vom 5. Januar 2023 | 08:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatWäre die Tochter meiner Großmutter also die Nichte ihrer verstorbenen Tante ebenso (zusätzlich) erbberichtigt? :
Nein.
ZitatIst der Erbfall meiner Großmutter zu dem Zeitpunkt eingetreten als ihre Schwester verstarb oder erst wenn deren Ehemann versterben würde? :
Bereits mit dem Tod der Schwester.
ZitatWie berechnet sich die Höhe der 25% des Erbrechts meiner Großmutter? :
Grundlage ist das persönliche Vermögen der Verstorbenen.
ZitatEhemann besitzen z.B. ein Haus. Mir ist noch unklar, ob nur der noch lebende Ehemann oder auch seine verstorbene Frau als Eigentümer eingetragen sind. :
Nur wenn die Verstorbene im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen war, dann gehört dieser Teil zu ihrem Nachlass.
ZitatAußerdem wird die verstorbene Schwester meiner Großmutter vermutlich ein eigenes Konto gehabt haben. :
Gemeinschaftskonten fallen zur Hälfte in den Nachlass. Konten, die nur auf den Namen der Verstorbenen liefen in vollem Umfang.
Dabei ist ausschließlich relevant, wer Kontoinhaber ist, nicht jedoch wer eine Kontovollmacht besessen hat.
#4
Antwort vom 5. Januar 2023 | 08:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatAllerdings haben sie nur den Vater gemeinsam. Beide haben jeweils eine eigene Mutter. :
Wirkt sich das auf das Erbrecht meiner Großmutter aus?
Wenn es außer Deiner Großmutter keine weiteren (Halb-)Geschwister gab, dann nicht.
#5
Antwort vom 5. Januar 2023 | 08:56
Von
Status: Lehrling (1058 Beiträge, 119x hilfreich)
ZitatAnsonsten hatte das Ehepaar zum Zeitpunkt des Todes der Frau keine noch lebenden Eltern oder Kinder. :
Keine noch lebenden Kinder, oder nie Kinder gehabt?
#6
Antwort vom 5. Januar 2023 | 09:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKeine noch lebenden Kinder, oder nie Kinder gehabt? :
Die Schwester meiner Großmutter hatte mit ihrem Ehemann eine Tochter gehabt, die meines Wissens nach vor über 15 Jahren verstarb.
Inwiefern ist es relevant, dass es bereits ein Kind gegeben hatte?
#7
Antwort vom 5. Januar 2023 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (47585 Beiträge, 16824x hilfreich)
ZitatInwiefern ist es relevant, dass es bereits ein Kind gegeben hatte? :
Das ist nur dann relevant, wenn es Enkel geben sollte.
Zum Zeitpunkt des Todes noch lebende Abkömmlinge (Kinder, Enkel usw.) würden Deine Großmutter von der Erbfolge ausschließen.
Daneben ist es auch noch denkbar, dass es ein Testament gibt. Auch darüber könnte Deine Großmutter von der Erbfolge ausgeschlossen sein.
#8
Antwort vom 5. Januar 2023 | 10:49
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitatnwiefern ist es relevant, dass es bereits ein Kind gegeben hatte? :
Das Kind könnte wieder Kinder haben (= Enkel der Verstorbenen).
Falls es lebende Enkel oder Urenkel der Verstorbenen gibt, würde die Schwester der Verstorbenen nach der gesetzlichen Erbfolge nichts erben.
-- Editiert von User am 5. Januar 2023 10:50
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