Bitte um HILFE: Vater will mich jetzt ausbezahlen

22. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um HILFE: Vater will mich jetzt ausbezahlen

hallo,
ich stehe vor einem riesen problem. ich bin 40 jahre und habe seit 30 jahren keinen kontakt zu meinem vater gehabt. meine eltern ließen sich vor langer zeit scheiden. er hat erneut geheiratet und mit diese frau noch eine tochter bekommen. vor ca. 2 wochen rief er mich an, und fragte ob ich nicht ein bisschen kleingeld gebrauchen könnte. ich war wie vor den kopf gestoßen und wusste gar nicht worauf er hinaus wollte. er teile mir mit das er mich jetzt schon ausbezahlen möchte, damit später,....wenn er nicht mehr lebt, meine halb schwester keine probleme mit mir bekommen würde. er sagte das mir 1/8 ( pflichtanteil ) zu stehen würde und das wären 10.000€. ich ließ es mir erklären wie er darauf bekommt. er fing an zu erzählen: angenommen mein haus ist noch 50.000€ wert und ich hätte noch 30.000€ sparguthaben. zusammen sind das 80.000€. von diesem geld steht mir 1/8 zu das wären somit 10.000€. als ich fragte warum 1/8 kam folgendes: seine frau bekommt die hälfte und die kinder 1/8 o.O laut meiner rechnung ist die andere hälfte mir und meiner stiefschwester. somit ist das für mich 1/4 und nicht 1/8!!!! er redet die ganze zeit von pflichanteil, das ich nicht verstehe.
ich fragte schon meinen anwalt, nur der hat scheinbar zuviel zu tun und sagte zu mir ......das er das in der kurzen zeit nicht prüfen kann was mir zu stehen würde. dazu müsste man sein haus sowie alles andere das er hat begutachten, da mein vater nicht einfach sagen kann, dass das haus 50 tausend wert sei. das haus ist 2 stöckig,speicher wurde auch damals füß meine schwester ausgebaut, und ist bestimmt schon zwischen 70-80 jahre alt wenn nicht noch mehr. alles wurde erneuert und ist eigentlich top in schuss. sein sparguthaben weiss ich natürlich nicht, aber vor 2 jahren hat er sich einen neuen ford geländewagen geleistet und seine mutter ist auch im dez. verstorben. er will das ich mich bis heute abend entscheiden soll. entweder ich würde die 10.000€ holen oder ich müsste warten bis er gestorben sei. allerdings, sagte er, das er nächstes jahr in rente geht und dann nicht mehr soviel auf der hohen kante hätte und an sein gespartes gehen würde und auch sein haus neu renovieren wolle, dann hätte ich vielleicht nicht mehr soviel wenn er stirbt o.O
ich hoffe, das mir vielleicht hier im forum meine entscheidung leichter machen kann. die 10.000€ könnte ich natürlich jetzt sehr gut gebrauchen, aber irgendwie finde ich das er mich abspeisen will :(
ich danke euch schon mal im voraus :*
lg sabbi


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17 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Dein gesetzlicher Erbteil wäre 1/4, wenn er aber in einem Testament seine Frau und Tochter als alleinige Erben einsetzt, dann bekommst Du die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/8.

Ob die 10.000 € passen, kann Dir hier natürlich niemand sagen, wobei mir 50.000 € für ein (schuldenfreies) Zweifamilienhaus als recht wenig vorkommen. Selbst wenn die Hälfte der Frau gehört - zumindest wenn es halbwegs in Schuss gehalten wird.

Auf der anderen Seite könnte Dein Vater natürlich nun auch anfangen, sein Vermögen zu verprassen und zu verschenken. Bei einer Schenkung hättest Du zwar noch zehn Jahre lang einen Pflichteilergänzungsanspruch (erste Jahr voll, danach jedes Jahr um 10 Prozentpunkte niedriger), danach ist es aber vorbei.

Für Dich wäre es vermutlich am besten, jetzt noch über die Höhe zu verhandeln als darauf zu hoffen, dass im Todesfall noch etwas übrig ist.

Gruß, Jogy

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Man muss auch einkalkulieren, dass sich das vermögen des Vaters durch eine potenzielle Pflegebedürftigkeit im Alter massiv verringern könnte.
Die Pflegeversicherung deckt im Regelfall nur einen Teil ab und der Rest muss aus dem eigenen Vermögen bestritten werden.

Es wäre nicht das erste Mal, dass aus einem gutsituierten Rentner durch hohe Pflegekosten innerhalb kurzer Zeit ein Sozialfall wird. Dann schauen die potenziellen Erben in die Röhre.

Du kennst das Sprichwort mit dem Spatz, der Taube und dem Dach?


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ihr lieben :)

vielen danke für eure antworten.
waren mir alle sehr hilfreich und denke das ich dann doch lieber den spatz in der hand halte als die taube auf dem dach :grins:

lg sabbi

p.s.: ich kannte das sprichwort nicht aber mein freund GOOGLE half mir weiter :dau: :augenroll:

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nur, damit es ganz klar ist. Die ganze Sache muss vor einem Notar abgeschlossen werden, damit es gültig ist.

Wenn der Vater das nicht macht bzw. nicht weiß, dann kannst du jetzt das Geld kassieren und nach dem Tod des Vaters ganz regulär den eigentlichen Pflichtteil fordern.

So wie der Vater sich das vorstellt, funktioniert das nur, wenn du im Gegenzug zu der Geldzahlung notariell beurkundet auf dein gesetzliches Erbrecht verzichtest.



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"justice"

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#6
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ja ....ist schon klar justice.... mein vater ist so schlau und teilte mir schon mit das er bei einem notar ist und sich auch schon infos geholt hat ;) wenn ich die 10.000€ nehme, gibt er sogar dem notar das geld und bekomme es dann erst weitergeleitet, wenn ich antanze und auch alles unterschreibe.
vielen dank trotzdem für die info ;)

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Vielleicht lohnt es sich noch ein wenig, die Summe nach oben zu feilschen ...

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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#8
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das wäre nicht schlecht, aber mein sogenannter vater ist ein fuchs was geld betrifft. ich hatte damals schon schwierigkeiten mit dem unterhalt an mich. er wollte nur bis 18 jahre zahlen und dann nichts mehr. da ich aber schule weiter machte musste er halt weiter zahlen :grins:

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#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Dann würde ich von so einem Vater aber auch fordern, dass die Notarurkunde auch noch von seiner Restfamilie unterschrieben wird und den weiteren Inhalt hat, dass sie dich von allen Unterhalts- und Pflegeleistungen gegenüber dem lieben Papi freistellen.
Das würde dann bedeuten, dass du dich erst an Pflegeheimkosten für ihn zu beteiligen hättest, wenn die anderen ALLE nichts mehr haben.
So für den Fall der Fälle könnte das wertvoller sein als eine Erhöhung der Summe.
Wobei eine Auskunft darüber, was er denn von der Oma geerbt hat, auch nicht schlecht wäre.


Gerade wenn das ein Notar deines Vaters ist: lasse dir den Vertragsentwurf ein paar Tage vorher geben und lies ihn in Ruhe durch. Wenn das abgelehnt wird, solltest du feagen, warum die Eile nötig ist. Das kommt mir nämlich merkwürdig vor.

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#10
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Nimm alles mit, was er Dir geben will. Einen Verzicht auf deinen Pflichtteil am Erbe kannst Du getrost unterschreiben, auch beim Notar. Du kannst zwar später nach seinem Tod, also im im Erbfall auf Dein Erbteil verzichten, aber ein Verzicht auf dein Erbe im Voraus ist unwirksam. Aber pst! nicht weitersagen!

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#11
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Pachlus.......
also irgendwie verstehe ich deinen beitrag nicht. das ich die 10.000€ vom notar bekomme und auch dieses schriftstück unterschreibe ist klar! nur der satz: du kannst zwar später nach seinem tod, also im erbfall auf dein anteil verzichten............
das versteh ich nicht. nach seinem tod bekomme ich ja nichts mehr weil er mich ja notariell ausbezahlen wird :???: hmmmmmmmmmmm



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#12
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

quote:
nur der satz: du kannst zwar später nach seinem tod, also im erbfall auf dein anteil verzichten............
das versteh ich nicht.


Der Verzicht auf ein Erbe wird "Ausschlagung" genannt. Du kannst das Erbe dann ausschlagen, wenn du willst. Oder es fordern, wenn Du willst. :banana:

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#13
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8036 Beiträge, 4506x hilfreich)

...aber ein Verzicht auf dein Erbe im Voraus ist unwirksam. Aber pst! nicht weitersagen!
Da bis du aber falsch informiert!

Zu Lebzeiten kann ein notarieller Erb- und Pflichtteilsverzicht geschlossen werden. Damit ist man samt seiner Nachkommen aus der Erbfolge raus.

http://dejure.org/gesetze/BGB/2346.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/2348.html


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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Der Beitrag des Users Pachlus ist juristischer Unsinn.



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"justice"

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#15
 Von 
sabrina52
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

danke an alle, meine entscheidung ist gefallen, ich nehme die 10.000€ und halte notariell noch fest, das ich später, wenn es vielleicht zur pflege kommen wird, nichts mehr mit am hut habe. das ist ganz wichtig und hätte daran nicht mehr gedacht. danke :)
lg sabbi

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#16
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das sollen Stiefmutter und Halbschwester aber auch unterschreiben! Ssonst wird das Sozialamt euch nämlich zugleich ranholen, eenn es so weit kommt. Ein Vertrag, dass du dem Sozialamt seine Pflegekosten nicht zu ersete brauchst, geht nicht, aber dass Die anderen vorrangig dran sind, würde gehen-wenn die im Vertrag mit zustimmen und auch nur dann!!!

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#17
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ganz ehrlich, wenn da jemand mit 10000€ kommt, scheint mehr im Busch. Erbfall, auflösen einer GmbH.
Klar ist es ganz nett, wenn man nach 30 Jahren wieder vom Verwandten hört und der einem 10K bietet.
Da man aber immer in der Haftung für die Pflege ist, finde ich den Tarif etwas schlecht.
Mein Gefühl sagt mir, selbst mit einer Null mehr würdest du immer noch zu wenig bekommen.

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