Brauch dringend HilfeErbe ausschlagen ausserGarage

2. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
bodobob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Brauch dringend HilfeErbe ausschlagen ausserGarage

Ich hab folgendes Problem:

Vor ca. 5 Jahren wurden wir (mein Bruder, mein Vater, meine 2 Stiefschwestern aus erster Ehe meiner Mutter) als Erben meiner Mutter ins Grundbuch einer Tiefgarage eingetragen (Wert ca 10.000,- €).
Die Tiefgarage gehörte zuvor jeweils zur 1/2 meinem Vater und 1/2 meiner Mutter.
Ich nutze die Garage seit ca. 20 Jahren als Lager.

Nach unserer GB Eintragung gab’s mit dem Bruder und Vater ewig Streit, sie wollten die Garage gegen den Willen der andern verkaufen und anderes.
Mein Vater lebt seit ca. 2004 bei meinem hinterfotzigen Bruder, mit dem es immer nur Ärger gab.
Die Erbengemeinschaft blieb jedoch bestehen.

Vor ca. 3 Wochen ist nun unser Vater verstorben und nun sind mein Bruder und ich die vermeintlichen Erben.
Auch je zur 1/2 des väterlichen Garagenanteils.

Mein Diellämmer ist nun das ich von dem restlichen Erbe nichts will, weil ich nicht weiß was mein Bruder, im Namen vom Vater (Vater & Bruder sind Namensgleich), so alles gedreht und verbockt hat. Er hatte auch Vollmachten vom Vater.

Mich interessieren nur die restlichen Anteile der Tiefgarage, den Rest des Erbes würde ich gerne ausschlagen.
Angeblich soll sich mein Bruder seit seiner 3. Ehefrau in den letzten 3 Jharen um 180 Grad geändert haben (Was ich persönlich nicht glaub).

Kann ich das Erbe ausschlagen und als Pflichtteil die Garagenanteile meines Vaters und Bruders verlangen?
Oder ist es möglich gegen die Garagenteile auf das weiter Erbe zu verzichten (Stichwort: Abschichtung)? Dachte Ihm (Bruder) ein Angebot vor Ende der Ausschlagungsfrist (20.2.13) zukommen zu lassen, das ich auf Erbe verzichte wenn ich/ wir (Stiefschwestern und ich) die restlichen Garagenanteile bekommen.

Oder was für Möglichkeiten gäbe es noch?

Es wäre ja blöd wenn nun mein Bruder die Mehrheit über die Garage bekommt, mit der er nichts anfangen kann weil er 500 km weit davon entfernt wohnt, ich aber dies brauch und in der nähe der Garage wohne.


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-- Editiert bodobob am 02.02.2013 16:42

-- Editiert bodobob am 02.02.2013 17:32

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Kann ich das Erbe ausschlagen und als Pflichtteil die Garagenanteile meines Vaters und Bruders verlangen?


Nein, wenn Du das Erbe ausschlägst, bekommst Du nichts, also auch keinen Pflichtteil.

Alles andere ist Verhandlungssache.


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#2
 Von 
Erbe_1
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Du könntest ja evtl. mal über deinen Schatten springen und mit deinem Bruder genau das verhandeln! D bekommst die Anteile der Garage und er quasi den Rest!

Es bleibt eben nur zu hoffen, dass dein Vater euch keine Schulden vererbt hat.

Seit ihr Beiden denn die Alleinigen Erben?


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#3
 Von 
bodobob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Meines Wissen nach kann ich Erbe ausschlagen und auf Pflichtteil bestehen. Unter welchen Vorrausetzungen ist mir MOM aber nicht bekannt.

>Du könntest ja evtl. mal über deinen Schatten springen und mit deinem Bruder genau das verhandeln!

1. Ich hab meinen Vater seit 2004 weder gesehen noch gehört, wegen Bruder.
2. Kleine Episoden: Ich kaufe sein Haus, er jubelt mir mit "Sicherungsvertrag" Treuhandvertrag unter, geht in Insolvenz, zahlt nichts mehr & führt über 13 Klagen (mit Prozesskostenhilfe)gegen mich, verkauft das Haus für Bruchteil nochmal an Tante und will das Geld auf Vaters Konten verschwinden lassen. Klaut mein Auto vor meiner Tür und zeigt mich wegen KFZ- Diebstal an . Verkauft die T.- Garage (Komplett!), und so weiter. Was mich etwa 1,7 Mio. €, eine gut gehenden Firma, alles was ich hatte und 8 Jahre Leben kostete.
Mit so einem direkt verhandeln?!?

Soweit mir bekannt ist sind mein Bruder und ich Allein- Erben.
Erbe: Probleme und Schulden sind zu befüchten (Weis nicht was mein Bruder, mit Generallvolmacht, so noch alles gedreht hat).
Weswegen mein Interrese am Erbe sehr Gering ist, ausser der Garagenanteile.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

nein entweder man erbt alles oder ar nichts! Sich nur einen teil vom Erbe auzusuchen geht nicht.

Sicher kann man Absprachen mit den anderen Erben treffen, aber mehr knn man sich dann nicht aussuchen, ws so auch gut ist!
Wieso sollte man nur Positives aus dem Erbe herussuchen können, aber negatives (z.B. Schulden) einfach wegfallen lassen...

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#5
 Von 
bodobob
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hurra, ich wurde enterbt!
Nun nur noch Pflichtteil- und Plichtteilergänzngsansprüche. ;)

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ABER:

Nun hat der IDi.. Bruder seit März nicht mehr das Wohngeld für die Tiefgrage gezahlt. Seinen Nachnahmen geändert.
Anwalt der WEG leitete gerichtliches Mahnverfahren ein, erfuhr vom Tod des Vaters und wendete sich an meine Schwestern mit der Forderung über 1200,-€, davon ca. 900,- für Wohngeld. Kündigte mit Frist die Einleitung der Zwangsversteigerung an.
Vom Bruder kam erst ein Brief: Ich als Eigentümer von 75% vekaufe die GANZE Garage, Ihr könnt nichts dagegn machen mit eurem m². Ich biete euch Vorkausrecht an.
Ich Brief zurück mit Hinweis auf unerlaubte Handlung und das wir 3 gegen Verkauf an Dritte sind.

2 Tage später ein Fax von Ihm: Ich hab kein Geld, die Anwältin wird die Zwangsversteigerung einleiten wenn nicht bis in 14 Tagen Geld bei Ihr ist.

Wir zurück: Das er als (Allein-) Erbe & Nachlassinhaber für laufende Zahlungen zuständig ist und haftet.

Da er kein Geld hat, bieten wir Ihm befristet an gegen notarielle Übertragung seiner Anteile die Kosten zu übernehmen.
Beim Weg Gericht,Zwangsverwaltung & Zwangsversteigerung
werden die Kosten den Erlös übersteigen deren Löwenanteil, zzgl. Schadenersatz für uns und Pflichtteil, er zu tragen hat.

Frist inzwischen abgelaufen.

Laut Anwalt:wir haften jeder von uns für alles (Gemeinschuldnerisch), der WEG Anwalt kann sich aussuchen wen er Verklagt.

Die Wahl aus meiner Sicht:
Wir/ Ich zahl die WEG (kein Geld, muß Darlehen aufnehmen)und die Garage und Geld ist wegen linken Deal durch Bruder weg. Kann versuchen Schadenersatz vom Bruder einklagen. Hab Haufen Klagen und Ärger.
Oder
Warten Zwangsversteigerung ab, haben Haufen Ärger, müssen trotzdem zahlen und Garage ebenfalls (früher) weg.

Wie kann einer nur so dumm sein und Ressourcen so vernichten?

Meine Fragen: Wie wirkt sich eine Teilzahlung auf die WEG- Hauptforderungen aus (z.B. zahle 500,- und das laufende Wohngeld)? Muß WEG Anwalt dann von vorn anfangen?

Kann ich, wen ich WEG zahl, irgendwie und schnell nur auf den Teil des Bruders eine Zwangs-/Sicherungshypothek zu unseren Gunsten eintragen lassen? Oder wie kann ich den Anspruch (am einfachsten) sichern?

Kann mich mein Bruder aus der Gragae räumen (lassen), trotz meiner langen Nutzungsdauer und Einverständnis der anderen der Erbengemeinschaft?



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