Hallo liebe Mitglieder,
mein Verlobter und ich wollen im Juni 2021 standesamtlich heiraten.
Wir haben bisher keine Kinder - ob wir irgendwann welche haben oder nicht - wir lassen's auf uns zukommen.
Wir werden im Frühjahr 2022 ein neues Haus bauen.
Hierfür haben wir bereits zusammen ein Grundstück gekauft und lassen uns auch beide in das Grundbuch eintragen.
Für mich ist Erbrecht und Ehevertrag ein kompletter Dschungel aus Paragraphen .
Wir werden jetzt Mitte September zum Notar gehen und uns kostenlos beraten lassen.
Mir wurde gestern seitens einer Arbeitskollegin erzählt, dass bei einem Ableben z. B. meines Partner mir das Haus dann zu 3/4 gehört und zu 1/4 dem Erbfolger (seinen Eltern bzw. Bruder, wenn diese verstorben sind).
Ist das so?
Wie umgeht man denn sowas am Besten? Wir möchten gerne festhalten, dass bei Tod von einem von uns das komplette Vermögen sowie das Haus an den verbleibenden Ehepartner übergeht.
Macht da ein Ehevertrag oder Testament Sinn?
Vielen Dank - und sorry für mein laienhaftes Ausdrücken.
LG
Brauche Rat - Notartermin steht an
28. August 2020
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Frage vom 28. August 2020 | 08:31
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Brauche Rat - Notartermin steht an
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. August 2020 | 08:55
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatMir wurde gestern seitens einer Arbeitskollegin erzählt, dass bei einem Ableben z. B. meines Partner mir das Haus dann zu 3/4 gehört und zu 1/4 dem Erbfolger (seinen Eltern bzw. Bruder, wenn diese verstorben sind). :
Soweit Ihr bei dem Tod deines Partners verheiratet seid und im Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt (gesetzlicher Güterstand) dürfte dir 3/4 des Erbes zu stehen. Soweit dein Partner zu dem Zeitpunkt keine Kinder hat (1/2 Anteil nach §1931 Abs.1 BGB + 1/4 Anteil nach §1371 Abs.1 BGB).
Grundsätzlich ist es nicht so, dass dir als Erbin 3/4 an jeder einzelnen Sache zustehen.
Es ist viel mehr so, dass alle vorhandenen Erben eine Erbengemeinschaft bilden.
Dir würde dann 3/4 der Erbmasse zustehen. Wie genau was aufgeteilt wird hat die Erbengemeinschaft unter sich zu klären.
ZitatWie umgeht man denn sowas am Besten? Wir möchten gerne festhalten, dass bei Tod von einem von uns das komplette Vermögen sowie das Haus an den verbleibenden Ehepartner übergeht. :
Macht da ein Ehevertrag oder Testament Sinn?
Da macht wenn ein Testament Sinn. Eine Ehevertrag enthält keine Verfügung von Todes wegen.
Da eine Immobilie vorhanden ist, macht es Sinn, nach der Heirat, ein gemeinschaftliches Testament vor einem Notar zu erstellen.
Edit: Bis zur Heirat könnt ihr natürlich ein selbst geschriebenes Testament machen, wo drinsteht, dass der Partner Alleinerbe sein soll.
Später geht natürlich auch noch ein handschriftliches Testament, da ein notarielles Testament dem Erben die Abwicklung des Nachlasses erleichtert würde ich dieses bei Immobilien vorziehen.
-- Editiert von Ballivus am 28.08.2020 08:57
#2
Antwort vom 28. August 2020 | 09:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
@Ballivus: vielen Dank für die Antwort.
Also würde in unserem Fall eher ein Testament Sinn machen?
Sollen wir das bis zur Heirat über einen Notar machen?
Oder macht der Notartermin jetzt überhaupt schon Sinn?
Macht ein Ehevertrag dann überhaupt Sinn?
Wir bauen ja komplett neu und bezahlen beide den Kredit ab...
Mein Chef hat mir was von einem Vertrag "Gleich..".. mir ist der Name entfallen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. August 2020 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatAlso würde in unserem Fall eher ein Testament Sinn machen? :
Wenn Sie Ihre Erbfolge so regeln möchten, dass der Partner Alleinerbe wird, ist eine Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrage) die einzige Möglichkeit.
ZitatSollen wir das bis zur Heirat über einen Notar machen? :
Solange Sie nicht verheiratet sind können Sie kein gemeinschaftliches Testament erstellen. Dies ist lediglich Ehegatten vorbehalten.
Es würde sich anbieten, dass ggfls. jeder zuerst ein handschriftliches Testament macht und nach der Heirat dann ein gemeinschaftliches beim Notar.
ZitatOder macht der Notartermin jetzt überhaupt schon Sinn? :
Macht ein Ehevertrag dann überhaupt Sinn?
Das müssen Sie wissen. Eheverträge sind aber die ganz große Ausnahme in Deutschland.
ZitatMein Chef hat mir was von einem Vertrag "Gleich..".. mir ist der Name entfallen :
Da weiss ich nicht, was damit gemeint sein soll.
#4
Antwort vom 28. August 2020 | 09:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAlso würde in unserem Fall eher ein Testament Sinn machen? :
Wenn Sie Ihre Erbfolge so regeln möchten, dass der Partner Alleinerbe wird, ist eine Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrage) die einzige Möglichkeit.
Ja, das möchte ich. Gilt das dann für das gesamte Vermögen samt Grundstück und Haus?
ZitatSollen wir das bis zur Heirat über einen Notar machen? :
Solange Sie nicht verheiratet sind können Sie kein gemeinschaftliches Testament erstellen. Dies ist lediglich Ehegatten vorbehalten.
Es würde sich anbieten, dass ggfls. jeder zuerst ein handschriftliches Testament macht und nach der Heirat dann ein gemeinschaftliches beim Notar.
Das hört sich gut an. Muss das handschriftliche dann beim Notar hinterlegt werden, oder kann man das selbst aufsetzen und zuhause z.B. in den Tresor legen?
ZitatOder macht der Notartermin jetzt überhaupt schon Sinn? :
Macht ein Ehevertrag dann überhaupt Sinn?
Das müssen Sie wissen. Eheverträge sind aber die ganz große Ausnahme in Deutschland.
Nein, das macht keinen Sinn dann...
ZitatMein Chef hat mir was von einem Vertrag "Gleich..".. mir ist der Name entfallen :
Da weiss ich nicht, was damit gemeint sein soll.
Danke
#5
Antwort vom 28. August 2020 | 10:11
Von
Status: Lehrling (1127 Beiträge, 303x hilfreich)
ZitatJa, das möchte ich. Gilt das dann für das gesamte Vermögen samt Grundstück und Haus? :
Eine Erbeinsetzung gilt immer für das gesamte Vermögen.
Einzelne Gegenstände können über Vermächtnisse zugesprochen werden.
Als Beispiel können Sie Ihren Partner als Alleinerben einsetzen und einer Freundin Ihren Schmuck vermachen.
Die Freundin kann dann von Ihrem Partner die Herausgabe des Schmucks verlangen.
ZitatDas hört sich gut an. Muss das handschriftliche dann beim Notar hinterlegt werden, oder kann man das selbst aufsetzen und zuhause z.B. in den Tresor legen? :
Es reicht vollkommen aus das zu Hause aufzubewahren. Der Partner sollte nur wissen, wo es sich befindet um es im Falle des Falles an das Nachlassgericht übergeben zu können.
#6
Antwort vom 28. August 2020 | 19:28
Von
Status: Lehrling (1589 Beiträge, 976x hilfreich)
Nu zur Klastellung: Ein Notar berät nicht kostenlos. Darf er nicht. Die Beratung koster nur nichts extra, wenn hinterher beurkundet wird.
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