Hallo, ich habe gestern einen Brief bekommen,leider hatte ich keinen Kontakt zu dieser Person, mich würde jetzt natürlich interessieren ob ich irgendwie raus bekomme um was es sich bei dem Erbe handelt.Von meiner Verwandschaft habe ich gehört das es sich um zwei Immobilien handeln soll aber er soll auch Guthaben sowie Schulden besitzen, habe ich eine Chance etwas darüber zu erfahren?
Das ist der Brief in verkürzter Form
Sehr geehrte Frau Wolf
In der Nachlassangelegenheit
Erich ......
geboren am 29.11....in...
verstorben am 8.10.2014 in ...
wurde die Erbschaft ausgeschlagen von(meiner Mutter)
Nach Kenntnis des Gerichts gehören auch Sie zum Kreis der Erben,Falls auch Sie die Erbschaft ausschlagen wollen kann dies nur innerhalb von 6 Wochen seit Kenntnis von dem Anfall Erbschaft an Sie und dem Grund der Berufung durch Erklärung gegenüber dem hiesigen Nachlassgericht geschehen.Die Frist beträgt sechs Monate, wenn sich der Erbe bei Beginn der Frist im Ausland aufhält.
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-- Editiert sugarbaby am 20.02.2015 17:05
Brief vom Amtsgericht (Nachlassgericht)
20. Februar 2015
Thema abonnieren
Frage vom 20. Februar 2015 | 17:00
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 12x hilfreich)
Brief vom Amtsgericht (Nachlassgericht)
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#1
Antwort vom 20. Februar 2015 | 18:50
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
quote:
Von meiner Verwandschaft habe ich gehört das es sich um zwei Immobilien handeln soll aber er soll auch Guthaben sowie Schulden besitzen, habe ich eine Chance etwas darüber zu erfahren?
Nein, Auskünfte z.B. bei Banken erhält man nur mit einem entsprechenden Erbnachweis und wenn man diesen hat, hat man auch das Erbe angenommen. Sollte sich allerdings nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass das Erbe überschuldet ist, gibt es auch noch Möglichkeiten die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen (Nachlassinsolvenz).
Weshalb hat Deine Mutter ausgeschlagen?
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#2
Antwort vom 20. Februar 2015 | 18:57
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 12x hilfreich)
Da sie wie ich nun auch nicht wirklich weiss was sie erben würde,wenn die Schulden höher sind als alles andere das Risiko wollte sie nicht tragen.
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" "Die Schulden auf den Nachlass begrenzen wie ist das gemeint, sorry ich kenne mich null aus.
-- Editiert sugarbaby am 20.02.2015 18:59
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Februar 2015 | 19:42
Von
Status: Richter (8374 Beiträge, 4596x hilfreich)
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassinsolvenzverfahren
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#4
Antwort vom 21. Februar 2015 | 01:11
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 12x hilfreich)
Wo kann ich das denn beantragen, das die Schulden nur auf dem Nachlass begrenzt werden?
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