Brief vom Nachlassgericht über Grundbesitz mit Sterbedatum vor 10 Jahren?

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kluivert39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief vom Nachlassgericht über Grundbesitz mit Sterbedatum vor 10 Jahren?

Hallo,

heute erhielt man ein Brief vom Nachlassgericht, dass eines meiner Kinder (10 Jahre) durch den Sterbefall der Ur-Oma väterlicherseits als Miterbe berufen wurde.
Komisch ist dass neben de Namen der Erblasserin folgendes steht: + 08.12.2009 -
Ist dies das Sterbedatum? Und wenn ja kann das so lange im Nachlassgericht liegen bleiben bis man angeschrieben wird?
Es soll laut Gericht zum Nachlass Grundbesitz gehören.
Wie sollte man hier am Besten vorgehen? Zu niemandem gibt es bei den Miterben seit Jahren Kontakt. Fakt ist, dass nichts bekannt ist darüber, ob andere ausgeschlagen haben oder ähnliches.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ist dies das Sterbedatum?

Woher sollen wir das wissen?
Zitat:
Und wenn ja kann das so lange im Nachlassgericht liegen bleiben bis man angeschrieben wird?

Manchmal (wenn auch selten) kommt es vor, dass ein notariell verwahrtes Testament erst Jahre später aufgefunden und eröffnet wird.
Zitat:
Zu niemandem gibt es bei den Miterben seit Jahren Kontakt.

Dann muss man jetzt den Kontakt herstellen.

-- Editiert von cruncc1 am 29.11.2019 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Komisch ist dass neben de Namen der Erblasserin folgendes steht: + 08.12.2009 -
Ist dies das Sterbedatum?


Das ist wahrscheinlich.

Zitat:
Fakt ist, dass nichts bekannt ist darüber, ob andere ausgeschlagen haben oder ähnliches.


Sind denn der Vater des und dessen Elternteil (Kind der Ur-Oma) bereits verstorben. Ohne dass sie vorverstorben sind kann Dein Kind nicht in die Erbfolge gelangen.

Zitat:
Manchmal (wenn auch selten) kommt es vor, dass ein notariell verwahrtes Testament erst Jahre später aufgefunden und eröffnet wird.


Dann hätte es dem Schreiben beigelegen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Grundbesitz - aha, da wird vermutlich ein Verkauf geplant sein und das Grundbuch wurde nicht berichtigt. Jetzt wird das aufgerollt um dann überhaupt über das Grundstück verfügen zu können.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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