Hallo miteinander,
die Lage: Großmutter väterlicherseits verstorben, Vater bereits vor Großmutter verstorben, Vater hat keine Geschwister, somit sind mein einziger Bruder und ich die gesetzlichen Erben. Großmutter hat ein handschriftliches Testament hinterlassen, das sie im Vorfeld mit meinem Bruder und mir besprochen hat, in dem sie meinen Bruder als Erben einsetzt, der ,,gerecht aufteilen soll' (Er ist der Ältere, stereotyp vernünftigere, etc. ...). Da ich meinem Bruder absolut vertraue und gegenüber meiner Großmutter nicht den Eindruck erwecken wollte, auf das Erbe scharf zu sein habe ich das auch nicht weiter angefochten.
Nun zur eigentlichen Frage: Hat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen? Streng genommen steht mein Bruder ja als Alleinerbe im Testament, ich bin namentlich nicht erwähnt. Natürlich habe ich Anspruch auf den Pflichtteil von 25%, ich finde jedoch keine Möglichkeit abgesehen von einer Schenkung meines Bruders an mich oder einer Übertragung von einem Teil seines Erbes an mich - das Problem daran: Der Schenkungsfreibetrag unter Brüdern ist nicht gerade üppig und eine Übertragung muss notariell beurkundet werden, würde also sicherlich auch einiges kosten.
Im Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann - ist das so möglich?
Ich entschuldige mich vielmals für das vorangegangene Traktat und danke im Voraus für jede Antwort
Bruder Alleinerbe, beide sollen erben.
22. Mai 2023
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Frage vom 22. Mai 2023 | 17:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder Alleinerbe, beide sollen erben.
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (111360 Beiträge, 38576x hilfreich)
ZitatIm Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann :
Das kann er ja ... es kostet halt nur was, je nach Höhe des Erbes ....
Zitatin dem sie meinen Bruder als Erben einsetzt, der ,,gerecht aufteilen soll' :
Da wäre erst mal der Wortlaut des Testamentes relevant.
#2
Antwort vom 22. Mai 2023 | 17:54
Von
Status: Schlichter (7424 Beiträge, 4352x hilfreich)
ZitatDa ich meinem Bruder absolut vertraue und gegenüber meiner Großmutter nicht den Eindruck erwecken wollte, auf das Erbe scharf zu sein habe ich das auch nicht weiter angefochten. :
Ein Testament kann nicht angefochten werden, nur weil einem der Inhalt nicht gefällt.
Zitat:Hat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen?,
Klar. Wenn er Alleinerbe ist, wäre das eine Schenkung von ihm an dich. Der Steuerfreibetrag beträgt € 20.000.
Zitat:Im Sinne meiner Großmutter wäre, dass mein Bruder das Erbe frei verteilen kann - ist das so möglich?
Nicht so, wie du dir das vorstellst.
Die Großmutter hätte das Testament anders formulieren müssen und sich ggf. bei einem Notar beraten lassen müssen.
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#3
Antwort vom 22. Mai 2023 | 19:52
Von
Status: Junior-Partner (5626 Beiträge, 1399x hilfreich)
ZitatHat mein Bruder überhaupt die Möglichkeit, mir 50% vom Erbe zukommen zu lassen? Streng genommen steht mein Bruder ja als Alleinerbe im Testament, ich bin namentlich nicht erwähnt. Natürlich habe ich Anspruch auf den Pflichtteil von 25%, ich finde jedoch keine Möglichkeit abgesehen von einer Schenkung meines Bruders an mich oder einer Übertragung von einem Teil seines Erbes an mich - das Problem daran: Der Schenkungsfreibetrag unter Brüdern ist nicht gerade üppig und eine Übertragung muss notariell beurkundet werden, würde also sicherlich auch einiges kosten. :
Außer einer Schenkung oder des Verzichts auf das Erbe gibt es keine Möglichkeit.
Man sollte die Gestaltung von Testamenten besser Fachleuten überlassen, wenn man als Erblasser Besonderheiten umsetzen will.
#4
Antwort vom 22. Mai 2023 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (45491 Beiträge, 16177x hilfreich)
Der Bruder könnte das Erbe ausschlagen und die Ausschlagung auf die testamentarische Erbensetzung beschränken.
Dann würde die gesetzliche Erbfolge eintreten und beide Geschwister zu je 50% erben.
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