Bruder bekommt Haus

29. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Bruder bekommt Haus

Hallo,
ich habe da meine eine kleine Frage an euch.

Meine Eltern wollten mir das Elternhaus schenken/überschreiben. Ich habe das abgelehnt da ich gerne selber bauen möchte bzw. wir vielleicht das Haus der Eltern meine Frau bekommen (wo wir auch wohnen).
Somit nimmt nun mein älterer Bruder das Haus, inkl. den Schulden, die in ca. 6 oder 7 Jahren abbezahlt sind.

Mein kleiner Bruder soll ein lebenlanges Wohnrecht erhalten für die Dachwohnung. Meine Eltern leben bis zum Ableben ebenfalls im Haus in der Kellerwohnung. Der ältere Bruder wohnt im Erdgeschoss.

Ich weiß das wir uns bzgl. "Ausbezahlen" mit Sicherheit einig werden. Dennoch würde ich gern wissen was mir zusteht bzw. wie ich in etwa berechnen kann was mir zustehen würde.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Dennoch würde ich gern wissen was mir zusteht


Nichts ?!?!?

Was soll dir zustehen ??

Deine Eltern können mit Ihrem Besitz machen was Sie wollen. Verkaufen, verschenken, niederreißen oder vergammeln lassen.

Im "Erbfall" - genau gesagt wenn Sie STERBEN. Erst dann steht dir was zu. Der Pflichtteil mindestens.

Was soll ein Haus "Wert" sein wenn man nicht 6-7 Jahre abzahlen muss und einen im Dach und einen im Keller sitzen hat.

Rate deinen Eltern das "ohne Not" zu lassen, im Falle eines finanziellen Niedergangs der Bruders verlieren Sie das Haus. Und bei 3 Brüdern ist der Steuerfreiheitsrabatt hoch genug. Warum sich in Abhängigkeit begeben.

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#2
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hmm?

Aber meine Eltern überschreiben ja das Haus dann meinem Bruder. Somit gehört meinem Bruder das Haus.

Im Sterbefall meiner Eltern... was sollte ich da Erben an dem Haus? Das gehört ja meinem Bruder?

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#3
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wie schon von Keinanwalt geschrieben: der Pflichtteil steht einem Erben erst beim Tod des Erblassers zu. Bis dahin können die Eltern mit ihrem Haus tun und lassen, was sie wollen. Wenn sie das Haus jetzt an den Bruder verschenken besteht rein rechtlich kein Zwang, die anderen Kinder gleichermaßen zu beschenken.
Im Erbfall könnte - wenn er vor Ablauf von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt - ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen. Dieser Anspruch mindert sich jedes Jahr, das nach der Schenkung vergangen ist, um 10%.
ABER: in dem geschilderten Fall wird nur der Wert des Hauses, abzüglich der noch darauf lastenden Schulden und abzüglich des Wertes der Wohnrechte zur Berechnung des Ergänzungsanspruchs herangezogen.
Sind die 10 Jahre abgelaufen, spielt das Haus für die Berechnung des Erbes keine Rolle mehr.

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#4
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hmm also ist diese "landläufig" als "anderen geschwister auszahlen wenn einer das Haus bekommt" bekannte Pratikt eigentlich für´n A**** ??

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
"landläufig" als "anderen geschwister auszahlen....igentlich für´n A****


Nur bei den Erbschleichern die "vorher" was wollen. Ülicherweise erben die Geschwister eine Immob. Einer behält diese und zahlt dann die Anderen aus. Aber erst nach dem Erbfall, denn erst dann kann man sagen ob was über ist.



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#7
 Von 
ya329640-96
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

in dem geschilderten Fall wird nur der Wert des Hauses, abzüglich der noch darauf lastenden Schulden und abzüglich des Wertes der Wohnrechte zur Berechnung des Ergänzungsanspruchs herangezogen.

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