Bruder erbt landwirtschaftlichen Betrieb, Geschwister sollen Eltern pflegen

13. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)
Bruder erbt landwirtschaftlichen Betrieb, Geschwister sollen Eltern pflegen

Hallo,

bin seit 10 Tagen völlig durch den Wind!!!

Stamme aus einem Bauernhof. Habe 5 jüngere Geschwister. Einer der Brüder hat sich vor 10 Jahren entschieden den Hof zu übernehmen und lebt dort mit seiner Frau und den beiden Söhnen. Unsere Eltern leben im selben Haus.

Jetzt wollte mein Vater den Nachlaß regeln und bat uns Geschwister vor dem Notar einen "Pflichtteilsverzicht" zu unterschreiben, damit weniger Kosten anfallen (Kosten für Schätzung des Hofes, höhere Notarkosten, etc.). Mein Vater will uns dafür jedem Kind 27.000 Euro geben. Der Hof hat aber einen Wert von ca. 350.000 Euro.

Schön und gut. So ist das eben auf dem Lande. Der Hof soll ja schließlich erhalten bleiben. Wir gingen also zum Notar brav zu unterschreiben.

Als wir alle dort saßen stellte sich heraus, daß mein Bruder - der Übernehmer - sich inzwischen entschieden hatte den Passus "Wart + Pflege" aus dem Vertrag herauszulassen.

Er wollte sich also nicht verpflichten die Eltern im Bedarfsfalle einmal zu pflegen - was ich bisher für selbstverständlich angesehen hatte.

Ich hätte mich jetzt weigern können zu unterschreiben. Aber das hätte nicht viel geändert, denn dann hätte ich halt einen kleinen Prozentsatz von meinem Bruder als Pflichtteil erhalten, aber weniger als diese 27.000 Euro. Und Streit wollte ich nicht... Aber ich bin schockiert!

Und jetzt meine Frage (weiß nicht ob ich hier wirklich in der richtigen Rubrik bin):

Ich bin weiblich, 43 Jahre, alleinerziehende Mutter eines 5jährigen Sohnes. Mein Einkommen beläuft sich auf 950 Euro monatlich + 154 Euro Kindergeld + 192 Euro Kindesunterhalt.

Habe gehört, daß 1250 Euro unangetastet bleiben, wenn das Sozialamt Pflegekosten rückfordern würde.

Aber: Ich habe Ersparnisse (hart erspart im Laufe meines Lebens und eben von meinem Vater, denn das allermeiste der 27.000 Euro habe ich schon im Laufe der letzten 20 Jahre erhalten).
Ich lebe in einer Mietwohnung.

Was soll ich tun??? Muß ich mir jetzt schnellstmöglich eine Eigentumswohnung kaufen, damit ich nicht herangezogen werden kann?

Meine Geschwister haben allesamt Häuser gebaut und 1 oder 2 Kinder. Die haben also Ihre "Schäfchen im trockenen" und somit diesen "Deal" sogar noch gutgeheißen.

Nur ich - und eine weitere Schwester - fanden das ganze irgendwie ohne Gegenleistung meines Bruders .... Aber jetzt sind wir auch noch die Bösewichte weil wir gemeckert haben!

Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße
Elfriede

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Uiii...

Also alles bekomme ich nicht zusammen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der eine Bruder den Hof überschrieben bekommen und die Geschwister als als vorweggenommenes Erbe je 27.000,00 Euro mit gleichzeitigem Pflichtteilergänzungsverzicht.

Der Bruder hatte ursprünglich als Bedingung für die Übernahme die Pflegepflicht, die nun nicht mehr Vertragsbestandteil ist.

Also ich sehe das wie folgt:

Sollten Ihre Eltern je zum Pflegefall werden, sind alle Kinder zu gleichen Teilen verpflichtet für den Pflegesatz aufzukommen. Ihr Bruder hat lediglich nicht die Pflicht Ihre Eltern auf dem Hof zu pflegen. Ich denke, Sie wären so ungefähr die letzte, die dafür sorgen müsste, da die anderen Geschwister sicherlich allesamt mehr Platz haben, Ihre Eltern aufzunehmen.

Selbst wenn es so wäre, dass evtl. Ihre Eltern freiwillig in ein Pflegeheim gehen, müssen die Kosten durch Alle Kinder aufgeteilt werden.

Das Amt sorgt allerdings nicht für diese Gerechtigkeit. Es sucht sich ein Kind aus und fordert den Betrag ein. Ist dort nichts zu holen, gehts an das nächste Kind u.s.w.

Ihr Bruder ist davon keinesfalls ausgenommen!!!

Übrigens bis es soweit kommt, wird natürlich erst einmal das Vermögen der Eltern verbraucht.

Ich hoffe es hilft etwas...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Und bei einem Gesamteinkommen von 1.250€/Monat und einem Kind bist Du nicht leistungsfähig, wirst also schon aus diesem Grund nicht für die Pflegekosten herangezogen. Dein Vermögen musst Du dafür nicht verwerten.

Eine Gefahr sehe ich eher für Deinen Bruder, der den Hof übernommen hat. So eine Schenkung kann nämlich bis zu 10 Jahre lang zurückgefordert werden. Das Sozialamt wird das auch machen, bevor es Pflegekosten selbst übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Elfriede
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo nochmal,

vielen Dank für Euere bisherigen Antworten! Ich glaube ich habe mich ziemlich kompliziert ausgedrückt.

Da ich schon zu dem Thema im Internet gegoogelt habe habe ich gesehen, daß Vermögen doch angetastet wird. Je nach Gericht und Sachlage durften 10.000 bis 80.000 Euro behalten werden.

Nicht angetastet werden kann hingegen selbst genutztes Wohneigentum, was ja beim "Übernehmer" und allen anderen Geschwistern der Fall ist.

Fühle mich immer noch ziemlich vor den Kopf gestoßen.

mfg
Elfriede

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Also da muss ich noch was zu loswerden.

Ich würde mir keinen Kopf darüber machen, da ja Ihre laufenden Einnahmen zu gering sind.

Richtig ist natürlich, wenn Sie so einiges auf der hohen Kante haben, dass das Amt davon was einfordern könnte.

Aber wie bereits von hh beschrieben, würde sich innert der 10 Jahres Frist das Amt zunächst an Ihren Bruder halten.

Sie könnten ja bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Vermögen bereits nicht mehr haben. Machen Sie doch Ihrem Kind eine Freude und verschenken es . Oder besser: geben Sie es aus... ;-))

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Eigentumswohnung zu kaufen wäre natürlich grundsätzlich eine gute Idee, wenn dein Einkommen reicht (incl. Darlehen). Aber noch sind deine Eltern doch noch gar nicht pflegebedürftig, oder?.
Sonst wäre noch eine Möglichkeit: Schließfach mieten, Geld in Gold wechseln, Gold in Schließfach.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
searw
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 113x hilfreich)

"""""""""""""Ich hätte mich jetzt weigern können zu unterschreiben. Aber das hätte nicht viel geändert, denn dann hätte ich halt einen kleinen Prozentsatz von meinem Bruder als Pflichtteil erhalten, aber weniger als diese 27.000 Euro. Und Streit wollte ich nicht... Aber ich bin schockiert!"""""""""""""

Wieviel hättest du den als Alternative bekommen ?
Und wie wurde dies berechnet ?

0x Hilfreiche Antwort

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