Bruder holt sich Elternhaus(rentenbasis):???:

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Gismo G
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder holt sich Elternhaus(rentenbasis):???:

Mein Bruder moppte mich aus Elterlichem 3FH um es per Rentenbasis zu kaufen,belastet es sofort mit 75000,-:(
Ich hab wie ich noch eine Fa hatte 10Jahre tilgung Unterhalt usw für das Haus bezahlt um es in der Familie zu halten :bang: , Nun sind meine Schwester u ich sauer das unser Bruder sich alles unter den Nagel reisst für ein Appel und Ei :zoff: meine Schwester nur gegen hohe Miete einziehen dürfte irgendwie dachten wir (auch der wunsch unserre im Heim lebenden Mutter) das alle 3 Kinder das Haus erben.ist das nicht vorweg genommene erbfolge? was ist mit unserrem Pflichtteil haben wir nun nicht vorab ein anspruch?Fakt 1teil vom Vater bewohnt,einteil vom Bruder der nun auf Rentenbasis vom Vater Überschrieben,3teil(wo ich rausgemoppt wurde) vom Bruder neu vermietet.Mutter lebt im heim ehemann als vormund eingestzt damit sie nicht dazwischen funken kann. ist das alles so Rechtens bin so enttäuscht von der Familie wer kann mir Ratschläge geben?? :???:

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Das man ein gerade gekauftes, geschenktes Haus als Sicherheit beleiht, ist an sich nicht unmoralisch.
Wer war Eigentümer des Hauses? Wenn deine Mutter Miteigentümerin war, dann kann auch der Vormund nur die Zustimmung zum Verkauf geben, nachdem das Vormundschaftsgericht zugestimmt hat.
Dieses prüft, ob die Mutter benachteiligt ist und nicht, ob eventuelle Erben benachteiligt wären.
Solange deine Eltern leben, können sie mit ihrem Eigentum machen, wass sie wollen.
Das du moralisch glaubst, mit deiner Schwester auf je ein Drittel des Hauses Anrecht zu haben, spielt rechtlich keine Rolle.
Was hilft - so hart es sich anhört - warten, bis ein Elternteil stirbt und dann Testament abwarten und sich dann bei einem Anwalt beraten lassen. Denn erst nach dem Tod hast du einen Erbanspruch.

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#2
 Von 
Boudicca
Status:
Schüler
(489 Beiträge, 203x hilfreich)

.... Mein Bruder moppte mich aus Elterlichem 3FH ....

Vermutlich benutzte er dazu Folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mopp

Die Vormundschaft für Volljährige gibt es übrigens seit 1992 nicht mehr. Man nennt das Betreuung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2107
Status:
Praktikant
(527 Beiträge, 242x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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