Bruder ist angeblich Alleinerbe

28. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)
Bruder ist angeblich Alleinerbe


Meine Mutter ist letzte Woche verstorben und nun gibt es für mich ein paar Fragen zu klären. Es gab mal ein Testament in dem mein Bruder das Haus erbt und die Sach- und Geldgüter zwischen ihm und mir geteilt werden sollten. Dieses liegt mir auch noch vor. Zwischenzeitlich hatte ich für einige Jahre keinen Kontakt zu meiner Mutter und meinem Bruder und nun erzählte mir dieser heute, dass er Alleinerbes sei.....hat mir aber großzügig den Schmuck meiner Mutter (hat nur idellen Wert) angeboten. Die letzten 7 Monate habe ich meine Mutter gepflegt, alles für sie getan und er hat nur getrunken (ist Alkoholiker). Für mich war es ein Schlag ins Gesicht, weil ich weiß, dass dies ganz bestimmt nicht von unserer Mutter kam, sondern mein Bruder darauf hin gearbeitet hat. Wie kann ich nun feststellen lassen, ob seine Aussage stimmt? Ich weiß, dass ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wurde. Muss ich nun warten, bis man mich anschreibt oder wie muss ich mir das vorstellen?.
Ausserdem hat mein Bruder behauptet, dass er eine Generalvollmacht besitzt (auch diese kenne ich nicht) und über alle Konten etc. verfügen kann. Dazu muss ich sagen, dass er auf jeden Fall eine Bankvollmacht über den Tod hinaus hat.Muss ich ihm das jetzt alles so glauben und er kann schalten und walten wie er will. Dazu muss ich noch sagen, dass ich die ganzen Formalitäten für die Beerdigung abgesprochen und erledigt habe weil er volltrunken in einer Ecke lag. Die Rechnungen werden dann natürlich auf mich laufen. Bis dahin bin ich ja davon ausgegangen, dass diese vom Vermögen meiner Mutter gezahlt werden. Kann ich auf diesen Rechnungen sitzen bleiben, wenn er mit seiner Generalvollmacht die Konten und Sparbücher leerräumt? Mir gibt es zu denken, dass er mir davon erst jetzt erzählt, wo ich alles für die Beerdigung erledigt habe?

Danke für Tipps und Anregungen im Voraus.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich auf diesen Rechnungen sitzen bleiben, wenn er mit seiner Generalvollmacht die Konten und Sparbücher leerräumt? <hr size=1 noshade>

Du hast die Aufträge erteilt, also haftest Du auch für die Bezahlung.

Aber man kann entsprechende Beträge von den Erben zurückfordern.

Wenn aber kein Geld mehr da ist, dann läuft das ganze erst mal ins Leere.

Ein gerichtlicher Titel ist zwar 30 jahre lang gültig, aber es wäre hier fraglich, ob der Bruder noch so lange lebt und ob er jemals über etwas Pfändbare verfügt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die Info.
War heute bei der Bank. Die haben die Vollmacht meines Bruders sofort gesperrt. Sofern die Erbfolge noch unklar ist, geht die Bank davon aus, dass mein Bruder und ich Erben sind. Erst mit dem Testament plus dem Eröffnungsprotokoll des Testaments kann mein Bruder belegen, dass er der Berechtigte ist. Rechnungen, die die Beerdigung meiner Mutter betreffen kann ich der Bank vorlegen und diese werden vom Nachlaß sofort bezahlt. Ich habe keine Ahnung, ob diese Praxis gang und gäbe ist oder ob man das so macht, weil ich der Bank seit Jahrzehnten bekannt bin.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:
und nun erzählte mir dieser heute, dass er Alleinerbes sei.....hat mir aber großzügig den Schmuck meiner Mutter (hat nur idellen Wert) angeboten.

Selbst wenn das stimmen sollte, dann besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil, der 25% des Nachlasswertes entspricht.

Wenn also ein Haus vorhanden ist, dann liegt zumindest die Vermutung nahe, dass der Schmuck alleine nicht dem Pflichtteil entsprechen wird.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Das mit den Banken ist so üblich. Ich habe kürzlich für eine Freundin alles geregelt, ganz ohne Vollmacht. Bin mit der Sterbeurkunde zur Bank, ich konnte vom Guthaben (überziehen wäre nicht möglich gewesen) alles regeln. Also die Kosten der Beerdigung wurden anerkannt, ebenso die noch laufenden Kosten wie Miete, Wohnungsauflösung. Natürlich hab ich GEZ gekündigt, auch was sonst noch so da war. Ich war überrascht, wie problemlos das ging, ganz ohne schriftliche Vollmacht. Natürlich waren die entstandenen Kosten nachvollziehbar. Also, Rechnungen einreichen, und dann funktioniert das. Und ich konnte auch kein Bargeld abheben. Wollte ich ja auch nicht.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 29.09.2014 18:03

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)


Ich habe vergessen zu erwähnen, dass meinem Bruder das Haus schon gehört, dafür hat er schon zu Lebzeiten unserer Mutter gesorgt. Das ist für mich auch ok. Es ging mir wirklich nur darum, dass ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. Und da hat mir die Bank sehr geholfen. Die Sterbeurkunde ist noch nicht da, sie wurde erst beantragt und trotzdem haben sie es gemacht. Alle Rechnungen, die durch die Beisetzung entstehen kann ich der Bank einreichen und die sorgen für den Ausgleich.
Soweit mir bekannt ist, kann ein Pflichtteil nur in Geld,nicht in Sachwerten abgegolten werden. Den Schmuck werde ich mir noch holen und dann sehen wir mal, wie es weiter geht. Auch muss ich noch den Kater dort wegholen. Zur Zeit wird er langsam wieder nüchtern und dann kommen ihm die komischten Ideen, allerdings nur in Bezug darauf, wie er alles zu seinem Vorteil regeln kann. Es ist schon schwer genug, einen nahestehenden Menschen zu verlieren, aber das Danach ist auch nicht ohne.

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe vergessen zu erwähnen, dass meinem Bruder das Haus schon gehört, dafür hat er schon zu Lebzeiten unserer Mutter gesorgt. <hr size=1 noshade>

Das könnte dennoch - zumindest teilweise - zur Anrechung kommen.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
Ich weiß, dass ihr Testament beim Nachlassgericht hinterlegt wurde.

Dann wird dieses auch automatisch eröffnet; da die Mutter erst letzte Woche verstorben ist, dauert das noch etwas, bis die Mitteilung vom Geburtsstandesamt beim Verwahrgericht ankommt.
quote:
Muss ich nun warten, bis man mich anschreibt oder wie muss ich mir das vorstellen?

Es schadet nicht, die Sterbeurkunde an das Nachlassgericht zu schicken, mit dem Hinweis, auf das verwahrte Testament.

Das Testament wird eröffnet und die Beteiligten erhalten hiervon eine Abschrift.

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Vielen Dank.

Ich habe damals unterschrieben, dass mein Bruder das Haus erhält und für mich ist es ok.

Mit dem Nachlassgericht habe ich heute auf Anraten des Bestatters auch gesprochen. Ich muss sogar die Sterbeurkunde im Original vorlegen und die Testamentseröffnung beantragen. Vorher passiert nichts. Keine Ahnung, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird? Ich dachte, das geht automatisch, was hier aber nicht der Fall ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Das geht schon "automatisch", es dauert aber einige Zeit, bis die "offizielle" Mitteilung beim Nachlassgericht eintrifft.

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Bei meiner Freundin hat das so etwa 3 Monate gedauert. Und dann kam die Überraschung: ich war Erbin. Aber, wie bereits geschrieben, ich konnte alles, wirklich alles vorher regeln und die Rechnungen bei der Bank einreichen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fredy2206
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Mein Bruder wird so langsam wieder nüchtern und nachdem die größten Entzugserscheinungen abebben wollte er doch tatsächlich gestern die Konten "schönen". Hat bei der Bank angerufen und war total entsetzt, dass er nicht an das Geld kommt.....Laut Auskunft der Bank ist das ein vollkommen normales und übliches Verfahren....
Er ist total entsetzt und ratlos. Da wir aber noch eine Tante mit viel Geld besitzen (Schwester meiner Mutter) hängt er sich an die um sich das nächste Erbteil zu sichern. Wie kann ein Mensch nur so sein und ich schäme mich, so einen Bruder zu haben. Hätte echt nie gedacht, dass so etwas auf mich zukommen wird....

Wenn die Beerdigung meiner Mutter vorbei ist, werde ich einen Schnitt machen und ich bin auch schon am Überlegen, das Erbe auszuschlagen, damit ich meine Ruhe habe.

Danke für Eure Hilfe.

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