Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich eines gemeinsamen geerbten Hauses. Mein Bruder und ich haben es vor knapp 8 Jahren von unserer Mutter geerbt. Die ersten 2 Jahre haben wir noch gemeinsam dort gewohnt. Ich bin dann aber ausgezogen. Bisher haben wir es so geregelt,dass er sämtliche Kosten für das Haus trägt und dafür dort wohnen kann. Nun habe ich aber lange darüber nachgedacht und würde das Haus gerne verkaufen oder mich von ihm auszahlen lassen. Meine beruflichen Pläne haben sich in der letzten Zeit geändert und ich bräuchte das Geld vor allem um diese realisieren zu können. Am besten wäre es natürlich, wenn wir das Haus verkaufen würden. Aber ich glaube, dass ich meinen Bruder nicht überzeugen kann. Auszahlen würde er finanziell wahrscheinlich nicht stemmen können. Wir sind beide noch jung (er 25, ich 23) und er arbeitet zurzeit nur auf 450 Basis. Gäbe es trotzdem eine Möglichkeit, dass er mich auszahlt? Wenn er zum Beispiel einen Kredit nimmt und das Haus belastet? Ich möchte ihm das Haus wirklich nicht wegnehmen, aber ich habe so quasi nichts von dem Erbe und könnte das Geld wirklich gut für mein Studium gebrauchen.
Ich hoffe natürlich auf eine friedliche Lösung, wüsste aber gerne was ich generell für Möglichkeiten habe!
MfG, Anna
Bruder möchte gemeinsames Haus nicht verkaufen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn er gegenüber der Bank nicht darstellen kann, wie er ein Darlehen zurückzahlen könnte, dann wird er auch dann kein Darlehen erhalten, wenn das Haus als Sicherheit dient.
Einzige Möglichkeit, dass Du an Geld kommst, wäre daher der Verkauf des Hauses. Im Extremfall könntest Du das über eine Teilungsversteigerung erzwingen.
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quote:<hr size=1 noshade>wüsste aber gerne was ich generell für Möglichkeiten habe! <hr size=1 noshade>
Gegen den Willen des Bruders wäre die einzige Möglichkeit die Teilungsversteigerung.
http://www.makler-vergleich.de/immobilien-verkauf/hausverkauf/rechtliches/teilungsversteigerung-haus.html
http://www.amtsgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/1162743
Die bringt aber oft weniger ein als ein freihändiger Verkauf.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bei einem Verkauf hat dein Bruder anschließend keine Wohnung mehr.
Wie lange er dann von seinem Anteil am Verkaufserlös eine Wohnung anmieten kann, kannst du dir selbst ausrechnen. Das funktioniert aber nur, wenn dein Bruder das Geld nicht verballert (Auto, Reisen, usw).
Ihr solltet darüber reden, wie es weitergehen kann, so das keiner von euch Nachteile hat!
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""
Im Prinzip kann die Fragestellerin auch ihren Anteil am Haus einfach verkaufen.
Dann gehört das Haus halt nicht mehr zu 50% Anna2391und zu 50% dem Bruder, sondern zu 50% dem Käufer und zu 50% dem Bruder.
Das praktische Problem wird wohl sein, einen Käufer zu finden, der einen 50%-Anteil an einem Haus kaufen möchte.
Evtl. könnte die Fragestellerin sich im Verwandtenkreis umhören, ob ihr jemand ihren Anteil abkaufen möchte (es muss ja nicht der Bruder sein).
Im Prinzip kann aber auch eine Fremde Person Anna2391 ihren Anteil abkaufen.
Angesichts niedriger Zinsen und schlechter Anlagemöglichkeiten gibt es mittlerweile durchaus einen Markt, wo man auch Anteile an Immobilien oder Anteile an Erbschaften handeln kann. Mit Tante Guhgel wird man da schnell fündig.
Evlt. motiviert die Aussicht, sich demnächst mit einem wildfremden Miteigentümer auseinandersetzen zu müssen, den Bruder doch zu einer einvernehmlichen Lösung.
Insofern war mein "Gegen den Willen des Bruders wäre die einzige Möglichkeit die Teilungsversteigerung" etwas voreilig.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
."
quote:
Im Prinzip kann die Fragestellerin auch ihren Anteil am Haus einfach verkaufen.
Nein, das kann sie nicht, sie kann nur den gesamten Erbteil verkaufen.
quote:
Dann gehört das Haus halt nicht mehr zu 50% Anna2391und zu 50% dem Bruder, sondern zu 50% dem Käufer und zu 50% dem Bruder.
Wenn noch keine notarielle Erbauseinandersetzung beurkundet wurde, stehen die Geschwister - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch.
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