Bruder verstorben , keine Kinder

24. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)
Bruder verstorben , keine Kinder

Mein Bruder ist vor 3 Wochen verstorben, hat eine Frau und keine Kinder und natürlich kein Testament.

-er besitzt ein Haus wo nur er im Grundbuch steht

-das 5 Jahre alte Auto hat meine Schwägerin anschließend gleich verkauft

-Konto hat gutes Geld, was wir auch nicht wollen,

-das Haus ist unser Elternhaus und er bekam es vor 12 Jahren von den Eltern

-Meine Schwägerin möchte jetzt von mir und meiner Schwester das wir auf unser Erbe verzichten, wir sollen zum Gericht es ausschlagen kostet nur 100€ sagte Sie

-sollten wir nicht aufs Erbe verzichten dann sollen wir für alle Kosten, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.mit bezahlen

-wenn ihr verzichtet kann ich auch ein Testament machen wo ihr nach meinen Ableben das Haus erbt, meinte Sie

Sie selbst hat 3 Geschwister.

Wir sind echt Ratlos und das wir so unter Druck gesetzt werden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45480 Beiträge, 16174x hilfreich)

Zitat:
-er besitzt ein Haus wo nur er im Grundbuch steht


Wenn Dein Bruder keine weiteren Geschwister hatte, dann hast Du jetzt 1/4 davon geerbt.

Zitat:
-sollten wir nicht aufs Erbe verzichten dann sollen wir für alle Kosten, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.mit bezahlen


Richtig und die Schwägerin muss dann für Euren Anteil eine Nutzungsentschädigung zahlen.

Zitat:
wenn ihr verzichtet kann ich auch ein Testament machen wo ihr nach meinen Ableben das Haus erbt, meinte Sie


Das ist natürlich ein Angebot, über das man nachdenken kann. Allerdings sollte das dann nicht durch ein Testament, sondern durch einen Erbvertrag abgesichert werden. Da wahrscheinlich nicht klar ist, wer von Euch beiden zuerst verstirbt, sollten Deine Kinder als Ersatzerben eingesetzt werden.

Zitat:
Sie selbst hat 3 Geschwister.


Der 3/4-Anteil Deiner Schwägerin geht nach ihrem Tod an ihre 3 Geschwister oder deren Kinder.

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 4352x hilfreich)

Zitat (von mmmaus):
Mein Bruder ist vor 3 Wochen verstorben, hat eine Frau und keine Kinder und natürlich kein Testament.

Zitat:
Meine Schwägerin möchte jetzt von mir und meiner Schwester das wir auf unser Erbe verzichten, wir sollen zum Gericht es ausschlagen kostet nur 100€ sagte Sie

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Witwe ist zu 75 % Erbin geworden und ihr zusammen zu 25 %. Weshalb ihr darauf verzichten sollt, erschließt sich mir nicht.

Der Verstorbene hätte jederzeit ein Testament erstellen und die Ehefrau zur Alleinerbin einsetzen können.
Zitat:
sollten wir nicht aufs Erbe verzichten dann sollen wir für alle Kosten, Gebäudeversicherung, Grundsteuer etc.mit bezahlen

Das ist korrekt und im Gegenzug darf die Schwägerin euch eine Nutzungsentschädigung für den von ihr genutzen Anteil zahlen.
Zitat:
wenn ihr verzichtet kann ich auch ein Testament machen wo ihr nach meinen Ableben das Haus erbt, meinte Sie

Ein Testament kann jederzeit geändert werden. :grins: Rechtssicher ist man nur mit einem Erbvertrag, den alle Beteiligten beim Notar unterschreiben. Dieser kann nicht einseitig geändert werden.
Zitat:
Wir sind echt Ratlos und das wir so unter Druck gesetzt werden.

Dann solltet ihr euch einfach nicht unter Druck setzen lassen und der Dame eine klare Ansage machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.04.2022 22:49:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Lieben Dank, für eure Antworten, ja das mit dem Testament ist mir auch zu unsicher, da man jederzeit ein neues aufsetzen kann.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

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