Bruder verstorben - Kein Testament - Bitte um Hilfe

2. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
regeng
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder verstorben - Kein Testament - Bitte um Hilfe

Hallo,

ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann, bzw. bitte um Rat was ich tun soll. Ich spreche auch im Auftrag meiner Mutter und 3 Geschwister. Ich fange mal an und hoffe das ich verständlich schreibe.

Mein Bruder verstarb letzte Woche in seiner Wohnung. Feuerwehr und Polizei öffneten die Wohnung. Ein neues Schloss wurde eingesetzt. Mein Vater holte den Schlüssel bei der Polizei. Ein Tag später trafen sich mein Vater, Mutter und meine Geschwister in der Wohnung. Mein Vater sagte uns da kein Testament vorhanden wäre, wären die Eltern nun die Erbberechtigten. Er meinte er kümmere sich um alles. Ich muss dazu noch sagen das mein Bruder seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Vater pflegte. Mein Vater ist auch sehr materiell eingestellt und für Ihn zählt nur Geld. Er nahm aus der Wohnung alle Papiere an sich, Kontobücher, Verträge usw. Wir hatten keinen Einblick. Wir vermuten aber das mein Bruder sich viel erspart hat. Auch sagte er meiner Mutter immer wieder das sie sich keine Sorgen machen braucht wenn er mal sterbe. Es wäre gut vorgesorgt. Auch wäre ein Lebensversicherung in Höhe von 12tausend € dieses Jahr zur Auszahlung fällig. Der Fehler war, das wir nicht den Mund aufmachten und Einblick forderten als mein Vater die ganzen Papiere an sich nahm. Meine Fragen wären nun:
Da wir befürchten das unser Vater betrügt und das meiste verschweigt, was sollen wir tun um genauen Einblick zu bekommen was an Vermögen auf Konten oder Verträgen vorhanden ist ? Wäre es ratsamm das meine Mutter sich mit einem Anwalt oder Notar in Verbindung setzt ? Da meine Mutter selbst krank ist, kann sie mich als Bevollmächtigte beauftragen ? Bitte helft uns was wir tun sollen damit alles seinen ehrlichen und gerechten Weg geht.
Es eilt sehr. Danke.

Mit freundlichen Grüssen

Regina

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Geschwister sind neben der Eltern erbberechtigt. Ich würde schnell zu einem Anwalt gehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Deus79
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal mein Beileid, und was ich als "Leihe" dazu sagen kann ist, dass dein Vater erstmal einen Erbschein beantragen muss um überhaupt irgendwie an Geld von Banken usw. zukommen und spätestens da wird man ihn fragen oder aufdecken ob es Geschwister oder ähnliches gibt und dann werdet Ihr auch vom Amtsgericht angeschrieben falls ihr Miterbberechtigt seit. Einfach so abheben kann er das nicht.
Und wenn es irgendwelche Lebensversicherungen oder ähnliches gibt is dort auch festgelegt wer das Geld speziefich bekommt oder ob es nach dem Erbschein aufgeteilt wird.
Also es ist im allgeimeinen sehr schwer an irgendwelches Nachkommen des verstorbenen zukommen und
einfachso hintergehen kann dein Vater Euch wohl nicht, das einzige was mir jetzt so einfällt ist das er ein schriftliches Testament welches er gefunden haben könnte unterschlagen kann, da auch ein einfaches handschriftliches Testament gültig wäre.

Aber das weisst Du/Ihr bestimmt schon und bestimmt kann Dir einer mit mehr Fachwissen hier noch weitere antworten schriebn.
Gruss

-- Editiert von Deus79 am 02.08.2005 13:49:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Antwort von Betra ist falsch.

Die Geschwister sind nicht erbberechtigt, da beide Eltern noch leben.

Beide Eltern sind zu gleichen Teilen erbberechtigt.

Ohne, dass Eure Mutter jetzt gegen Euren Vater vorgehen will, könnt Ihr nichts machen. Und selbst wenn Eure Mutter gegen Euren Vater vorgehen will, so wäre die Einschaltung eines Anwaltes sinnvoller, als die Bevollmächtigung eines ihrer Kinder.

Bankkonten und auch die Auszahlung von Versicherungen erfolgen nur gegen Vorlage eines Erbscheines. Der Erbschein wird aber auf Eure beiden Elternteile ausgestellt.

@betra
Dies ist ein deutsches Forum. Du solltest daher darauf aufmerksam machen, dass sich Deine Antworten auf österreichisches Recht beziehen, da es ansonsten schnell zu Missverständnissen kommen kann.

-- Editiert von hh am 02.08.2005 17:08:43

0x Hilfreiche Antwort

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