Hallo zusammen,
folgende Situation:
Mein Bruder ist gestorben, hat 2 Kinder von 2 Frauen (alter der Kids weiß ich nicht), da keinen Kontakt. Denke aber eher noch minderjährig.
Tragen wir jetzt als Geschwister die Bestattungspflicht?!
Was passiert, wenn wir uns nicht kümmern?
Die Kinder sind die Erben, werden wir informiert wenn diese das Erbe ausschlagen?! Oder muss ich vorher schon aktiv werden das Erbe auszuschlagen?!
Bzgl. Der Kosten für die Beisetzung.
Mein Bruder drogensüchtig, kriminell und psychisch krank.
Er hat und nach dem Tod des Vaters bedroht und Gewalt angedroht. Dies kann auch alles ein Anwalt bestätigen. Sind wir trotzdem verpflichtet dir kosten zu tragen?!
Danke
Bruder verstorben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Tragen wir jetzt als Geschwister die Bestattungspflicht?! Sofern seine Eltern schon verstorben sind und es keine Ehefrau gibt - ja.
Denke aber eher noch minderjährig. Das ist aber genau der Knackpunkt - volljährige Kinder gehen den Geschwistern in der Bestattungspflicht vor.
Was passiert, wenn wir uns nicht kümmern? Dann wird das Ordnungsamt im Wege der Ersatzvornahme die Bestattung veranlassen und die Kosten den/dem Bestattungspflichtigen in Rechnung stellen.
-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 15:09
-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 15:11
Danke für deine schnelle Antwort.
Wir wissen allerdings nicht, ob die Kinder volljährig sind. Der Sohn könnte an der Volljährigkeit kratzen bzw. auch schon sein. Da wir aber seit geschlagenen 20 Jahren keinen Kontakt haben, kann ich das nicht wissen.
-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 16:32
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Nun ja - vielleicht kennen Sie ja wenigstens den Namen. Dann könnte man halt dem Ordnungsamt entgegnen, gemäß des Bestattungsgesetz von (Bundesland) sei der Sohn XY bestattungspflichtig und nicht man selber.
Leider nein. Wie gesagt, 20 Jahre null Kontakt. Bis zum Todestag unseres Vaters. ♀ Bin etwas überfordert mit der Situation.
Haben Sie eine Idee mit dem Ausschlagen des Erbes?
Vielen lieben Dank für Ihre Antworten und Hilfe
-- Editiert von User am 8. Oktober 2022 18:14
ZitatDie Kinder sind die Erben, werden wir informiert wenn diese das Erbe ausschlagen? :
Ja.
Zitat:Oder muss ich vorher schon aktiv werden das Erbe auszuschlagen?!
Nein.
Zitat:Was passiert, wenn wir uns nicht kümmern?
Nichts. Abwarten und Tee trinken...
Das Ausschlagen des Erbes hat mit der Kostenpflicht der Bestattubg nichts zu tun.
Vielen lieben Dank für die ganzen hilfreichen Antworten!
Mir ist bewusst, dass das Ausschlagen des Erbes nicht mit der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht zu tun hat! Leider!
Hat vielleicht jemand eine Idee?
- wo kann ich ausfindig machen, ob der Verstorbene überhaupt die Vaterschaften anerkannt hat?! Nicht, dass wir doch erste erben sind und ich zu spät ausschlage
- von uns Geschwistern soll er eine Bestattung von Amts wegen bekommen - kann seine Freundin, die auch unzurechnungsfähig ist (Drogen etc) eine andere Bestattung wählen und wir dann für die Kosten aufkommen?!
- ich habe bei meiner Recherche im Netz gefunden, dass die Kostentragungspflicht nicht nur aus finanzieller Sicht unzumutbar sein kann auch aus persönlicher.
Kurz zu den Vorfällen:
Nach dem Tod des Vaters wurde ich durch meinen Bruder übelst bedroht - sodass ich nach Ablauf des Erbstreites in eine psychosomatische Kur musste mit anschließender psychiatrischer Behandlung - die bis heute anhält. Angstzustände und Panikattacken.
Des Weiteren waren wir in Sache Erbe bis vor dem Oberlandesgericht. Zum Termin ist er nicht erschienen!
Die Bedrohung kann unser Anwalt bestätigen, meine psychischen Probleme der Psychiater.
Danke an alle !
Ich würde "das Amt" in keinem Fall die Bestattung machen lassen,
da es deutlich billiger ist, wenn man eine Billigst-Bestattung selber beauftragt!
Damit kein Anderer "reinpfuschen" kann,
würde ich sofort die Bestattung selbst beauftragen!
OHNE Absprache und Info!
Vollendete Tatsachen schaffen.
Einäscherung und anonyme Urnenbestattung ist meist das Billigste.
Die Bekleidung darf man selber stellen - man muss das aber von Anfang schritlich mitteilen und in den Auftrag hineinschreiben.
Billigsmöglicher Sarg und Urne.
Meist bekommt man das über das Internet am billigsten.
Sterbeurkunde reicht ein Mal.
Keine Sterbeanzeige, usw..
-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 08:48
-- Editiert von User am 9. Oktober 2022 08:49
Danke für Ihre Antwort!
Wir haben ja noch nicht mal offiziell die Bestätigung bekommen, dass er tot ist - nur über 3 Ecken.
Ich weiß nicht, an wen ich mich wenden sollte bzgl. der Bestattung. Ich weiß nicht, wo er ist und einfach nichts.
Müssen wohl erst auf Nachricht vom Ordnungsamt warten, wenn sein Sohn nicht schon volljährig ist…..
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