Bruder verweigert die Herausgabe der Daten

6. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Beepo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bruder verweigert die Herausgabe der Daten

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir dabei helfen, etwas Licht in einen unschönen Erbstreit zu bringen.


Mein Vater ist vor 15 Jahren verstorben. Meine Mutter litt unter einer schweren Krankheit und wurde die letzten 5 Jahre von meinem Bruder in seinem Haus gepflegt. Vor rund 4 Wochen musste auch sie leider von uns gehen.

Ich hatte aus diversen Gründen nie ein besonders gutes Verhältnis zu meiner Verwandtschaft, daher haben wir uns die letzten Jahre auch nie gesehen.

Ein Testament existiert nicht und als Erben kommen nur mein Bruder und ich in Betracht. Nachdem wir uns am Wochenende zum ersten Mal über das Thema Erbschaft unterhalten haben, sind wir nun im Streit. Er verweigert mir die Auskunft über das vorhandene Vermögen und stellt wirre Forderungen. So soll ich erst die 20.000 m² große Weidefläche mähen, bevor er mir auch nur einen Kontoauszug gibt.

Da meine Mutter die letzten Jahre bei ihm lebte und er über alle Unterlagen verfügt (er hatte Bankvollmachten), stellt sich für mich natürlich die Frage, ob ich einen Anspruch auf Herausgabe der Informationen habe. Bevor ich ein Erbe antrete, möchte ich natürlich wissen, was da auf mich zu kommt.

Darüber hinaus hat er angedeutet, dass er deutlich mehr als die Hälfte des Erbes haben will. Soweit ich das mitbekommen habe, steht im für die Pflege ein entsprechender Mehranteil zu, aber mehr wie 20.000 Euro sollten es doch eigentlich nicht sein, oder?


Vielleicht könnt ihr mir kurz ein paar Informationen geben, denn ich für meinen Teil bin mit meinem Latein am Ende :/

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Bevor ich ein Erbe antrete ...


Vorsicht!

Ein Erbe braucht man nicht explizit anzutreten. Wenn kein Testament existiert gilt die gesetzliche Erbfolge. Gibt es nur 2 Kinder, erben diese automatisch jeweils die Hälfte von allem. Das gilt allerdings auch für evtl. vorhandenen Schulden.

Innerhalb von 6 Wochen nachdem man Kenntnis vom Erbfall erhalten hat, kann man das Erbe ausschlagen, dazu geht man zu einem Notar oder direkt zum Nachlassgericht. Hat man wirksam ausgeschlagen, dann hat man mit der ganzen Angelegenheit nichts mehr zu tun. Andernfalls wird man Erbe mit allen Konsequenzen.

Selbstverständlich hat der Bruder die benötigten Auskünfte zu erteilen. Macht er das nicht, geh zum Anwalt.

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-- Editiert am 07.09.2010 09:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Zum Pflegegeld: Du kannst dir ja mal Info holen, was ein Platz im Pflegeheim kostet, da sind schnell mal so 2.-3.000 € monatlich weg. Und das dann über 5 Jahre monatlich.
Dein Bruder hatte sich also scheinbar gekümmert und du nicht (aus welchen Hintergründen auch immer). Moralisch würde ich da großzügig sein und dem Bruder zugestehen, dass er für die Zeit der Pflege auch etwas erhält (wurde z.B. der Beruf aufgegeben/eingeschränkt?).
Hat sicher für ihn ein Geschmäckle, Mutter ist tot und du stehst da und hälst die Hand zum Erben auf. Aber die Moral hat nichts mit dem Recht zu tun oder gar mit Fristen. Wenn der Bruder schon € 20.000,- abzieht (Pflegeteil) dann muss da auch ein entsprechendes Erbteil sein.
Zum Testament: gab es vielleicht ein gemeinsames mit dem Vater zusammen? Es scheint da ja einiges an Vermögen gegeben zu haben und da wäre es ja nicht ungewöhnlich, das Vorsorge getroffen wurde.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Justizskandal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,
leider hatte ich auch bei unserer Erbengemeinschaft versucht, eine Kontoauskunft zu bekommen. Auch mittels einer Auskunftklage war es erfolglos.
Siehe meinen Beitrag: Auskunftsklage abgelehnt.

16x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2010 10:49:15
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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