Hallo zusammen,
im Freundeskreis hatten wir ( alles Laien )aus aktuellem Anlaß übers Erben im allgemeinen gesprochen. Dabei kam mir meine eigene Situation wieder ins Gedächnis:
Meine Eltern haben vor rd. 30 Jahren meinem Bruder ihr Haus überschrieben. Das Anwesen war mit 100.000,- DM belastet. Da ich zu dieser Zeit noch Kind war und kein eigenes Einkommen hatte, wurde ich logischerweise gar nicht gefragt. Meine Mutter, die heute noch lebt, hat ein lebenslanges Wohnrecht. Wie sieht die erbrechtliche Situation im Ablebensfall meiner Mutter aus. Habe ich da irgendwelche Ansprüche?
Für einen evtl. Rat bedanke ich mich vorab.
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Bruder vor 30 Jahren Haus überschrieben.
quote:
Habe ich da irgendwelche Ansprüche?
Die ergeben sich aus dem Testament.
Sollte keines vorliegen gilt die gesetzliche Erbregelung.
Der Erbmasse stellt nicht nur das Vermögen der Mutter dar, sondern auch eventuelle Schulden. Daher sollte man genau prüfen. Sind die Schulden zu hoch, kann man das Erbe auch ausschlagen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Die ergeben sich aus dem Testament.
Sollte keines vorliegen gilt die gesetzliche Erbregelung.
Das Haus gehört nicht mehr zum Nachlass.
Da ich zu dieser Zeit noch Kind war und kein eigenes Einkommen hatte, wurde ich logischerweise gar nicht gefragt
.
Deine Elter müsste Dich auch nicht fragen, wenn du erwachsen bist/wärst.
Meine Mutter, die heute noch lebt, hat ein lebenslanges Wohnrecht. Wie sieht die erbrechtliche Situation im Ablebensfall meiner Mutter aus. Habe ich da irgendwelche Ansprüche?
Grundsätzlich hast du keine Ansprüche mehr (nach dem Tod der Mutter), wenn die Schenkung länger als 10 Jahre her ist. Allerdings wäre hier zu prüfen inwieweit Deiner Mutter das Wohnrecht eingeräumt wurde. Wenn es für das gesamte Haus gilt oder ein Nießbrauch eingeräumt wurde, gilt die 10-Jahresfrist nicht. Das solltest Du dann ggf. von einem RA prüfen lassen.
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Ich bedanke mich für die Antworten, habe jedoch noch eine Zusatzfrage. Kann ich von der Gemeinde einen Grundbuchauszug verlangen und wie finde ich heraus, welcher Notar den Vertrag beurkundet hat?
Besten Dank für die Mühe
bairbus
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Wenn die Mutter gestorben ist, kannst Du vom Grundbuchamt sowohl den Grundbuchauszug als auch den beurkundeten Vertrag anfordern.
Immerhin musst Du ja prüfen, ob Du z.B. einen etwaigen Ergänzungsanspruch hast.
Lass Dich nicht wegen der langen Zeit verunsichern. Bei Nießbrauch oder einem weitreichenden Wohnrecht beginnt die Verjährung mit dem Tode des Rechteinhabers.
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"Lukas 7,23"
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