Bruder - wer zahlt die Beerdigung?

20. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Bruder - wer zahlt die Beerdigung?

Hallo, liebes Forum

Meine Eltern sind verstorben, nun sind nur noch mein Bruder und ich übrig ( ich bin verheiratet, EM-Rentnerin und habe zwei erwachsene Kinder ).

Mein Bruder lebt seit Jahren stationär in einem Heim für geistig behinderte Menschen und hat keine Nachkommen.

Wenn mein Bruder nun vor mir versterben würde, wer trüge die Beerdigungskosten? Würde das auf mich zurückfallen und/oder gibt es Freibeträge in Sachen Einkommen und Vermögen? ( Ich habe kein Vermögen und als Einkommen nur meine EM-Rente, aber ich dachte, ich frage mal "umfassend". )

Sein Unterhalt wird vom Sozialamt getragen, ich bin die Betreuerin meines Bruders.

Eine Beerdigung würde uns kostenseitig sehr schwerfallen, daher wollte ich mal fragen, wie das gesetzlich geregelt ist.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

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8 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Na, grundsätzlich ist zunächst mal das Erbe des Bruders für die Bestatungskosten zu verwenden. Sollte das nicht reichen, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie unter der hier genannten Einkommensgrenze liegen (Punkt 4): http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Einsatz-von-Einkommen-und-Vermoegen-109.html Unter Punkt 5 finden Sie dann auch die (ziemlich niedrige) Vermögensfreigrenze.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Oje - mit meinen 1000 Euro EM-Rente lieg' ich über den Sätzen. "Erbe" hat er keines. Dann schließe ich besser ne Sterbeversicherung für ihn ab.

Vielen Dank für den Hinweis, Herr Muemmel.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Oje - mit meinen 1000 Euro EM-Rente lieg' ich über den Sätzen. Wie kommen Sie denn darauf? "Doppelter Regelsatz plus Miete" steht da - wohnen Sie mietfrei oder liegt Ihre Miete unter 220 Euro?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ups, nein, meine Mietbeteiligung liegt bei etwa 350-400 Euro ( je nachdem, ob mit oder ohne Nebenkosten ) ... da hat bei mir das Gehirn ausgesetzt. Danke für den Hinweis.

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#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

geschwister sind doch nie unterhaltspflichtig und dann sicher auch nicht für die Beerdigunggskodten in die Pflicht zu nehmen.

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

… Das hat an der Stelle mit Unterhaltspflicht nichts zu tun. Das richtige Stichwort ist vielmehr Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetzen der Länder. Und da können Geschwister durchaus "fällig" sein.

Gruss

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

quote:
Das richtige Stichwort ist vielmehr Bestattungspflicht nach dem Bestattungsgesetzen der Länder


Genau das war das, worüber ich gestolpert war, daher die Frage.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Geschwister kommen da sehr weit hinten, aber wenn, wie hier, weder Frau noch Eltern noch Kinder vorhanden sind, dann müssen auch die Geschwister bei Leistungsfähigkeit zahlen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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