Hallo Forum.
Nach dem Tod meines Vaters letztes Jahr wurde die Erbschaft bereits zwischen meinem Bruder und mir aufgeteilt. Das Erbe
ging nur an uns, denn unsere Eltern sind schon ewig geschieden sodass unsere Mutter mit der Erbschaft nichts zu tun hatte.
Nach dem Verkauf des geerbten Hausses habe ich alle Aktenordner des Vaters mitgenommen. Sind eine Menge Unterlagen. Beim Aussortieren vor einigen Wochen bin ich auf Unterlagen gestossen, dass unser Vater sogar Aktien besaß bzw. besitzt. Dann bin ich auf weiteres gestossen das belegt, dass mein Bruder diese für unseren Vater verwaltet und ihm auch die ganzen letzten Jahre die Gewinne daraus ausgezahlt hat.
Ich habe meinen Bruder daraufhin angeprochen und er bestätigte mir, dass er für unseren Vater die Aktien-Verwaltung übernommen hat.
Als ich ihn dann fragte, wie wir das regeln wollen, also ob er mir die Hälfte der Aktienwerte auszahlt oder ob wir diese Aktien verkaufen wollen und dann teilen sagte er, dass er die Aktien noch die nächsten paar Jahre "behalten" dürfe und erst dann könne ich meinen Anteil bekommen.
Als ich nach einer Begründung für diese Aussage fragte zeigte er mir eine Vereinbarung zwischen ihn und unserem Vater, dass er sich verpflichtet, die Aktien 2015 zu einem bestimmten Mindestbetrag unserem Vater abzukaufen.
Und genau diese Vereinbarung macht mich stuzig.
Wenn mein Bruder sich verpflichtet, unserem Vater Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag unabhängig vom derzeitigen Aktienkurs abzukaufen, dann sagt doch das nichts darüber aus, dass er sie auch solange behalten darf. Denn darüber, dass unser Vater sich im Gegenzug verpflichtet hätte, meinem Bruder diese Aktien wirklich verkaufen zu müssen, steht nichts davon in der Vereinbarung.
Für mich sagt diese Vereinbarung einfach nur aus, dass unser Vater darauf bestehen konnte, dass sein Sohn (also mein Bruder) ihm die Aktien abkaufen muss, wenn er das so will.
Dieses Schriftstück ist wirklich nur ein Einzeiler. "Ich verpflichte mich, folgende Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag im Höhe von XXX EUR meinem Vater abzukaufen"
Darunter sind die Aktien und die Mengen aufgelistet, das war es.
Wie würdet ihr das sehen? Diese Aktien hat ja unser Vater gekauft und ist doch nun Bestandteil des Erbes. Hätte ich aufgrund dieser Vereinbarung ein Recht darauf, jetzt auf meinen Anteil zu bestehen?
-- Editiert Drag123 am 18.07.2012 00:55
Bruder will Aktien aus Erbschaft nicht rausgeben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hallo,
meines Erachtens ist es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen. Hier gibt es nur eine einseitige Verpflichtungserklärung.
Im schlimmsten Fall wirst du wohl gegen deinen Bruder prozessieren müssen, wenn er weiter uneinsichtig ist.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Das sehe ich genauso.
Bei der Auszahlung ist vom Nennwert am Todestag auszugehen,
ungeachtet dessen was sie wirklich wert sind.
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quote:<hr size=1 noshade>Bei der Auszahlung ist vom Nennwert am Todestag auszugehen,
ungeachtet dessen was sie wirklich wert sind. <hr size=1 noshade>
Nein, das Depot und die Aktien ist gemeinsames Eigentum der Erbengemeinschaft, der Brüder nach § 1922 BGB geworden.
Wenn die Gemeinschaft auseinandergesetzt wird, ist der Verkehrswert, der Aktienkurs in diesem Zeitpunkt massgeblich. Etrlös : 2 oder ein Bruder übernimmt das Depot, zahlt 1/2 aus.
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quote:
Wenn mein Bruder sich verpflichtet, unserem Vater Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag unabhängig vom derzeitigen Aktienkurs abzukaufen, dann sagt doch das nichts darüber aus, dass er sie auch solange behalten darf.
Doch er hat sie bereits bekommen hat und muss zu dem Termin zahlen oder zurückgeben. Das Depot läuft auf den Bruder ?! also ist er Eigentümer der Aktien. Die Erbengemeinschaft hat nur Anspruche aus dem Vertrag - Geld oder Rückgabe 2015
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Die Frage ist, was denn da wirklich vereinbart wurde zwischen Bruder und Vater. Das im Nachhinein festzustellen, dürfte schwer feststellbar sein und eine ggf. erforderliche gerichtliche Entscheidung daher sehr abhängig von der Glaubwürdigkeit des Bruder sein.
Alternativ musst Du eben noch 3 Jahre darauf warten und kassierst in der Zwischenzeit 50% des Betrages, den ansonsten Dein vater erhalten hätte.
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Doch er hat sie bereits bekommen hat und muss zu dem Termin zahlen oder zurückgeben. Das Depot läuft auf den Bruder ?! also ist er Eigentümer der Aktien.
Nein, laut TE ist/war Depotinhaber der Vater, nur die Verwaltung hat der Bruder übernommen.
Die Erben sind jetzt gemeinsam in die Rechtsstellung des Vaters eingerückt.
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quote:
Doch er hat sie bereits bekommen hat und muss zu dem Termin zahlen oder zurückgeben. Das Depot läuft auf den Bruder ?! also ist er Eigentümer der Aktien.
Nein, laut TE ist/war Depotinhaber der Vater, nur die Verwaltung hat der Bruder übernommen.
Die Erben sind jetzt gemeinsam in die Rechtsstellung des Vaters eingerückt.
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Dann kann der mit dem "Erbschein" das Depot auflösen. Dann den Schadenersatz aus dem Vertrag mit dem Bruder - so er bewiesen wird - zahlen Den Rest unter den Erben verteilen.
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quote:
Die Erben sind jetzt gemeinsam in die Rechtsstellung des Vaters eingerückt.
Unser Vater hat ihm gegenüber doch gar nichts bestätigt bzw. unterschrieben, sondern nur mein Bruder ihm gegenüber.
Wo wäre denn da die Logik, wenn sich ein Sohn dem Vater gegenüber zu etwas verpflichtet und auf einmal kehrt sich diese Verpflichtung auf dem Vater um!? Wo sollte diese Verpflichtung des Vaters auf einmal herkommen? In der Richtung wurde ja nichts auf dem Schriftstück vermerkt.
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quote:
sie auch solange behalten darf.
Bedeutet ja das er die Aktien bereits BESITZT
quote:
Wenn mein Bruder sich verpflichtet, unserem Vater Aktien im Jahr 2015 zu einem Mindestbetrag unabhängig vom derzeitigen Aktienkurs abzukaufen,
Dann geht es nur noch um die "BEZAHLUNG"
Das Erbe besteht also nicht aus den Aktien, sondern aus der Forderung - die noch nicht fällig ist
WO sind die Akten denn nun ?!?
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Hallo, wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann ist der Aktienbesitzer Dein verstorbener Vater. Dein Bruder hat sie verwaltet mehr nicht. Wenn er sich einseitig , ohne Unterschrift des Vaters zum Kauf des Aktienpaketes verpflichtet hat, so ist meines Erachtens kein Vertrag zu stande gekommen. Ein Vertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, dass durch eine übereinstimmende Willenserklärung zu stande kommt. Wenn der Vater nicht mal unterschrieben hat, dass ist das vorliegende Schreiben nur eine Willenserklärung des Bruders.
Nach dem Tod des Vaters gehört das Aktienpaket der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen , und Du bestimmst als 50 % Erbe was mit Deinem Anteil wird.
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quote:<hr size=1 noshade>Unser Vater hat ihm gegenüber doch gar nichts bestätigt bzw. unterschrieben, sondern nur mein Bruder ihm gegenüber. <hr size=1 noshade>
Wenn dein Vater bei seinem Tod Depotinhaber war sind es jetzt "automatisch" beide Erben, § 1922 BGB . Das Depot gehört euch dann gemeinsam.
Ihr gemeinsam könntet dann auch nur die Kaufoption, die ihr auch geerbt habt einfordern. Das ist wohl, egal wie sich die Aktien entwickeln ausgeschlossen.
Bleibt nur die Aufteilung des Depots zum aktuellen Wert.
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quote:
Nach dem Tod des Vaters gehört das Aktienpaket der Erbengemeinschaft zu gleichen Teilen , und Du bestimmst als 50 % Erbe was mit Deinem Anteil wird.
Das ist falsch. Entscheidungen können nur beide Erben gemeinsam treffen. Der Fragesteller kann über seinen 50%-Anteil daher nicht alleine entscheiden.
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Mit einem Gericht zusammen ist die Entscheidung "zu Asche machen" auf möglich wenn nur einer will.
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Hallo hh, Du hast natürlich Recht. Ich habe mich ein bischen blöd ausgedrückt. Ich meinte , dass der Bruder nicht allein über die 100 % Aktien entscheiden kann , wenn dem Bruder 50 % davon gehören.
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