Bruder will Anteil an Beerdigung nicht zahlen

15. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Bruder will Anteil an Beerdigung nicht zahlen

Hallo..

Mein Papa ist gestern nach einer quälenden Woche im Wachkoma gestorben. Er lebte allein, bekam eine kleine Rente und Grundsicherung. Finanzielle Rücklagen hat er nie aufgebaut.

Mein Bruder und ich werden das Erbe ausschlagen, denn es ist ja auch nichts da..

Nun hat mein Bruder bereits angekündigt, dass er sich nicht an den Beerdigungskosten beteiligen kann/will.. Er kann es sich da auch recht einfach machen, denn er war als junger Mann oft straffällig und verdient heute nur Mindestlohn und besitzt ein Guthabenkonto. Er ist also fein raus wenn das Sozialamt anklopft..

Ich kann diese Kosten aber auch nicht einfach so übernehmen.. Ich bin frisch geschieden, verdiene 30.000€ brutto im Jahr und habe einen Teenager zu Hause. Letzten Monat erst habe ich einen größeren Kredit für einen Umzug aufnehmen müssen. Das Geld liegt zwar jetzt auf dem Konto, wird aber im Mai auch komplett ausgegeben.

Ich habe gelesen, dass man die Beerdigungskosten übernehmen muss, wenn man seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig gewesen wäre.. Die Unterhaltspflicht wäre allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000€? Ich gehe trotzdem davon aus, dass ich nicht darum herum kommen werde die Beerdigungskosten alleine zu tragen? Oder können wir beide mit dem Träger vereinbaren, dass ich meine Pflichthälfte zahle und mein Bruder seinen Teil abstottert?

Mit meinem Bruder will ich keinen Vertrag über die Rückzahlung schließen.. Er hat die Familie schon immer hängen gelassen und ich bin mir sicher, dass das auch dieses mal wieder der Fall sein wird..

Danke für eure Antworten

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19 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Ich habe gelesen, dass man die Beerdigungskosten übernehmen muss, wenn man seinen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig gewesen wäre.. Die Unterhaltspflicht wäre allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000€?

Die Unterhaltspflicht spielt keine Rolle. Hier haben die Erben die Bestattungskosten zu tragen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Zitat:
Ich gehe trotzdem davon aus, dass ich nicht darum herum kommen werde die Beerdigungskosten alleine zu tragen?

Das sehe ich auch so.
Zitat:
Oder können wir beide mit dem Träger vereinbaren, dass ich meine Pflichthälfte zahle und mein Bruder seinen Teil abstottert?

Darauf wird sich das Bestattungsinstitut nicht einlassen. Dein Bruder kann ja bei dir "seinen" Teil abstottern. Wenn du das nicht möchtest, ist das dein Problem.



-- Editiert von cruncc1 am 15.04.2021 13:03

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#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Unterhaltspflicht spielt keine Rolle. Hier haben die Erben die Bestattungskosten zu tragen.


Die Unterhaltspflicht spielt aber wieder eine Rolle, wenn alle Erben ausschlagen, weil es dann keine Erben gibt. Dann kann über unterhaltsrechtliche Vorschriften (§ 1615 Abs. 2 BGB) trotzdem auf die Verwandten zurückgegriffen werden.


Zitat (von Kiouki):
Mein Bruder und ich werden das Erbe ausschlagen, denn es ist ja auch nichts da..


Bitte dran denken, dass die Erbschaft dann auf die nächsten Verwandten (Kinder usw.) weitergeht, so dass diese evt. auch ausschlagen müssten.

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#3
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Die Unterhaltspflicht wäre allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000€?


Der Rückgriff wegen der Bestattungskosten kann unterbleiben, wenn du vorträgst, dass es dir "wirtschaftlich nicht zumutbar" wäre und dies entsprechend belegen könntest. Wo allerdings die "Grenze" für eine wirtschaftliche Zumutbarkeit liegt, kann ich dir leider nicht sagen.

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#4
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Dein Bruder kann ja bei dir "seinen" Teil abstottern. Wenn du das nicht möchtest, ist das dein Problem.


Bei mir wird er das nichts abstottern, das ist ja das Problem.. Da würde vielleicht 1 oder 2 Monate etwas kommen und dann würde er das einstellen.

Zitat (von Dirrly):
Bitte dran denken, dass die Erbschaft dann auf die nächsten Verwandten (Kinder usw.) weitergeht, so dass diese evt. auch ausschlagen müssten.


Danke für den Hinweis, da habe ich in der Tat nicht dran gedacht.. Mein Sohn muss also mit zum Notar.

Das ist alles einfach so unfair.. Ich hab meinen Papa verloren, hab eh den ganzen organisatorischen Kram zu erledigen, da mein Bruder auch da einfach sagt "ich bin aber viel weiter weg als Du" :(

Gibt es denn wenigstens einen Selbstbehalt, der nicht angetastet werden darf?

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#5
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Danke für den Hinweis, da habe ich in der Tat nicht dran gedacht.. Mein Sohn muss also mit zum Notar.


Ja, dein Sohn muss dann auch ausschlagen bzw. du als gesetzlicher Vertreter für deinen Sohn, wenn er unter 18 Jahre ist. Die Frist für die Ausschlagung ist 6 Wochen ab Kenntnis, dass man Erbe geworden ist. Bitte nicht verpassen.

Die Erbschaft geht dann aber auch in der sonstigen Familie immer weiter, ich weiß nicht ob dein Vater noch Geschwister hat bzw. hatte und die wiederum Kinder. Ich meine da musst du dich nicht persönlich darum kümmern, aber nur dass man das halt im Hinterkopf hat.

Hab ja noch was geschrieben oben zur "wirtschaftlichen Zumutbarkeit". Ansonsten käme nur in Betracht... so sarkastisch das jetzt auch sein mag... sollte irgendwer in der Verwandtschaft die Erbschaft nicht ausschlagen oder die 6-Wochen-Frist ab Kenntnis, dass er (durch Ausschlagung der anderen) Erbe geworden ist, dann müsste die Person die Kosten der Beerdigung tragen. :-/


Zitat (von Kiouki):
Das ist alles einfach so unfair.. Ich hab meinen Papa verloren


Mein Beileid dazu, auch wenn man sich nicht kennt.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Sorry, habe überlesen, dass die Erbschaft ausgeschlagen wird.

Wenn keine weiteren Erben vorhanden sind, besteht die Kostenpflicht der Kinder für die Bestattungskosten aufgrund des Bestattungsgesetzes des jeweiligen Bundeslandes.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Mein Bruder und ich werden das Erbe ausschlagen, denn es ist ja auch nichts da..

Nun hat mein Bruder bereits angekündigt, dass er sich nicht an den Beerdigungskosten beteiligen kann/will.. Er kann es sich da auch recht einfach machen, denn er war als junger Mann oft straffällig und verdient heute nur Mindestlohn und besitzt ein Guthabenkonto. Er ist also fein raus wenn das Sozialamt anklopft..

Ich kann diese Kosten aber auch nicht einfach so übernehmen.. Ich bin frisch geschieden, verdiene 30.000€ brutto im Jahr und habe einen Teenager zu Hause. Letzten Monat erst habe ich einen größeren Kredit für einen Umzug aufnehmen müssen. Das Geld liegt zwar jetzt auf dem Konto, wird aber im Mai auch komplett ausgegeben.

Wenn es keine Erben gibt, die die Bestattungskosten bezahlen, sind die Unterhaltspflichtigen dran. Das sind natürlich erstmal die Kinder. Sind die nicht ausreichend leistungsfähig, geht es weiter in der Reihenfolge, das wäre dann zu prüfen.
Gibt es niemanden unter den Unterhaltspflichtigen, der ausreichend leistungsfähig ist, dann zahlt die Gemeinde, in der der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz hatte.

Bei 30.000€/Jahr brutto und einem Kind, für das man unterhaltspflichtig ist, wird man m.E. selbst auch nicht zahlen müssen. Aber das kann man mit der zuständigen Behörde klären.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#8
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Die Bestattungspflichtigen müssen zahlen, wenn nicht genug zur Deckung der Kosten vererbt wird. Das können, wenn es keinen Ehepartner gibt, auch die Kinder sein. Wie die das untereinander aufteilen, ist dem Amt erst dann nicht mehr egal, wenn es zur Zahlung herangezogen wird. Dann müssen alle Kinder ihren Verdienst offen legen. Wenn das Amt der Meinung ist, dass genug Einkommen da ist, wird es sich das besser verdienende Kind rauspicken. Wie dieses dann von seinem Geschwistern das Geld wiederkriegt, ist dann dessen Sache. Du könntest Pech haben, denn gelb überschlagen hast du 1600 netto Plus Kindergeld, was ausreicht für dein Existenzminimum und das des Teenagers nebst Miete. Ob du einen anderen Kredit bezahlst, juckt da keinen. Vielleicht bekommst du vom Amt aber einen Kostenzuschuss, wenn bei deinem Bruder nichts zu holen ist.

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#9
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Niemand muss zum Notar um eine Erbschaft auszuschlagen.
Das kann man immer persönlich beim Nachlassgericht machen.

Ich weis nicht ob und welche Genehmigung vom Vormundschaftsgericht die Erziehungsberechtigten eines Minderjährig für die Erbausschlagung des Minderjährigen brauchen.
Aber da hilft bestimmt kein Notar.
Bei einer quasi Null-Erbschaft, die nicht einmal die Bestattungskosten deckt, wird es beim Vormundschaftsgericht mit Sicherheit keine Probleme mit der Genehmigung der Erbausschlagungsgenehmigung geben.

Wenn die Erziehungsberechtigten für Minderjährige die Erbschaft ausschlagen wollen (was im Beispielfall ganz wichtig ist), dann einfach im Rahmen der Terminvereinbarung beim Nachlassgericht anrufen und fragen.
Nicht abwimmeln lassen, den das Nachlassgericht muss die Erbausschlagung des Minderjährigen beurkunden (= Niederschrift anfertigen)
und weis daher ganz genau ob und gegebenenfalls von wem eine Genehmigung erforderlich ist.

-- Editiert von Vermieterheini1 am 17.04.2021 17:37

-- Editiert von Vermieterheini1 am 17.04.2021 17:38

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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#10
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

In so einem Fall sollte man sich schnellstmöglich bei dem zuständigen Amt/Behörde
über die eigene Zahlungspflicht erkundigen.
Dabei unbedingt gleich versuchen die eigene "Zahlungsunfähigkeit" mit Belegen nachzuweisen!
Wenn keine Zahlungspflicht besteht, das sich unbedingt SCHRIFTLICH geben lassen!
Mündliche Aussagen/Auskünfte kann das Amt/Behörde jederzeit abstreiten!

Wenn man doch selber zahlen muss,
sollte man die billigstmögliche Bestattung selber beauftragen.
Das dürfte eine anonyme Urnenbestattung sein,
die im Internet für einen vergleichsweise geringen Preis angeboten wird.

Wenn das Amt/Behörde die Bestattungskosten von einem verlangt,
dann sind diese deutlich höher und es kommen noch Gebühren oben darauf!

Sobald die Zahlungsaufforderung vom Amt/Behörde da ist,
ist es viel schwerer dagegen was zu machen als im Vorfeld.

Also gut überlegen und vor allem SOFORT was machen!


Hinweise:
========
1. Das Amt/Behörde das die Bestattung durchgeführt hat,
verlang von einem Zahlungspflichtigen GESAMTSCHULDNERISCH
die gesamten Kosten zuzüglich der Gebühren.

2. Das Amt/Behörde das die Forderung eintreiben will,
ist nicht verpflichtet alle möglicherweise Bestattungskostenpflichtigen
zu ermitteln.

Meiner Meinung nach wird das Amt/Behörde
den vollen Betrag vorrangig von dem fordern
bei dem es "am leichtesten geht".

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat (von Vermieterheini1):
Niemand muss zum Notar um eine Erbschaft auszuschlagen.
Das kann man immer persönlich beim Nachlassgericht machen.

Die Nachlassgerichte in Baden-Württmberg vergeben keine Termin zur Erbschaftsausschlagung und für Erbscheinsanträge wegen Corona und verweisen an den Notar. :augenroll:
Zitat:
Bei einer quasi Null-Erbschaft, die nicht einmal die Bestattungskosten deckt, wird es beim Vormundschaftsgericht mit Sicherheit keine Probleme mit der Genehmigung der Erbausschlagungsgenehmigung geben.

Nö, da gibt es keine Probleme, da das Vormundschaftsgericht gar nicht zuständig ist. ;)

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#12
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke allen für die Antworten.

Mein Bruder hat sich inzwischen komplett verdrückt und antwortet auf Nachrichten nicht mehr.

Ich habe einen zweiten Bestatter kontaktiert und bekomme dort eine anonyme Seebestattung rund 1/3 günstiger als beim zuerst angefragten Bestatter.

Zusätzlich haben meine Tante und meine Cousine zu denen ich über 30 Jahre keinen Kontakt mehr hatte sich bereit erklärt, mir finanziell unter die Arme zu greifen. Ich weiß noch nicht wie viel sie mir schicken, aber allein das Gefühl, nicht komplett allein mit allem zu sein hilft unheimlich. Eventuell werde ich nun auf rund 1.000€ hängen bleiben.

Das Verhalten meines Bruders macht mich nach wie vor unheimlich wütend. Und ich überlege ernsthaft ob es Sinn macht, ihn per Anwalt zur Zahlung von 1/3 aufzufordern. Kann er dann gerne in kleinen Beträgen abstottern. Ich weiß, das lohnt sich nicht wirklich, aber sich so mies aus der Affäre zu ziehen.. Ich habe große Lust ihn nicht einfach von der Leine zu lassen :(

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#13
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Als willkührliches Beispiel

Berlin scheint besonders billig zu sein.
In einer anderen Stadt kostet es 1.157 €
ZUZÜGLICH bei Haus-, Heim-, Palliativstation oder Hospizabholung zzgl. 99,00 € (inkl. MwSt.).
Merkwürdig: Ich wusste nicht, dass man die Leiche selber transportieren darf !???
Man könnte im Internet den Preis für die Beispiel-PLZ und verschiedene Bestattungsformen/-Arten abfragen.


Den Bruder per Anwalt zur Zahlung auffordern:
Kann man spaßeshalber machen, wenn man zu viel Geld und Zeit hat.

-- Editiert von Moderator am 03.05.2021 09:55

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#14
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Beim Nachlassgericht zum Beispiel in Hamburg und München kann man auch derzeit unter Corona Bedingungen telefonisch und per Email einen Termin für die Erbausschlagung vereinbaren.

Man muss fragen wie das für Minderjährige geht.

Hallo crincc1:
Nicht wie die Politiker immer nur sagen was (deren meist unfachlicher Meinung nach) falsch ist,
sondern wie es richtig ist.
Nicht Vormundschaftsgericht sondern hier Familiengericht.

Ich hatte ja unten geschrieben ... von wem eine Genehmigung erforderlich ist

-- Editiert von Vermieterheini1 am 18.04.2021 06:15

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#15
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Kiouki,
seit dem Tode deines Vaters ist schon fast eine Woche vergangen.
Für die Beauftragung der Bestattung durch dich hast du nicht mehr lange Zeit,
bevor das Amt/Behörde dich kostenpflichtig auffordert.
Wenn du dich entschließt die Sache selbst in die Hand zu nehmen
solltest du spätestens Mitte nächster Woche (21.04.2021) den Auftrag schriftlich erteilt haben.

Alle dir dir Hinweise oder Tipps gegeben haben würden sich freuen
wenn du mitteilst wie "die Sache ausgegangen ist".

Signatur:

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#16
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Vermieterheini1):
Den Bruder per Anwalt zur Zahlung auffordern:
Kann man spaßeshalber machen, wenn man zu viel Geld und Zeit hat.


Hallo Vermieterheini1. Da könnte ich eventuell meine Rechtschutzversicherung nutzen. Wenn nicht, werde ich das ganz sicher nicht tun.

Den Auftrag zur Bestattung habe ich am Freitag erteilt für 1.862€. Ich möchte nicht, dass mein Vater wegen des finanziellen Streits zwischen meinem Bruder und mir unnötig lang auf seine letzte Ruhe warten muss.

Die Webseite werde ich mir merken.. Sie könnte nützlich sein, sollte mein Bruder irgendwann mal vor mir versterben >.<

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#17
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Kiouki,
Rechtschutzversicherungen haben die unangenehme Gewohnheit (und leider laut ihren Versicherungsbedingungen auch das Recht dazu) Versicherungsnehmern zu kündigen die unprofitabel geworden sind.
Es empfiehlt sich daher nichts Unnötiges von der Rechtschutzversicherung bezahlen zu lassen.
Da vom Brüderlein - deinen Angaben nach - mit großer Wahrscheinlichkeit und auch zukünftig "nichts zu holen ist" sollte man sich diese Zeitverschwendung gut überlegen.

Meine Neugierde:
Wie viel hätte es für deinen Vater bei dem von mir angegeben Link in der allerbilligsten Variante gekostet?
(Kann ich nicht selber machen, da ich deine PLZ nicht kenne.)

-- Editiert von Vermieterheini1 am 18.04.2021 09:31

Signatur:

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#18
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Vermieterheini1):
Meine Neugierde:
Wie viel hätte es für deinen Vater bei dem von mir angegeben Link in der allerbilligsten Variante gekostet?
(Kann ich nicht selber machen, da ich deine PLZ nicht kenne.)


Dort hätte ich knapp 1.100€ bezahlt. Naja, nun ist er bereits verbrannt.. Dank meiner Cousine und meiner Tante bleibe ich lediglich auf 1.000€ hängen.. Tut zwar auch weh, die hätte ich gern in etwas anderes investiert aber besser als die volle Summe. Mein Bruder kann mir den Buckel runter rutschen. Ich werde nicht versuchen, ihn zur Zahlung heran zu ziehen.. Ich will das einfach nur hinter mich bringen.

Noch einmal vielen lieben Dank für all die Antworten :)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Zitat:
Ich weis nicht ob und welche Genehmigung vom Vormundschaftsgericht die Erziehungsberechtigten eines Minderjährig für die Erbausschlagung des Minderjährigen brauchen.


In diesem Fall ist Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes für die Ausschlagung nicht erforderlich. Allerdings müssen beide Sorgeberechtigten, also auch der andere Elternteil der Ausschlagung zustimmen.

Am geschicktesten ist es dann, einen gemeinsamen Termin für die Ausschlagung zu machen, also eine gemeinsame Ausschlagungserklärung für Dich und Deinen Sohn erstellen zu lassen.

Ob bei den genannten Einkommensverhältnissen eine Chance besteht, dass das Sozialamt die Beerdigungskosten nach § 74 SGB XII übernimmt, ist mir leider nicht bekannt.

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