Hallo,
Wurde zu DDR Zeiten für Tot erklärt,wie gehe ich nun nach dem Mauerfall mit entgangenem Pflichtanteil um,was und wer kann hier Auskunft geben?
Wann verfällt ein Plichtanteil eigentlich,und hätte ich Anspruch auf Verzinsung?
DDR Zeiten
26. Mai 2009
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Frage vom 26. Mai 2009 | 12:35
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
DDR Zeiten
#1
Antwort vom 26. Mai 2009 | 13:10
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
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#2
Antwort vom 26. Mai 2009 | 13:40
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 7x hilfreich)
Ja den habe ich,sonst würde mich diese Fragestellung ja nicht beschäftigen....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Mai 2009 | 13:58
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 26. Mai 2009 | 14:32
Von
Status: Lehrling (1512 Beiträge, 875x hilfreich)
nimm dir mal das "ZGB" vor. das hatte für erbfälle in der ehemaligen ddr gültigkeit.
pflichtteilsansprüche bestanden aber nur für unterhaltspflichtige personen.
#5
Antwort vom 26. Mai 2009 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (49746 Beiträge, 17456x hilfreich)
Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Tod des Erblassers, spätestens jedoch nach 30 Jahren.
Wann ist also der Erblasser verstorben und wann hast Du davon Kenntnis erlangt?
#6
Antwort vom 26. Mai 2009 | 16:29
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1226x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#7
Antwort vom 28. Mai 2009 | 09:03
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Und wer hat dich für Tot erklärt? Hoffe, du existierst zwischenzeitlich wieder unter den Lebenden.
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