DDR Zeiten

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)
DDR Zeiten

Hallo,

Wurde zu DDR Zeiten für Tot erklärt,wie gehe ich nun nach dem Mauerfall mit entgangenem Pflichtanteil um,was und wer kann hier Auskunft geben?
Wann verfällt ein Plichtanteil eigentlich,und hätte ich Anspruch auf Verzinsung?




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#2
 Von 
Reinhard Baust
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja den habe ich,sonst würde mich diese Fragestellung ja nicht beschäftigen....

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#4
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 875x hilfreich)

nimm dir mal das "ZGB" vor. das hatte für erbfälle in der ehemaligen ddr gültigkeit.
pflichtteilsansprüche bestanden aber nur für unterhaltspflichtige personen.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49746 Beiträge, 17456x hilfreich)

Der Pflichtteilsanspruch verjährt innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnis vom Tod des Erblassers, spätestens jedoch nach 30 Jahren.

Wann ist also der Erblasser verstorben und wann hast Du davon Kenntnis erlangt?

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#6
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Und wer hat dich für Tot erklärt? Hoffe, du existierst zwischenzeitlich wieder unter den Lebenden.

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