DRINGENDE Hilfe !!! Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Grundstück einer Erbengemeinschaft

17. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
my-philipp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)
DRINGENDE Hilfe !!! Vorkaufsrecht der Gemeinde auf Grundstück einer Erbengemeinschaft

Erbrecht bzw. (vor)Kaufrecht
Eine seit mehreren Jahren bestehende Erbengemeinschaft (5 Parteien) ist im Besitz eines bebauten Grundstückes. Die Erbengemeinschaft ist nicht zerstritten. Auf das Grundstück hat die Gemeinde ein
Vorkaufsrecht. Dieses Vorkaufsrecht sei bei derartigen Grundstücken normal, wurde mir versichert
(von der Gemeinde). Mein Vater ist Mitglied der Erbengemeinschaft.

Frage: besteht das Vorkaufsrecht der Gemeinde auch vor mir (Erbfolge)?
Wenn ja, könnte ich durch Kauf oder Schenkung des väterlichen Erbengemeinschaft -Anteil in die
Erbengemeinschaft „stellvertretend“ eintreten und somit das Vorkaufsrecht der Gemeinde umgehen?
Welche Möglichkeiten bestehen noch, das Grundstück von der Erbengemeinschaft zu kaufen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

außerhalb jeglicher Haftung eine allgemeine Einschätzung der Rechtslage:
Das Vorkaufsrecht besteht - sofern im Grundbuch eingetragen- gegenüber jedem und kann nicht umgangen werden.
Selbstverständlich können Sie der Erbengemeinschaft mit notariellem Vertrag das gesamte Vermögen oder auch nur Teile abkaufen, sofern Einvernehmen hierüber besteht.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
my-philipp
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 8x hilfreich)

Besten Dank !
Im Grundbuch ist jedoch keine Eintragung enthalten. Somit ist wohl das Vorkaufsrecht der Gemeinde nur ein "Wunsch-Gedanke" des Bürgermeister :) .
Philipp

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Vorsicht! Vorkaufsrecht kann zwar u.U. mangels Eintragung umgangen werden (Gemeinde merkt nicht Verkauf), es können aber Ersatzpflichten oder Rückabwicklungspflichten bestehen.
Daher umso wichtiger, alle Unterlagen zu prüfen. Das geht nur durch konkrete Überprüfung der Unterlagen und entsprechende Auftragserteilung (s. Online-Anfrage)...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ClaudiaH.
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,
die Gemeinde hat ein grundsätzliches Vorkaufsrecht, es wird nicht im Grundbuch eingetragen.

Nach meiner Erfahrung beim Grundstückskauf ist es allerdings nur eine Formsache, dass die Gemeinde eine sog. Verzichtserklärung erstellt und dafür eine Gebühr berechnet (es waren bei uns bei einer Größe von 404 qm 20 EUR).
Meistens ist das auch gar kein Problem, da die Gemeinde nicht wirklich Interesse hat. Einfach mal bei der Gemeinde anrufen!

Wie es bei Personen aussieht, weiß ich nicht.

1x Hilfreiche Antwort

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