Hallo,
ich hoffe es kann uns jemand helfen.
Mein Vater, zu dem meine Schwester und ich keinen Kontakt mehr hatten, ist vor 3 Wochen verstorben. Gestern bekamen wir beide ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Aufforderung das Erbe anzunehmen oder abzulehnen.
Leider wissen wir beide nicht ob er uns Schulden oder noch etwas Barvermögen hinterlassen hat.
Darf das Amtsgericht uns auf Anfrage über die Erbmasse informieren (Verbindlichkeiten / Vermögen?)
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Schöne Grüße
Manfred Schmidt
Darf Amtsgericht Auskunft über die Erbmasse geben?
Dem Nachlassgericht ist i.d.R. nicht bekannt, woraus der Nachlass besteht.
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Hallo Cruncc1, vielen Dank für die Antwort.
Auch wenn sie uns leider nicht weiterbringt.
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Es gibt keine Möglichkeit hierüber vorab (ohne Erbnachweis) bei Banken etc. Auskunft zu erhalten. Ggf. könnte man aus den Unterlagen des Vaters Erkenntnise erlangen.
#Gestern bekamen wir beide ein Schreiben vom Amtsgericht mit der Aufforderung das Erbe anzunehmen oder abzulehnen.#
Das Erbe wird automatisch angenommen, wenn ihr nicht form- und fristgerecht ausschlagt.
Sollte sich nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlass überschuldet ist, gibt es die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen und somit die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.
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Vielen Dank für den Tipp .
Also meine Info vom Nachlassgericht ist: Dass alle Miterben über das Vermögen informiert werden.
Ich war Betreuerin meines Vaters und habe eine Schlussrechnung gelegt, der Notar sagte zu mir, dass er diese Schlussrechnung an alle Erben versenden wird!?
Keine Ahnung ob er es getan hat..ich weiss ja was da ist.
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