Guten Tag,
ich muß ein wenig ausholen: 2010 erbte mein 2019 verstorbener Mann den Hof seiner Eltern in Niedersachsen als Vorerbe. Seine Schwester ist Nacherbin. 2012 und 2017 verkaufte er Teilflächen des Landes. Nun behauptet seine Schwester, sie habe ihren Anteil an den Verkaufserlösen nicht erhalten und klagt. Ich kann nicht sagen, ob die Erlöse an sie gezahlt wurden.
Wir haben einen notariellen Erbvertrag, in dem eindeutig steht, dass ich die Alleinerbin des hoffreien Vermögens bin.
Nun behauptet meine derzeitiger Rechtsberatung (er ist eigentlich Steuerberater), ich müsse die Schulden bezahlen, erbe den Hof aber nicht. Das kann und will ich so nicht glauben. Wie ist Ihre Meinung?
Hier ein Auszug aus einer Mail
>
Freundliche Grüße
Johanna
Darf den Hof nicht erben, aber muss die Schuld bezahlen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:ich müsse die Schulden bezahlen
Welche Schulden?
Zitat:Hier ein Auszug aus einer Mail
Die Mail fehlt.
Scgulden = angeblich nicht gezahlten Anteile aus den Landverkäufen.
die Mail befindet sich im unteren Drittel des Textes und ist mit > gekennzeichnet
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sorry, hab nicht gesehen, dass die Mail fehlt.
"Sie Sind Alleinerbin – und dann muss man sagen – von Positivem Vermögen (Haus zu ½, Kontoguthaben) und von negativem Vermögen (Bankschulden und eventuelle andere Schulden Ihres Mannes). Das Eine gibt es leider nicht ohne das Andere.
Der Hof XXXX war von vorneherein außen vor. Der ist als Vorerbe an Ihren Mann gegangen und als Nacherbe an Ihre Schwägerin.
Der Rest ist kompliziert. Es gab zwei Landverkäufe in der Hofstelle. Da hat das Erbrecht eine große Tücke. Denn wegen der Vorerbschaft steht der Nacherbin der „ganze Hof" einschließlich der Verkaufserlöse aus den Landverkäufen zu. Das wäre dann eine Schuld Ihres Mannes. Da ist erst einmal so."
Grundsätzlich ist die Aussage in der Mail korrekt.
Wenn Ihr Ehegatte als Vorerbe Teile der Erbschaft veräußert ist er bei Eintritt des Nacherbfalls zur Herausgabe des Surrogats (hier der Erlös) verpflichtet. Soweit er den Erlös genutzt hat um den Hof in Schuss zu halten können diese Ausgaben ggfls. abgezogen werden. Das ist aber immer eine Einzelfallentscheidung und muss ggfls. durch ein Gericht geklärt werden.
Für den Fall, dass Ihr Ehegatte den Kaufpreiserlös selbst behalten hat und keine Ausgaben erfolgten wird das Geld vollkommen zurecht von Ihnen gefordert.
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