Guten Tag,
Ich möchte fragen, ob ein Nachlassverwalter das Recht hat die Immobilie, die nun durch die Erben zum Verkauf steht, sich selber "unter den Nagel zu reißen" oder unterliegt er hier einer gewissen Distanzpflicht?
Vielen Dank.
-- Editiert von Katihuch am 25.05.2019 14:56
Darf ein Nachlassverwalter die Immobilie selbst kaufen?
25. Mai 2019
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Frage vom 25. Mai 2019 | 12:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ein Nachlassverwalter die Immobilie selbst kaufen?
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#1
Antwort vom 25. Mai 2019 | 22:39
Von
Status: Schlichter (7867 Beiträge, 4454x hilfreich)
Was heißt hier "unter den Nagel reißen? Klar kann der Nachlassverwalter (wie jeder andere auch) die Immobilie kaufen. Einen Anspruche darauf hat er aber nicht.
#2
Antwort vom 26. Mai 2019 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (46682 Beiträge, 16549x hilfreich)
Wie ist das gemeint?
Er darf die Immobilie in seiner Funktion als Nachlassverwalter nicht an sich selbst verkaufen. Das wäre ein verbotenes In-Sich-Geschäft.
Wenn aber der Erbe als Verkäufer auftritt, wozu gibt es dann einen Nachlassverwalter.
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#3
Antwort vom 28. Mai 2019 | 12:02
Von
Status: Schüler (404 Beiträge, 87x hilfreich)
ZitatWie ist das gemeint? :
Er darf die Immobilie in seiner Funktion als Nachlassverwalter nicht an sich selbst verkaufen. Das wäre ein verbotenes In-Sich-Geschäft.
Wenn aber der Erbe als Verkäufer auftritt, wozu gibt es dann einen Nachlassverwalter.
Hier wollen Sie wohl auf § 181 BGB hinaus, richtig? Gute Idee. Die Vorschrift ist auf den Nachlassverwalter anzuwenden, auch, da der Nachlassverwalter kein rechtsgeschäftlicher Vertreter ist, sondern Partei kraft Amtes (MüKo ZPO/Wolfsteiner, Verlag C.H. Beck, 5. Aufl. 2016, § 727, Rn. 32; Jauering/Mansel, BGB Kommentar, Verlag C.H. Beck, 17. Aufl. 2018, § 181, Rn. 2). Befreit von § 181 BGB ist er nicht oder?
Der Erbe kann als Verkäufer nicht auftreten, da er die Verfügungsbefugnis verloren hat (§ 1984 Abs. 1 S. 1 BGB ).
-- Editiert von AR0710 am 28.05.2019 12:12
-- Editiert von AR0710 am 28.05.2019 12:14
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