um dann ,bis ans Ende seines Lebens auf Staatskosten zu leben?
Ein Mann wächst bei seinen Großeltern auf. Die Eltern kümmern sich nicht. Er ist labil,bekommt als Jugendlicher Psychosen und erlernt keinen Beruf.
Der Großvater stirbt.
Der Großvater hinterläßt ein großes Haus,mit drei Wohnungen.
Es ist allerdings sehr überschuldet. Der Vater nimmt aus diesem Grund das Erbe
nicht an und drängt seinen Sohn, dies auch zu tun,zu Gunsten seines zweiten Sohnes. Danach moppen Sie den ersten Sohn aus dem Haus.Das ganze geschied,zu einem Zeitpunkt,wo der erste Sohn,in einer emotionalen Ausnahmesituation ist. Seine letzte Bezugsperson ist gestorben.Dieser kann sich nicht selbst helfen und arbeitet teilweise im Behinterheim und bekommt anschließend eine kleine Rente und Aufstockung vom Staat.Jetzt meine Frage? War der Verzicht überhaupt rechtens? Durfte der Kranke dieses Erbe überhaupt ablehnen? Und könnte man diese Verzichtserklärung noch anfechten?
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Darf ein psychisch Kranker ein Erbe ausschlagen?
Testament oder Erbe?
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Wenn er keinen "Betreuer" zugewiesen bekommen hat, darf er ausschlagen; warum auch nicht? Im Zweifel:
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Im übrigen: wenn ein Haus schon überschuldet ist, was will ein zur Selbshilfe unfähiger psychisch Kranker ohne Arbeitseinkommen dann damit anfangen?
Das würde ihm mit 90% Warscheinlichkeit noch weiter in den Abgrund reißen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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Im übrigen: wenn ein Haus schon überschuldet ist, was will ein zur Selbshilfe unfähiger psychisch Kranker ohne Arbeitseinkommen dann damit anfangen?
Das würde ihm mit 90% Warscheinlichkeit noch weiter in den Abgrund reißen.
Ok,das Wort Überschuldung ist nicht ganz korrekt.Eine Überschuldung richtet sich nach dem Schuldner und nicht nach dem Haus.
Also auf dem Haus sind Schulden,wieviel Prozent vom Wert,weiss ich auch nicht. Da es ein Mehrfamilienhaus ist,kann man davon ausgehen,das der Wert auch höher ist.
Natürlich könnte er es nicht behalten,aber verkaufen kann er immer.Das Geld anlegen und ein paar Jahre davon zehren.
Ist er dazu nicht verpflichtet. Er lebt von der Allgemeinheit,dann hat er auch die Pflicht,die Allgemeinheit zu entlasten und nicht Vater und Bruder zu unterstützen. Ausserdem hat er vielleicht gedacht,weiter da wohnen zu können. Man weiss nicht,was sein Vater ihm in Aussicht gestellt hatte.
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quote:
Natürlich könnte er es nicht behalten,aber verkaufen kann er immer.
Wenn der "miterbende" Bruder keine Lust hat zu verkaufen, dann sieht es mit "kann es immer verkaufen" aber schon sehr schlecht aus.
Grade in diesem Fall hier ist der potentielle Erbe doch gar nicht in der Lage das Erbe auch nur ein paar Monate zu finanzieren, die Kosten für ein Haus sind nicht ohne und laufen ständig weiter.
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