Darf ich als Testamentsvollstrecker ...?

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Klingone77
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf ich als Testamentsvollstrecker ...?

Hallo Forum,

ich habe durch Zufall das Testament meiner kinderlosen Tante gesehen. Sie hat 3 Grundstücke, 2 davon bebaut. Diese sollen im Erbfall meine beiden Brüder und ich "zu gleichen Teilen erhalten". Ich soll Testamentsvollstrecker sein. Seit kurzem verwalte ich die Grundstücke schon. Dabei ist klar geworden, dass einer meiner Brüder sehr wahrscheinlich alle Lösungen blockieren wird, wenn sie von mir kommen.
Die Intention des Testaments ist wohl, dass ich als Vollstrecker im Erbfall notfalls auch eigenmächtig Grundstücke verkaufen oder verteilen darf, um das Erbe gerecht zu verteilen. Dazu ist aber nichts weiter konkret im Testament geschrieben.

Jetzt die große Frage: Darf ich das wirklich? Oder sind ich oder das Nachlassgericht nicht verpflichtet, bei allen 3 Grundstücken erstmal uns drei Brüder als Erbengemeinschaft ins Grundbuch einzutragen? Das wäre dann evt. schon der worst case mit absehbar jahrzehntelangem Stillstand, Investitionsstop und Gebäudeverfall durch Blockade eines Erben. Wenn diese Gefahr besteht, sollte ich die Vollstreckung ablehnen oder an den blockierenden Bruder abgeben in der Hoffnung, dass damit der worst case verhindert wird? Aber auch das wird er wahrscheinlich ablehnen.

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Testament oder Erbe?

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